1.        Die Judensteuern in der frühen Neuzeit 

1.1    Die Rechte der Juden

1.1.1            Die Rechte der Juden nach jüdischem Recht 

1.1.2        Die Rechte der Juden in den Schriften des 16. und 17. Jahrhunderts

1.1.3          Fiskalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat

1.1.4                Strukturen jüdischer   Rechtsprivilegierung

1.2                       Juden in Altona

1.2.1          Die Stadt Altona

1.2.2          Die Stadtentwicklung

1.2.3          Die Schulen

                 1.2.4           Die Privilegien der Landesherren

1.2.5        Die Altonaer hochdeutsche jüdische Gemeinde

1.2.6         Die Gemeindeautonomie

1.3         Die Juden in Hamburg

1.3.1      Die Hamburger „Portugiesen“

1.3.2             Die Hamburger Aschkenasim

1.3.3             Der wirtschaftliche Aufschwung in Hamburg

1.3.4             Vergleich des wirtschaftlichen Aufschwungs Hamburgs mit Venedig

1.3.5             Der wirtschaftliche Niedergang  Altonas

1.3.6        Vergleich der Judensteuern in der 

              Terra ferma mit der Stadt Altona

                

                 1.4        Juden unter österreichischer Herrschaft

                

                 1.4.1     Münzjuden

                 1.4.1.1   Münzjuden im Mittelalter

                 1.4.1.2    Münzjuden in der Neuzeit

                 1.4.1.2.1  Münzjuden unter Ferdinand II.

                 1.4.1.2.2 Der Münzpächter „Jud Süß“

                 1.4.2       Der Hofjude ohne Hof 

                 1.4.2.1   Die Epoche des höfischen Absolutismus  

                                 und   Frühkapitalismus                                 

                 1.4.2.2  Der Kriegskommissar

     2.                  Das Judentum im Gebiet der heutigen österreichischen    

                  Bundesländer 

      2.1               Die Zeit der Ersten Republik

      2.2              Die Zeit der Zweiten Republik

      2.3              Die Zeit nach 1945

Die Erhebung von Judensteuern hat eine lange Tradition, s. dazu www.judensteuernimroemischenreich.eu

1.          Die Judensteuern in der frühen Neuzeit

 

 

Seit der Neuzeit war das Reich nicht mehr römisch, sondern deutsch. Maximilian I. nahm 1507 den Titel „Erwählter Römischer Kaiser“ an, seine Nachfolger titulierten als „erwählte Kaiser“. [1]  Bis auf zwei Ausnahmen waren diese Kaiser zugleich Erzherzöge von Österreich: Ferdinand IV. hatte seinen Vater Ferdinand III. nicht überlebt und Franz I. war lediglich Mitregent von Maria Theresia, welche als Frau nicht Kaiserin werden konnte.

Die Kaiser der frühen Neuzeit wollten ihren prinzipiellen Anspruch auf alte kaum noch durchsetzbare Rechte nicht aufgeben. Das Festhalten am alten Herkommen war eine grundlegende Aufgabe eines Herrschers als Nachfolger römisch-antiker Traditionen,[2]  zumindest nach dem Urteil der Zeitgenossen, die ein Interesse an der Existenz des Reiches hatten. [3] 

1. 1       Die Rechte der Juden

1.1.1     Die Rechte der Juden nach jüdischem Recht

 

Von jüdischer Seite ist für das Leben in der Diaspora das Rechtsprinzip dina demalchuta dina - das Gesetz des nichtjüdischen Landes gilt auch für die Juden – entwickelt worden.  An erster Stelle unter den Gebieten, auf die dieser Grundsatz „Anwendung gefunden hat, steht zweifellos die Steuerhoheit. Dieses erklärt sich aus der ganzen politischen und sozialen Lage in Babylonien. Sie wohnten geschlossen in einem bestimmten Gebiet zusammen, so dass sie eine gewisse politische Selbständigkeit genossen, ja zeitweilig förmlich einen Staat im Staate bildeten. Zum König standen sie fast nur dadurch in Beziehung, dass sie an ihn Steuern abführen mussten, nämlich eine Kopfsteuer und eine Grundsteuer…. Die Verwaltung ruhte zum überwiegenden Teile, die Rechtspflege fast ausschließlich in den Händen der Juden. Die prinzipielle Anerkennung der staatlichen Steuerhoheit hatte naturgemäß zur Folge, dass alle jene Gesetze und Maßnahmen als verbindlich und rechtmäßig anerkannt werden mussten, die die Sicherung oder Eintreibung der Steuern betrafen…. Wegen der Grundsteuern hatte der König ein hohes Interesse daran, genau darüber informiert zu sein, wer Grundeigentümer war… bei der Anerkennung dieser Gesetze wurde von den jüdischen Rechtsgrundsätzen insofern abgewichen, als bzgl. der Steuerschulden eine Art Gemeinbürgschaft statuiert wurde.“[4]  

Wegen einer  Fehlinterpretationen des Alten Testaments wird bis heute ein falsches Bild der jüdischen Bevölkerung in Babylon gezeichnet. Die Verwaltung oblag ihnen selbst. Jüdische Namen auf Inschriften belegen, dass Juden im Hofstaat und im Militär von Nebukadnezar II. Karriere machen konnten. Auch gibt es Berichte über jüdische Bankiersdynastien. Um zu verhindern, dass die Eigenart der Juden komplett im Vielvölkergemisch Babylons verschwand, betonten die jüdischen Theologen und Gelehrten die Besonderheit des Judentums und vor allem des jüdischen Glaubens. Mittelpunkt des Lebens wurden die Tora und die Gelehrsamkeit.[5] 

1.1.2      Die Rechte der Juden in den Schriften des 16. und 17. Jahrhunderts

Caracalla hatte in einem Edikt im Jahr 212 n. Chr. allen Bewohnern des römischen Erdkreises die „civitas Romana“ verliehen; sie alle wurden damit „cives Romana“, auch die Juden. Mit der Wiedergeburt des römischen Rechts im Mittelalter, die eng mit der Vorstellung von einem universalen Reich verbunden ist, lebt auch die antike Auffassung vom „civis Romanus“ im Sinne des Edikts von Caracalla wieder auf.[6] In der Mitte des 16. Jahrhunderts war diese These nicht mehr ungewöhnlich, wie sich aus einem Prozess eines Juden gegen die Stadt Colmar vor dem Reichskammergericht im Jahr 1544 ergibt. Das Reichskammergericht hat in einem Urteil von 1576 ausgeführt, dass die Juden nach der überkommenen Rechtssprechung des Reichskammergerichts als „civis Romani“ angesehen würden.[7] Nach der „überkommenen Rechtssprechung des Reichskammergerichts“ bedeutet, dass es auch andere Ansichten gab. Dies war das kanonische Recht. Nach dem mittelalterliche Verständnis gab es zwei getrennte Rechtsmaterien: Das weltlichen (Zivil-) Recht und das kanonischen Kirchenrechts. Daraus erklärt sich die Pluralform Doktor der Rechte.

Für das kanonische Recht galt die Bestimmung des 4. Laterankonzils aus dem Jahr 1215: „Da es völlig widersinnig wäre, wenn ein Lästerer Christi über Christen Gewalt ausübt, erneuern wir wegen des Übermuts der Frevler auf diesem Generalkonzil, was darüber das Konzil von Toledo weise verordnet hat, und verbieten, dass Juden an die Spitze von öffentlichen Ämtern gestellt werden, weil sie sich dabei den Christen gegenüber höchst feindselig erweisen.“[8]Die kanonistische Diskussion um die Rechte der Nichtchristen, insbesondere die Frage nach ihren Besitz- und Herrschaftsrechten sowie nach etwaigen christlichen Weltherrschaftsansprüchen, hatte im Mittelalter vor allem eine Stellvertreterfunktion: Sie bot Gelegenheit zu Aussagen über aktuelle Problemfelder innerchristlicher Politik [9]

Zasius vertrat die Rechtsgrundsätze des kanonischen Rechts: [10]„Sie sind weder Bürger noch haben sie irgendwelche Bürgerrechte, mag auch neulich einer von den Gelehrten fälschlicherweise etwas anderes geschrieben haben.“ [11]Für Zasius war  sogar problematisch, dass der erste Gesetzgeber der Welt (Moses) Jude war, dessen Moralgesetze und Zehn Gebote Teil des kanonischen Rechts sind. Er behalf sich mit der theoretischen Feststellung, dass Moses` Gesetze dem Naturrecht angehören und „dieses Naturrecht wird göttliches Recht genannt." [12]    

Das römische Recht spielte die entscheidende Rolle, die Juden vor schrankenloser Willkür zu bewahren. [13] 

   

1.1.3           Fiskalische Judenprozesse vor

               dem Reichshofrat

Kaiser Friedrich II. hatte die Juden in einem Privileg vom Juli 1236 erstmals als Kammerknechte bezeichnet.[14]Durch verwaltungsrechtlichen Maßnahmen begann ein Verhältnis zwischen dem Fiskal als „Generalanwalts“ des Kaisers für die Juden, die im Kaiser ihren obersten Schutzherren sahen und dafür spezifische Steuern und Abgaben zahlten. Kraft Privileg Kaiser Friedrichs III. von 1470 waren sie berechtigt, sich mit allfälligen Beschwerden direkt an den Kaiser zu wenden, ein Recht, dass ihnen von niemandem strittig gemacht werden durfte [15]Der deutsche Reichsfiskal wird unter König Sigmund 1421 erstmals erwähnt.[16]Der Schutz der königlichen Rechte, darunter auch der Judenschutz, waren die Obliegenheiten des Fiskals. Der Reichsfiskal konnte vor dem höchsten Reichsgericht oder dem Hofrat klagen. Dieser Hofrat war von Maximilian I. 1498 als Gegenpol des Königs zum ständisch dominierten Reichskammergericht ins Leben berufen worden. [17]    

Im Folgenden wird ein „echter“ Fiskalprozess vor dem Reichshofrat betrachtet, gegen Diego Teixeira, ein sephardischer Jude aus Hamburg. Er nannte sich seit seiner Konversion Abraham. Teixeira „war ein gläubiger Jude geworden, der alle Regeln und Gesetze gewissenhaft erfüllte…  Er hatte das Land der Geburt freiwillig und bewusst verlassen; er hasste es wegen seiner Scheiterhaufen, auf denen man zahllose Juden verbrannt … hatte.“ [18]    

Zur Zeit des dreißigjährigen Krieges, Hamburg war neutral und vom Kriegsgeschehen verschont, die Juden meist nur im Fernhandel tätig, [19]  wurde der Reichshofrat davon in Kenntnis gesetzt worden, dass in der Reichs- und Hansestadt Hamburg ein Christ zur jüdischen sect übergetreten sei – nach der Rechtslage der Peinlichen Halsgerichtsordnung ein besonders schweres Vergehen, das mit Leibes- und Lebensstrafe sowie Beschlagnahme des Vermögens zu ahnden war. Der Hauptgrund war weniger religiös motiviert, sondern finanziell, denn Texeira war das bei weitem reichste Mitglied der Kolonie ehemals portugiesischer Kaufleute in Hamburg. Bürgermeister und Rat der Stadt vertraten die Ansicht, dass die Familie sich lediglich wegen der Verfolgung durch die spanische Inquisition als Christen verstellt hätten.[20]  In einer Stellungnahme der Stadt Hamburg vom 16.12.1648 verlieh die Bürgerschaft ihren Befürchtungen Ausdruck, bei Fortdauer eines solchen Prozesses könnten zahlreiche andere Kaufleute aus Furcht die Stadt verlassen, sehr zum Schaden des Kommerziums von Stadt und Reich. [21] Die Verfolgung religiöser Gruppen war eine dem Handel schädliche Maßnahme. [22]   

Eine neue, umfangreiche Anklageschrift ging dem Reichshofrat im Mai 1650 zu. Die Punkte im Detail:

1.          Teixeira, lange Jahre als Pajador in Diensten des spanischen Königs, in Brüssel und Andorf hat als offenbarer Christ der Messe beigewohnt, die Beichte abgelegt und die Kommunion empfangen, auch nach seiner Ankunft in Hamburg.

2.          Am Karfreitag des Jahres 1647 hat sich Teixeira „vermessent-, ärgerlich- und höchst straffmessiger weis“ gemeinsam mit seinen beiden Söhnen (von denen einer unehelich war) „von einen rabiner jüdischer wais beschneiden lassen, Christum undt dessen glauben verleugnet“ und ist mitsamt seiner Ehefrau „zue dem verdammpten judenthumb gefallen“.

3.          Seither hat sich Teixeira öffentlich als Jude gezeigt.

4.          Darüber hinaus hat Teixeira aus Andorf eine von christlichen Eltern geborene Jungfrau „laster- und boßhafftiger wais“ entführt und gleichfalls“ zue dem verfluchten judenthumb“ gezwungen.

5.          Die Stadt Hamburg hat „mit allerley straffmäßigen aufzügen“ der kaiserlichen Gerichtsbarkeit bisher widerstanden und die Auslieferung  Teixeiras und die Beschlagnahme von dessen Vermögen vor allem mit der Begründung abgelehnt, die kaiserliche Vogtei über die über die Kirche besitze in evangelischen Städten keine Gültigkeit. Zudem würde ein Vorgehen gegen Teixeira vorgeblich „zue sperrung, nachtheil unndt total ruin der statt commercien führen. [23]   

Zum Schluss zahlte Hamburg  36.000 Rtl.,damit Teixeira nicht ausgeliefert werden musste. [24]   Es war ausdrücklich für einen Einzelfall festgestellt worden, dass in Hamburg die Verfolgung religiöser Gruppen eine dem Handel schädliche Maßnahme [25] war.

1.1.4    Strukturen jüdischer Rechtsprivilegierung

Der Rechtsraum, in dem Juden lebten, war ungeheuer vielschichtig. Neben den landesherrlichen sowie kirchenrechtlichen Rechtssystemen (s.o.1.1.2.) stand ihnen ein gewisser Organisations- und Entscheidungsfreiraum zu. [26]  „Der inneren Ordnung jüdischer Gemeinden wurde in vielen Fällen durch ein Regelwerk ein Rahmen gegeben, das sich mit unserem Sprachgebrauch am ehesten durch die Begriffe Statuten oder Gemeinderegeln wiedergeben lässt. Der hebräische Begriff Takkanot … meint aber insgesamt einen sehr viel weiter gefassten Bereich als nur die technischen Regeln der Mitgliedschaft in einer Gemeinschaft. Vielmehr umfassen Takkanot sehr häufig den gesamten Umfang des religiösen und alltäglichen Lebens einer jüdischen Gemeinde. Dies rührt zweifellos aus der abgesonderten Lebenssituation und der in vielen Fällen gewährleisteten Autonomie her, die auch ein erweitertes Regelwerk notwendig machte.“[27]   

Durch das Projizieren moderner Kategorien auf die vormoderne Zeit wurde die Autonomie als Zeichen sozialen Ausschlusses verstanden, was der Fokussierung der Integration entgegenstand. [28] Daraus erklärt sich: „Trotz des großen Quellenkorpus für diese Gattung innerjüdischer Texte sind die Forschungsergebnisse dafür bislang sehr spärlich. Für das Territorium des Alten Reiches ist bis heute die herausragendste Arbeit die von Hans Mosche Graupe über die Takkanot der aschkenasischen Dreiergemeinde Hamburg-Altona-Wandsbek. … Insgesamt mag diese Zurückhaltung der Forschung daran liegen, dass dem Arbeiten mit einem derartigen Regelwerk die Problematik anhaftet, dass es sich dabei meist um die von den Gemeindeführungen gewollten Normen handelt, die nicht die Realitäten der Gemeinde widerspiegeln.“ [29]   

Letzteres soll als Mikroanalyse für die aschkenasische Gemeinde Altona untersucht werden (s. unten 1.2.6): Es liegt die Arbeit von Graupe sowie eine Dissertation Judenschutzsteuern in Altona vor: www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395. In dieser wird die Realität der Gemeinde untersucht, es geht um die königlichen Gelder des dänischen Königs. Für die  Kämmerei Altona,  Bestand  424-5, galt der Grundsatz: Keine Buchung ohne Beleg. Weitere  Quellen sind:

Rigsarkivet Kopenhagen

TKIA  Arkivregistraturer VII , Kopenhagen 1946

TKIA B 191  Kommissionsberichte vom 7.10.1704 und 30.7.1705

Landesarchiv Schleswig-Holstein

Abt.66   Nr.8274 Die den zu Altona wohnenden Mitgliedern der israelitischen Gemeinde erteilte Konzession wegen Abhandlung der von ihnen zu erlegenden Schutz-, Vieh-, Akzise-, sowie Bruch- und Abzugsgelder, 1798, 1804-1848. Bruchgelder waren durch die jüdische Gemeinde erhobene Geldstrafen.

Die Mikroanalyse ist sachlich auf diese Thematik beschränkt.

Für Babylon galt: Sie wohnten geschlossen in einem bestimmten Gebiet zusammen, so dass sie eine gewisse politische Selbständigkeit genossen, ja zeitweilig förmlich einen Staat im Staate bildeten. Zum König standen sie fast nur dadurch in Beziehung, dass sie an ihn Steuern abführen mussten, nämlich eine Kopfsteuer und eine Grundsteuer. Für die Steuerschulden war eine Art Gemeinbürgschaft statuiert wurde.“ (S.o.1.1.1). Die Kopfsteuer wurde in Altona lediglich von Juden erhoben, aus der Gemeinbürgschaft war eine Pauschale geworden. Außerdem zahlten Juden Abgaben wie alle anderen Einwohner auch. [30]   Die Analogien erklären sich durch die politischen Verhältnisse: Beide Könige wollten Geld

 

1.2        Juden in Altona

Für das Territorium des Alten Reiches ist bis heute die herausragendste Arbeit die von Hans Mosche Graupe über die Takkanot der aschkenasischen Dreiergemeinde Hamburg-Altona-Wandsbek,[31], weiter liegt eine Dissertation Judenschutzsteuern in Altona vor: www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395 (s.o.1.1.4). 

          1.2.1               Die Stadt Altona

Die Besonderheit Altonas, das zur Grafschaft Pinneberg gehörte, erklärt sich teilweise daraus, dass diese Grafschaft von aller Lehnbarkeit frei war und zu den allodialen Reichslanden zählte. Praktische Bedeutung hatte dies für die Steuern: Die Grafschaft Pinneberg war von allen Reichssteuern frei. Soweit ersichtlich, zahlten die Juden Altonas weder den Reichspfennig noch andere Abgaben an das Reich. [32] 

 

1.2.2               Die Stadtentwicklung

„Die frühneuzeitliche Geschichte Altonas zeigt ein besonderes Beispiel von Stadtentwicklung. Aus einer Fischer- und Handwerkersiedlung im 16.Jahrhundert, in der im Jahr 1570 nur 50 Menschen lebten, war 1600 bereits eine Niederlassung mit 250 Personen geworden. Neben dem mächtigen Hamburg gelegen, entfaltete Altona im Zeitalter der Gegenreformation für Flüchtlinge eine besondere Anziehungskraft.

Die ersten Juden ließen sich gemäß Niederlassungserlaubnis des Grafen Adolf XII. von Holstein-Schauenburg vom 28.9.1584 gegen Zahlung von 6 Rtl. nieder, [33] Katholiken seit 1594 mit privater Religionsausübung. Unter Graf Adolfs Nachfolger, Ernst Graf von Holstein-Schauenburg, existierte Altona ohne Selbstverwaltung, es hatte weder einflussreiche kirchliche Gruppen oder Zünfte noch ständische Einflussnahme zu verzeichnen. Der Graf von Holstein-Schauenburg gewährte daher 1600 den Mennoniten Gewerbefreiheit und private Religionsfreiheit und die Reformierten bekamen 1602 neben der Freiheit zur wirtschaftlichen Betätigung auch das Recht auf Ausübung des öffentlichen Gottesdienstes zugestanden..“ [34] 

Das Schauenburger Grafenhaus erlosch im Jahr 1640 im Mannesstamm. König Christian IV. von Dänemark erwarb durch Kaufvertrag u. a. Altona von der Mutter des Grafen. [35] 

Die Stadterhebung Altonas erfolgte in der Zeit des Absolutismus durch das Stadtprivileg vom 23.8.1664. Königliche Oberbehörden für Schleswig und Holstein waren die Rentekammer und die Deutsche Kanzlei in Kopenhagen. Von 1660 bis 1848 war die Königliche Rentekammer die zentrale oberste Behörde des Königreichs Dänemark und der Herzogtümer Schleswig und Holstein in allen Kammersachen. Nicht nur Steuern und Abgaben, sondern alles, was nicht in den Wirkungsbereich der Dänischen und Deutschen Kanzlei fiel, kam der Rentekammer zu. [36] 

Juden wohnten bevorzugt in den Straßen, die an die beiden Synagogen angrenzten, [37]ein Ghetto gab es nicht. Altona war eine neue Stadt, der Landesherr konnte daher ohne Rücksicht auf Traditionen Vorschriften erlassen. Der Erlass erfolgte in der Regel nicht durch generelle Anordnungen, sondern durch Einzelweisungen. Diese richteten sich an einzelne Personen oder Personengruppen, wie z.B. die Privilegien der Juden in Altona. Das Religionsprivileg erneuerte König Friedrich IV. am 18.3.1713 von was Glauben sie auch seyn mögen, nur die eintzige Socinianer ausgenommen.[38] 

In Artikel II des Stadtprivilegs vom 23.8.1664 versprach Friederich III. allen Handwerksleuten, von welcher Nation sie auch seien, ihr Handwerk frei und ohne Einführung der geschlossenen Zünfte oder Ämter zu treiben. Nach dem Buchstaben des Stadtprivilegs war lediglich die Bildung geschlossenen Zünfte und Ämter untersagt. Für die Erlaubnis, bestimmte Handwerke zu betreiben, waren jedoch Recognitionsgelder zu zahlen. In Altona wurden Recognitionsgelder für Brauer-, Branntwein-, Brenner-, Mältzer-, Essigbrauer- und Rossmühlenlastgelder entrichtet. Auch andere Gewerbe wie die Schuhmacher, Gerber, Leineweber und Tischler erhielten Privilegien, eine Zunft zu bilden. Das Zunftgesetz der Schlachter bestimmte, dass jeder Fremde 100 Rtl Meistergeld, der Meistersohn aber und wer eine Witwe heiratet, 50 Rtl zahlen sollte.

Den Juden in Altona war die Ausübung von Handwerken gestattet. Dies gilt jedoch erst seit dem Jahr 1700. Durch Konzession vom 6.1.1700 gestattete Friedrich IV. den Altonaer Schutzjuden, dass sie alle „zulässigen Handwerke exerciren“ dürften. Die Aufnahme in Zünfte war ihnen jedoch nicht gestattet.[39] 

Für das Jahr 1789 liegen Zahlen über das Erwerbsverhalten vor: Im Bereich des Handels waren in Altona insgesamt 470 Haushaltsvorstände tätig, von denen 143 und damit fast ein Drittel Juden waren. Die Quelle berücksichtigte nur Haushaltsvorstände. Zu einer jüdischen Schutzfamilie gehörten jedoch auch weitere Personen, weil die Hinzurechnung zum Haushalt einen legalen Schutz bewirkte. Die Mehrzahl von ihnen und diejenigen, die sich vorübergehend oder den Bestimmungen zum Trotz ohne legalen Status in Altona dauerhaft aufhielten, waren wirtschaftlich selbständig und dem Kleinhandel zuzurechnen. Der Anteil der im Handel beschäftigten Juden war vermutlich erheblich höher als ein Drittel, bei einem Bevölkerungsanteil von 10,4 %. Im Unterschied dazu waren lediglich 32 jüdische Männer handwerklich-gewerblich tätig, davon 14 als Schächter. Das auffällige Fehlen der handwerklichen Berufe erklärt sich nicht aus einer fehlenden Befugnis zur Treibung von Handwerken. Sie konnten sich als Freimeister niederlassen. Nach zeitgenössischer Ansicht hatte der geringe Anteil gewerblich tätiger Juden folgende Gründe: „Verschiedenheit der Religion, verschiedene Ruh- und Feiertage, verbotene Kost, Leichtigkeit des Erwerbs im Handel, Armut gerade der Klasse, die sich wohl zur Ergreifung von Handwerken entschlossen hätte.“ [40]   

Die Feststellung: Kein absolutistischer Herrscher hat es gewagt, die Monopolstellung der Zünfte anzugreifen, [41] trifft für Altona nicht zu. Die Herrscher waren in ihren Entscheidungen frei (s. Abs. 2 dieser Textziffer) und erfolgreich: Altona war im Jahr 1803 mit 24.000 Einwohnern nach Kopenhagen die zweitgrößte Stadt im dänischen Gesamtstaat und im Jahr 1806 übertraf die Altonaer Handelsflotte mit 296 Schiffen die Hamburgs.

Am 18.11.1806 besetzten die Franzosen Hamburg – mit einer Unterbrechung im Jahr 1813 – bis zum 30.5.1814. Napoleon verfügte am 10.12.1810 die völkerrechtliche Eingliederung Hamburgs in das französische Kaiserreich. [42] 

Die 1807 von den Franzosen verhängte Kontinentalsperre sowie die darauf folgende Blockade der Elbe durch die Engländer beendete die Blütezeit Altonas.“ [43] „Nach der Niederlage Napoleons 1813 begann Frankreichs Glücksstern zu sinken und auch Dänemarks Horizont bewölkte sich… In Altona erreichte die Finanzkrise zur Zeit des Russlandfeldzugs ihren Höhepunkt.“ [44] 

  

                 1.2.3 Die Schulen

Auffällig ist, dass schon die ersten Juden sich in der Niederlassungserlaubnis Grafen Adolf XII. von Holstein-Schauenburg (s.o.1.2.2) zusichern ließen, dass sie einen Schulmeister mit Weib und Kindern halten mögen. „In einer meist analphabetischen Umwelt gab es kaum Juden, die nicht wenigstens lesen und schreiben konnten.“[45] 

Bis ins 19. Jahrhundert gab es kein staatlich beaufsichtigtes Schulwesen, sondern die Kirche nahm die Aufsicht war. Neben den konfessionellen Schulen, Stiftungs- und Armenschulen, existierte eine große Zahl privater Schulen. In Altona befand sich nur eine staatliche Schule, die 1738 gegründete Gelehrtenschule Christianeum. Der Status als Akademisches Gymnasium bedeutete eine Zwischenstellung zwischen einer Lateinschule und einer Universität. 1844 wurde die Schule in ein herkömmliches Gymnasium umgewandelt. Diese Schule stand auch jüdischen Kindern offen. Von 1778 bis 1815 besuchten das Christianeum mindestens 110 Juden aus Altona, Hamburg und Umgebung. Die sehr frühe – wohl zu der Zeit einmalige -  Öffnung ist damit begründet, dass Altona im 18. Jahrhundert religiösen Minderheiten insgesamt mehr Rechte und Freiräume zugestand als andere Städte. [46] 

Finanziert wurde das Gymnasium aus verschiedenen Quellen, z.B. aus Donationen zum Besten der auf dem hiesigen Gymnasium studierenden Armen. [47] Weiter zahlte die Bierbrauerzunft eine Abgabe unter der Bedingung, dass keinem über die jetzige Anzahl der Bierbrauer verstattet werden soll.[48] 

Daneben sorgten jüdische wie christliche Eltern selbst für die Ausbildung ihrer Kinder. Der Elementarunterricht der Kinder wohlhabender Eltern wurde von Privatlehrern versehen. Die jüdische Gemeinde als Korporation trug nur Sorge für die Ausbildung unbemittelter Kinder, die in der Gemeindeschule, die man üblicherweise als Talmud Tora oder Freischule bezeichnete, unterrichtet wurden. [49] 

1.2.4        Die Privilegien der Landesherren

Als Kammerknechte des Kaisers hatten die Juden im Mittelalter nur die Judensteuern zu entrichten, jedoch nicht die von den Untertanen zu leistenden Steuern. Im Unterschied dazu zahlten die Juden Altonas unter der dänischen Herrschaft Abgaben wie alle anderen Einwohner auch und zusätzlich die Abgaben, die unter den gleichen Verhältnissen von den christlichen Einwohnern nicht erhoben wurden.[50]

Dänemark hatte Schutzgelder weder in alter noch in neuer Zeit von seinen Juden erhoben. Die Schutzgelder der Altonaischen Judengemeinde wurden zwar in Kopenhagen gezahlt, aber nur an den König als Rechtsnachfolger der Schauenburger Grafen. Auch andere konfessionelle Minderheiten zahlten keine den Schutzgeldern der Juden vergleichbaren Sonderabgaben. Zwar sollte die katholische Gemeinde ab 1710 eine Kriegssteuer in Höhe von 200 Rtl zahlen, diese wurde jedoch, wegen der Fürsprache der Kaiserlichen in Hamburg, und  weil es sich um wenige Familien dazu mit geringem Vermögen handelte und es von den übrigen Religionsverwandten als ein großer Tort angesehen werden würde, nicht beigetrieben.

Mennoniten zahlten gelegentlich hohe Beträge. So hatten z.B. die Mennoniten im Jahre 1694 eine Geldstrafe von 1000 Cronen zu entrichten. Geldstrafen sind jedoch keine Steuern. Nichtsteuerliche Einnahmen verwandeln sich nicht deshalb in steuergleiche, weil sie hoch sind.

Auch Einzelpersonen leisteten gelegentlich hohe Summen: Im Jahre 1697 zahlte Johann Peter Plüger, der ausdrücklich als Mennonit bezeichnet wurde, 333 1/3 Rtl dafür, das er sich in Altonah wieder häuslich niederlassen durfte. [51]

König Christians IV. erließ für die hochdeutschen Juden in Altona am 1. August 1641 folgendes Generalprivileg:

Wir Christian der vierte von Gottes gnaden zu Dennemark Norwegen, der Wenden und Gotten König, Herzog zu Schleßwig Holstein, Stormarn und der Dithmarischen, Graff zu Oldenburg und Delmenhorst p.

Tuen kund hiermit gegen mäniglich, nachdem die zeithero zu Altenahe schutzverwandte juden umb confirmirung ihrer von vorigen obrigkeit des orts genoßener privilegien und sicherheit undertänigst angehalten, daß Wir nach vorher eingeholeten bericht Unserer Pinnenbergischen beambten entlich ihrem suchen, mit dieser condition, nemblich wan sie zu schutzgeld für eine jede familie jerlich fünf reichstaler entrichten, und solches zugleich auch diejenige, so in Hamburg wohnen – welchen dan hergegen freystehen soll, ihres gefallenß sich alda auch zu setzen, umbzugehen und niederzulassen – mit außgeben wollten, gnädigst geruhet; nehmen sie auch darauf in Unsern königlichen special schutz und schirmb, auch sicher geleyt, sambt weib und kind, gesindte und was ihnen mehr zugehorig, hiermit auf und an, benebst confirmiren ihre zuvorgehabte privilegia, die dan des nachfolchenden ungefehrlichen inhalts (weil sie vom Grefflichen cammer secretario ad de novo confirmandom sollen abgefordert, nicht aber propter praeventionem mortis proxime defuncti comitis widerumb extradiret sein, wie berichtet gewesen), alß

1. Daß sie eine synagoge halten, ihren Gottesdienst nach jüdischen ritibus darin üben, auch ihren kirchhoff, darein auf judische weiße ihre toten zu begraben, halten mügen.

2. Daß solche ihre synagoge benebst den Rabbi, vorsänger und schuldiener von aller pflicht und zulage entfreyet sein.

3. Daß ihre kinder, wan sie verheuraten, so lange sie in sacris paternis bleiben, ebenmeßig des schutzes und freyheit zu genießen, so bald sie aber ihre famillen von den eltern separiren, alßdan absonderlich auch schutzgeld geben müßen.

4. Daß ihnen alle ehrliche hantierung von kaufen und verkaufen in allerhand handel zu exerciren, auch auf ihre weise zu schlachten vergönnet sey.

5. Daß judischen wuchers halber ihnen ein pfenning die woche von jeder mark zugelaßen, wohingegen sie die vorsetzte pfande jahr und tag den vorsatzern zum besten zu behalten schuldig; nach verfloßener jahrs-zeit aber, daferne die zinse nicht abgetragen oder sonsten mit ihnen nicht accordiret wirt, haben sie beim vogte zu Ottensen tag und datum, wanß ihnen zu pfande gebracht, anzugeben und den verpfandenern, wo sie in der nehe, die redemption anzumelden; dafern dann selbige innerhalb 6 wochen nicht erfolget, sey ihnen der verkauf erlaubet, und haben sie dem verpfandet weiter zum pfand nicht zu antworten.

6. Wan sie vertrauete güter gekauft oder gelt darauf geliehen und selbige innerhalb 6 wochen wider besprechen, haben sie die güeter, jedoch gegen erstattung deß preti oder pfandgeltes ohne zinse dem besprecher zu restituiren.            

7. Wie ingleichen, wan sie unwisentlich gestohlene güter gekauft oder darauf gelt geliehen, ihnen das pretium oder pfandgelt wieder zu geben; dafern sie aber wiesenschaft überwiesen oder redtlich bearwohnet, haben sie ohn entgelt (die straffe Unß als der hohen obrigkeit darüber vorbehaltlich) daß gekauftes oder vorpfandetes guet zuruck zu geben.

8. Mügen sie geringe und schlechte sachen under sich in ihrer sinagoge schlichten und vertragen ohne zutuen des voigts.

9. Und soferne ihrer einer sich straffbar machte, daß derselbe allein gezüchtigt, die sämbtliche schutzverwandte aber, wan sie dessen nicht teilhaftig geworden, nicht bestraffet werden.

10. Wohingegen sie fürs sich allerdings gelayt-, schied- und friedlich so wol under sich alß gegen jedermeniglich, insbesonderheit aber gegen Unß gehorsambst zu verhalten, unser bestes wiesen und zu befordern, schadten und nachteil aber mügligst abzuwenden, sodan jerlich ihr schutzgelt ein jeder für sich zu rechter bestimbter zeit, alß auf Ostern, zu bezahlen und abzustatten.

11. Gestalt sie dan auch zum beschluß und fürs keinen frembten juden, so nicht ein schutzverwandter, ohne vorwißen Unserer beambten bey sich zu gedulden  oder über 14 tage, bey wilkürlicher straffe, zu beherbergen, weniger daß selbigen zugelaßen sey, daselbst sich aufzuhalten oder handel und hantierung zu treiben.

Diese obgesetzte puncten sambt und sonders tuen wier, wie obberurt, praestitis praestandis ihnen, soweit sie bey zeit votigen Graffen regierung ihnen also concediret und eingeraumbt geweßen, auch weider nicht, craft dieses gnädigst anderweitig confirmiren, bekrefftigen und bestettigen; befehlen auch auf solchen fall Unsern beambten, so jetzo oder künftig des ortes sein, daß sie dabey biß an Unß erwehnte juden cräftiglich handhaben, schutzen und vertretten sollen, sondern gefehrde.

   Urkundlich under Ihr.Kön.Maytt. handzeuchen und secret. Geben auf Unserm hauße Glücksburg am 1.Augusti Anno etc. 1641

L.S.    Christian [52]

 König Christian wird klar gewesen sein, dass er mit der Formulierung „eine synagoge halten, ihren Gottesdienst nach jüdischen ritibus darin üben, auch ihren kirchhoff, darein auf judische weiße ihre toten zu begraben, halten mügen.“ auch das Recht auf eine eigene Organisation erteilt hatte. 

Das Beerdigungsrecht wurde sowohl seitens des Landesherrn gegenüber der Gemeinde als auch seitens der Gemeinde gegenüber den Gemeindemitgliedern als Mittel zur Disziplinierung genutzt. Sofern lediglich das Verhältnis zwischen Gemeindemitglied und Gemeinde betroffen war, setzte die Gemeinde ihre Machtmittel subtil ein. Die Verweigerung der Beerdigung auf dem Friedhof an der Königstraße und der Verweis auf den geringer würdigen in Ottensen bei eigenmächtigem Verhalten, wie einer Verheiratung ohne Erlaubnis der Ältesten, war ein Mittel zur Durchsetzung eines rechtschaffenden Lebenswandels.[53]

  

    1.2.5.      Die Altonaer hochdeutsche jüdische Gemeinde

Die deutschen Juden sprachen das aus dem Hochdeutschen entwickelte Westjiddisch. Sie hießen deshalb in der Terminologie der Behörden „hochdeutsche Juden“ oder „Juden hochdeutscher Nation“. Diese amtlichen Bezeichnungen erhielten sich in Altona und Hamburg bis zum Jahr 1938. Bis dahin bestand die „Hochdeutsche Israelitengemeinde in Altona“ und die „Portugiesisch-Israelitische Gemeinde“. [54]

Die jüdische Gemeinde Altonas hat eine große und bedeutende Geschichte, weil sie wesentliche Unterschiede vom Judentum der übrigen deutschen Staaten hat. Die rechtliche Lage der Juden als größte konfessionelle Minderheit war deutlich besser als in anderen Territorien.[55]

Im 17. Jahrhundert hatten sich in den Orten Altona, Hamburg, Wandsbek und Harburg insgesamt vier aschkenasische Gemeinden herausgebildet, wobei zwei als Doppelgemeinden existierten, nämlich die Altonaer Schutzjuden und ihre Filialgemeinde Altonaer Schutzjuden in Hamburg sowie die Wandsbeker Schutzjuden mit einer Filialgemeinde Wandsbeker Schutzjuden in Hamburg. Ursachen für die Entstehung der Altonaer Doppelgemeinde waren die Privilegien (s.o.1.2.4). Ein Teil der in Hamburg lebenden aschkenasischen Juden versuchte daher, sich des rechtlichen Schutzes der dänischen Krone für den Fall zu sichern, dass man sie aus Hamburg vertreiben wolle. Die Niederlassungsbedingungen waren in Altona günstig, die Geschäftsbedingungen in Hamburg.[56]

Die drei jüdischen Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek schufen 1669 und 1671 durch Vereinbarung die Dreigemeinde(AHW). Im ersten Drittel des 18. Jahrhunderts war die Altonaer Doppelgemeinde die reichste der drei am Gemeindeverband beteiligten Gemeinden und stellte aufgrund des jüdischen Gerichts und ihrer jüdischen Gelehrsamkeit das Zentrum des Gemeindeverbandes dar.[57]

Die Geschichte der Dreigemeinde endete im Jahr 1811, nachdem Napoleon Hamburg dem Napoleonischen Kaiserreich einverleibt hatte (s.o.1.2.2). Grenzsperre und Abschließung gegen das dänische Altona und Wandsbek waren die Folge. Die historische Verbindung der drei Gemeinden wurde abgeschnitten. [58]

Die Altonaer Gemeinde musste mit einem stark verminderten Etat auskommen und Schulden abzahlen und zum anderen hielt die Abwanderung zumeist wohlhabender Gemeindemitglieder nach Hamburg an. Nach Aufnahme in die Altonaer Gemeinde dagegen strebten vor allem arme und bedürftige Familien.[59]

Die Zahl der jüdischen Gemeindemitglieder Altonas sank von ca. 2.400 Köpfen im Jahre 1803 bis auf 2.014 Köpfe im Jahre 1835 sowie 2.109 Köpfe im Jahre 1890 und erreichte erst 1925 wieder 2.400 Mitglieder. Die geringe Zunahme nach 1835 überrascht, denn zwischen 1881 und 1914 verließen ca. 2,5 Millionen Juden Russland, um in die USA auszuwandern, ein Großteil davon über Hamburg. Die Stagnation in Altona wird damit erklärt, dass die Emanzipation zu spät kam, zum Beispiel hatten die Hamburger Juden die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte im Jahre 1849 erhalten. Der Niedergang der Altonaer jüdischen Gemeinde erklärt sich jedoch nicht nur aus der verspäteten Emanzipation: Das benachbarte Hamburg mit einer wohlhabenden jüdischen Gemeinde bot als befestigte Stadt mehr Sicherheit.[60]

Alle jüdischen Gemeinden wurden 1938 von den Nazis aufgelöst.[61]

1.2.6          Die Gemeindeautonomie

In Babylon wurde durch die Anerkennung der Landesgesetze von den jüdischen Rechtsgrundsätzen insofern abgewichen, als bzgl. der Steuerschulden eine Art Gemeinbürgschaft statuiert wurde (s.o.1.1.1). Voraussetzung der pauschalierten Kopfsteuer in deutschen Landen waren Gemeinbürgschaft und Gemeindeautonomie. Die Gemeindeautonomie wurde wegen  der Zersplitterung bereits auf der normativen Ebene der Rechtsprivilegien der zahlreichen Herrschaften und Territorien nicht untersucht, sowie auch deshalb, weil rabbinisch gebildete Historiker nahezu geschlossen argumentieren, die jüdischen Gemeinden hätten eine weitreichende Autonomie in rechtlichen Angelegenheiten. [62]  Das frühneuzeitliche Judentum begriff sich als Rechtsreligion. Dies bedeutete Rechtskonkurrenz zum von außen vorgegebenen Rechtsraum.[63]  Judaisten und jüdische Themen behandelnde Historiker behaupteten ihren jeweiligen Zugang und Forschungsbereich. Diese Zweiteilung stützte sich gegenseitig: Die bipolar begriffenen Beziehungen der Juden zu ihrer nicht-jüdischen Umwelt und andererseits ein von „Fremd“-Einflüssen autonom gedachter jüdischer Binnenraum. Untersucht wurde lediglich die Normsetzung und nicht die Rechtspraxis. Sonst wäre aufgefallen, dass die Dinge nicht so einfach waren. Bei genauerem Hinsehen wäre aufgefallen, beide Sphären griffen ineinander und waren sogar verschmolzen. [64] 

Es wird vertreten, dass trotz des großen Quellenkorpus für die Gemeindeordnungen die Forschungsergebnisse dafür bislang sehr spärlich sind, weil es sich dabei meist um die von den Gemeindeführungen gewollten Normen handelt, die nicht die Realitäten der Gemeinde widerspiegeln (s.o.1.1.4). Im Folgenden wird belegt, dass die Normen der Altonaer hochdeutschen jüdischen Gemeinde der Realität entsprachen.

 „Die Anfänge der jüdischen Gemeindeorganisation gehen auf die Ortsverwaltung der jüdischen Städte und Dörfer im Lande Israel in der frühtalmudischen Zeit zurück. An der Spitze standen die „Besten der Stadt“, meist sieben an der Zahl, oder die Vorsteher. Sie hatten für ein Bethaus, ein Tauchbad, für eine Wohlfahrtkasse und für die Bestellung von Richtern und Lehrern zu sorgen. Diese alten Vorbilder gaben den jüdischen Gemeinden der Diaspora bei großer Vielfalt in den Einzelheiten eine gewisse Einheitlichkeit. Je mehr der Schwerpunkt des jüdischen Lebens auf die Diaspora überging, desto mehr wurde die Einzelgemeinde zum religiösen, sozialen und administrativen Zentrum der Juden eines jeden Ortes. Sie wurde zum Träger einer jüdischen Selbstverwaltung, die alle – oder beinahe alle – internen, von jüdischer Religion und Brauchtum geformten Lebensbereiche erfasste und regelte. … Die Aufgaben der Diaspora-Gemeinden glichen in vielen denen einer Kommunalverwaltjung. Es wird vertreten, dass das frühmittelalterliche Städtewesen sich nicht nach römischen Mustern entwickelt habe, sondern nach dem lebendigen Vorbild der wohlorganisierten lokalen jüdischen Gemeinden“. [65]  

Die meisten der Wirkungsgebiete der Gemeinden beruhten auf religiösen Geboten der Nächstenliebe und des Schutzes der Schwachen, der Witwen und Waisen. Die Ausgaben der Gemeinden waren groß: Schutzgelder, reguläre Abgaben und willkürliche Kontributionen, sowie die hohen Kosten des beschriebenen Wohlfahrtssystems. [66]    

Die Judenordnungen und Judenprivilegien waren eher Privilegien im negativen Sinne. Sie fixierten weniger Rechte als Rechtsbeschränkungen. Im 16. Jahrhundert kam es allmählich zu Erleichterungen, beeinflusst vom Humanismus und dem Eindringen des römischen Rechts (s.o.1.1.2.1).[67]   In dieser Zeit ließen sich die ersten Juden gemäß Niederlassungserlaubnis des Grafen Adolf XII. von Holstein-Schauenburg vom 28.9.1584 in Altona nieder (s.o.1.2.2).

Die bipolar begriffenen Beziehungen der Juden zu ihrer nicht-jüdischen Umwelt und der jüdische Binnenraum sind für  Altona zu untersuchen. Die Quellenlage ist hervorragend(s.o.1.1.4).

Hinsichtlich der Jurisdiktion hatten Juden in Altona mehr Rechte als die früher eingewanderten niederländischen Familien. Diese hatten das Privileg, „geringe Gebrechen,..., oder andere schlechte (schlichte)  Sachen“ durch ein eigenes, von ihnen eingesetztes Konsistorium erörtern zu lassen. Dieses Konsistorium hatte keine Gerichtsbarkeit. Im Unterschied dazu standen Juden in weltlichen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten unter ihren eigenen Richtern.

Christian IV. hatte 1641 gemäß Nr.8 bestimmt: Mügen sie geringe und schlechte (schlichte, einfache) sachen under sich in ihrer sinagoge schlichten und vertragen ohne zutuen des voigts. Geographisch erweiterte Christian V. 1680 die Jurisdiktion des Oberrabbinats über die drei Gemeinden hinaus auf den königlichen Anteil an Holstein und Schleswig mit Ausnahme von Glückstadt: Es sollen alle jüden, welche in unßeren fürstentumben und landen - außer feste Glückstadt - sich aufhalten, schuldig und gehalten seyn, der jüdischen ceremonien halben für bemelten eltesten und rabbiner in Altona auf erfordern zu comparieren.

Es lässt sich annehmen, dass mit „jüdischen ceremonien halben“ nach jüdischen Gesetzen zu beurteilende Sachen wie Erbschaften, Testamente und Ehesachen gemeint waren. Das Eherecht war den Rabbinern nicht zu entziehen, weil auch die christliche Kirche die Ehe als ein vorwiegend kirchliches Institut betrachtete.  

Der rabbinische Gerichtshof in Altona legte seine Kompetenzen weit aus. So entschied zum Beispiel im Jahre 1763 der Altonaer Oberrabbiner einen Rechtsstreit zwischen den jüdischen Schlachtern und den Vorstehern der Gemeinde in Fredericia.

Der rabbinische Gerichtshof in Altona war in Deutschland noch bis zum Jahr 1863, dem Jahr des Inkrafttretens der schleswig-holsteinischen Judenemanzipationsgesetze der Einzige mit Jurisdiktion in Zivilsachen.

Das Bestrafungsrecht stand der jüdischen Gemeinde teilweise zu: Als ein Jude die Frau des Judenältesten geohrfeigt hatte und deshalb von den Judenältesten belangt werden sollte, zog der Bürgermeister das Verfahren an sich. Die Juden machten daraufhin in einer Beschwerde  geltend, dass

dergleichen kleine Sachen, welche das königliche hohe interesse nicht berühren, seit jeher von den eltesten, nach usance der jüdischen ceremonien abgestraft würden.

Die Beschwerde hatte Erfolg. Christian V. entschied, dass diese Sachen, welche

  nicht criminal oder sonsten Unser hohes intereße nicht angehen, dehnen eltisten ..(zu)..  lassen,...

Aus den Bruchzetteln (Einzelabrechnungen der Geldstrafen durch die jüdische Gemeinde) ist ersichtlich, dass in der Folgezeit Sexualdelikte und Schlägereien ohne Einspruch der städtischen Behörden von der jüdischen Gerichtsbarkeit abgeurteilt wurden. Der Rentekammer war es fast gleichgültig, wer die Bußen festlegte, denn die königliche Kasse hatte an den Brüchen in jedem Fall die Hälfte zu genießen, das königliche Interesse war nicht periclitiret. [68]  

Zuständig für diese Delikte war das Kollegium der „Sieben Besten der Stadt“, das sich aus den Ältesten mit Nebenältesten und dem Oberrabbiner zusammensetzte. [69] 

Dieses Gremium setzte sich energisch durch, beispielsweise für die Jahre 1682 und 1683 [70] :

Aorons hat dem Rabbiner nicht sofort pariert -24 ß-,

Israel Först, dass er dem Rabbiner und Eltesten nicht pariert –5 Rtl-

Sexualdelikte wurden besonders hart bestraft:

Ephraim Joseph wegen seinen Sohn mit der Dienstmagt 40 Rtl

Der Anteil der Juden an den Geldstrafen aller Einwohner betrug in diesen Jahren ungefähr die Hälfte der Gesamtsumme aller Einwohner. [71]  

Die jüdische Gemeinde bestand nicht aus einem zentralistischen Staat mit einem Fürsten an der Spitze, besaß jedoch Macht und konnte soziale Kontrolle ausüben. Diese Macht wurde im Jahr 1670 auf die Hamburger hochdeutschen Juden ausgedehnt:

Die dänische Regierung vertrat ab 1670 die Auffassung, dass Hamburg „erbuntertänig“ sei und sie daher befugt wäre, Privilegien auch für hochdeutsche Juden in Hamburg auszusprechen: Christian V. befahl durch Konfirmation der Privilegien vom 5. Juli 1670: Tun kund hiemit, dass Unß sämbtliche schutzverwandten Juden in Unßerer erbuntertänigen Stadt Hamburg und Altena alleruntertänigst fürtragen lassen,.. Die zweifelhafte Rechtsgrundlage wurde durch die „rechtschaffende“ Kraft des Faktischen ersetzt: Ein Teil der Hamburger hochdeutschen Juden wollte sich des rechtlichen Schutzes der dänischen Krone versichern. Weiterhin kam die Zuständigkeit der Altonaer Ältesten und Rabbiner für die Hamburger Juden der Altonaer jüdischen Gemeinde nicht nur gelegen, sondern entsprach deren Begehren. Darüber hinaus kam ein Gerichtsverfahren vor dem Altonaer Oberrabbiner statt vor hamburgischen Gerichten auch den Hamburger Juden entgegen. Der Hamburger Bürgerschaft war das recht, denn sie stand den hochdeutschen Juden im Gegensatz zu den vornehmen Juden portugiesischer Nation ablehnend gegenüber. [72]  

Das Bestrafungsrecht gegenüber den Hamburger Juden wurde über 100 Jahre später eingeschränkt: Der Hamburger Jude Samuel Marcus musste im Jahr 1781 wegen der Bemerkung, die Thora sei sehr gut, werde aber von schlechten Händen verwaltet, neben diversen Bußen einen Rabbi besolden, der ihn im Gesetz unterrichtete. Das despotische Verfahren des Oberrabbiners hatte äußerstes Befremden des dänischen Königs erweckt. Daher befahl Christian VII. dem Oberrabbiner, sich künftig eines solchen „Verfolgungsgeistes“ zu entäußern, widrigenfalls mache er sich eines strafbaren Eingriffs in die königlich landesherrliche Macht und Gewalt schuldig. Der Fall des Samuel Marcus hatte Aufsehen erregt und war der Anlass für die Einschränkung der Strafgerichtsbarkeit gegenüber den Hamburger Juden im Folgejahr. [73]  

Das Bestrafungsrecht gegenüber den Hamburger Juden bedeutete zugleich den Anspruch des Königs auf die Hälfte der Geldstrafen. Diese Strafgelder wurden ab dem Jahr 1680 pauschal entrichtet. [74]  

Die Berechnung der Gesamtpauschale ist sehr komplex. Witwen  zahlten als Schutzgeld die Hälfte, sowie Juden, welche beständig in Hamburg gewohnt und sich lediglich zur Altonaer Synagoge begaben. Den vollen Betrag leisteten Hamburger Juden, welche sich anfänglich in Altona aufgehalten und nachher nach Hamburg gezogen waren.

Für das Jahr 1712 ist ein Aktenstück über die Berechnung der Ablösungssumme erhalten geblieben: [75]  

1.Schutzgeld für 209 Juden Familien in Alton

 a 6 rtl 16 ß                                                    =  1.323 rtl 32 ß

19 Witwen a 3 rtl 8 ß                                              60 rtl  8 ß

für 131 Schutzverwandte Juden in Hamb, worunter

wenigstens 30 gantze Juden a 6 rtl 16 ß  = 190 rtl

sowie 101 halbe a 3 rtl 8 ß                     =  319 rtl 40 ß

                                                                             509 rtl 40 ß

Summe der Schutzgelder                                    1.893 rtl 32 ß

2. Vieh-Accise            1711 geschlachtet                 343 rtl 40 ß

3.u.4 .. hamburgische Juden gemäß concession

 vom 24.1.1680 200 rtl an Golde

so an Courant ungefähr betragen                           241 rtl 32 ß

                                                          in allem     2.479 rtl 8 ß       

Unter Hinweis darauf, dass folgender Teil der Summe nicht beitreibbar sei:

90 arme Juden a 6 Rtl 16 ß    570 rtl

50 a 3 rtl 8 ß                         166 rtl 32ß

                                     736 rtl 32ß 

und dass die 1.000 Rtl Species auch allemal gegen Weihnachten promt und in einer Summe an Golde entrichtet worden, wurde die Summe von 600 goldenen Duc = 1.200 Rtl Species vereinbart.

Wie diese Summe ermittelt wurde, ist nicht ersichtlich. Die Differenz aus der Summe der Schutzgelder (2.479 Rtl 32 ß) abzüglich des nicht beitreibbaren Teils (736 Rtl 32 ß) beträgt 1.742 Rtl 24 ß Courant, die vereinbarte Zahlung jedoch lediglich 1.200 Rtl Species bzw. 1.450 Rtl Courant. Eine Begründung könnte sein, dass sich in der Zeit von Pest und Cholera, als Hamburg die Tore gegen Fremde schloss, die Kämmerei und die jüdische Gemeinde intern darauf einigten, ausschließlich für die Altonaer Juden entsprechend der Konfirmation der Privilegien im Jahr der Stadterhebung 1664 die Schutzgelder mit 6 Rtl je Judenfamilie zu berechnen. Für die ungefähr 200 Judenfamilien hätte das dem angeforderten Betrag von 1.200 Rtl Species entsprochen.

Statt 1.200 Rtl Species wurden 1.450 Rtl Courant gebucht, gerundet war darin die Sonderzahlung der Hamburger Juden in Höhe von 241 Rtl 32 ß Courant formal enthalten und der Rechtsanspruch auf die Sonderzahlung gewahrt. Die Kämmerei vermied durch die Ablösung die Beitreibung bei den armen Juden. Die Problematik der Nichteinbeziehung der Hamburger Juden in die Berechnung war der Kämmerei bekannt: der hamburgische Magistrat die Juden auf allerhand Art und Weise der hiesigen vinculi zu entziehen trachtet. [76]  

Ab 1724 waren 1000 Golddukaten an die königliche Kammer zu entrichten.  Der Betrag von 1.000 Duc wurde ab 1733 auf 1.200 Duc in ultimativer Form erhöht (1.200 Duc entsprachen 3.000 Rtl Courant). [77]  Von 1660 bis 1848 war die Königliche Rentekammer die zentrale oberste Behörde des Königreichs Dänemark und der Herzogtümer Schleswig und Holstein in allen Kammersachen. Nicht nur Steuern und Abgaben, sondern alles, was nicht in den Wirkungsbereich der Dänischen und Deutschen Kanzlei fiel, kam der Rentekammer zu. [78]  Die 1760 errichtete Generalzollkammer erhielt die Zölle und Steuern. [79] Im Unterschied dazu waren die Judensteuern „gegen Ausgang des Jahres von der Judengemeinde auf ihre eigenen Kosten an die königliche Kammer zu entrichten.“ [80]  

Wie in Babylon (s.o.1.1.1)  bestand bzgl. der Steuerschulden eine Art Gemeinbürgschaft. Es wurden fünf Vermögenstaxatoren gewählt. Jeder Familienvater hat für je 100 Reichstaler Vermögen drei Pfennige zu zahlen. Die Vermögenstaxatoren hatten jedermann zu belehren, dass er verpflichtet sei, den ganzen Besitz anzugeben. Nur der Wert seines Wohnhauses und seiner Synagogenplätze sowie des Bechers für den Wein, mit dem der Segensspruch für den Schabbat ausgesprochen wird, war frei. Auf unwahre Angaben stand eine Geldstrafe, die sogar Hunderte von Reichstaler und mehr betragen durfte. Die Taxatoren mussten einen schweren Schwur auf sich nehmen, das Steuergeheimnis zu wahren.[81]   

Aus den Dokumenten ist ersichtlich, dass die Ältesten der jüdischen Gemeinde die Korrespondenz über die Judensteuern direkt mit der königlichen Rentekammer führten, die diese Anträge an die Generalzollkammer weiter leitete. Diese berichtete dazu zusammen mit dem Kämmerei-Kollegium der Stadt Altona an die Rentekammer.[82]  

Das Ergebnis der Verhandlungen hing im Einzelfall von den  sozialen und ökonomischen Bedingungen ab, sowie von den leitenden Beamten und den Fürsten.[83] Dies für gilt auch für die Vertreter der Altonaer Judengemeinde, wie Dokumente auf Herabsetzung der Zahlungen aus der Zeit zeigen,  als Napoleon Hamburg dem Napoleonischen Kaiserreich einverleibt hatte und die Dreigemeinde im Jahr 1811 aufgelöst wurde(s. o. 1.2.5).

Diese Anträge der Ältesten unterscheiden sich nicht nur rein äußerlich durch eine sehr elegante Unterschrift: M.M.Warburg (Dieser Unterzeichner war Moses Marcus Warburg ,1763-1830, Gründer des Bankhauses M.M.Warburg & Co im Jahr 1798), sondern auch inhaltlich: Begründet wurde die Zahlungsverweigerung in einem Antrag vom 7.3.1821 u.a. damit , dass trotz der finanziellen Lage die Glaubensgenossen, besonders die Jugend, zu nützlicher Tätigkeit zu veranlassen sind, „mit einem Worte, unseren Zustand so zu veredeln, dass wir die Bürgerrechte zu erlangen ... nicht unwürdig erscheinen mögen… Mit dieser Verleihung des Bürgerrechts würde die … Verlängerung des Schutzgeldes unvereinbar sein.“ [84]  Diese Begründung entsprach der Schrift Dohms „Über die bürgerliche Verbesserung der Juden“ erschien in zwei Teilen 1781 und 1783. Sie erregte erhebliches Aufsehen in der Öffentlichkeit und förderte die Emanzipationsbereitschaft in den deutschen Staaten wesentlich.[85]  Der Aufstieg der neuen Führungsschicht anstelle der traditionsgebundenen Gemeindeführer der Vergangenheit brachte eine Bewusstseinsänderung hervor (Graetz, Michael, Judentum und Moderne: Die Rolle des aufsteigenden Bürgertums im Politisierungsprozess der Juden, in Grözinger, Karl E., Hrsg., Frankfurt 1991, S.265).

Nach der Herabsetzung der pauschalierten Judensteuern aufgrund der Anträge der Ältesten hatten die Zahlungen ihren ökonomischen Sinn verloren, weil in der Pauschale neben den Judensteuern allgemeine Steuern enthalten waren.[86]  

Die königliche Rentekammer ordnete im Jahre 1842 für die Altonaer Juden die Abschaffung der Schutzgeldzahlungen an:

das von den Mosaiten an einigen Orten bisher an die königliche Kasse zu zahlende Schutzgeld denselben erlassen, die Mosaiten dagegen verpflichtet sein sollen, diejenigen Abgaben wie Schutzgeld und Nahrungssteuer zu entrichten, welchen unter gleichen Verhältnissen von den christlichen Einwohnern an den betreffenden Arten zu erlegen sind.[87]  

Die jüdische Gemeinde und die holsteinischen Stände wollten die Gemeindeautonomie der Judengemeinde erhalten. Die Deutsche Kanzlei zu Kopenhagen beschloss daher, „nicht gegen die Ansichten der öffentlichen Meinung zu entscheiden.“ Die Deutsche Kanzlei schlug 1842 vor, den hochdeutschen Juden in Altona die Erlaubnis zur Gewinnung des Ortsbürgerrechts zu erteilen. Die Deutsche Kanzlei behauptete, die Beschränkung der Freizügigkeit sei für die Mosaiten nicht nachteilig, „denn dem Ackerbau würden sie sich enthalten. Außerdem sollte das Schutzgeld abgeschafft werden. Die Staatsbürgerrechte hatten sie nicht erhalten. Das bedeutete, dass der bisher erteilte Schutz weiterhin ausdrücklich bestätigt werden musste, zum Beispiel durch die Konfirmation vom 23.4.1857.[88]  

Am 14.7.1863 erließ König Friedrich VII. das Emanzipationsgesetz. Danach war es den Juden gestattet, sich überall im Herzogtum Holstein niederzulassen (§ 1). Die §§ 5 und 7 schafften die jüdische Gerichtsbarkeit ab, eine Ausnahme galt hinsichtlich der Eheschließung und Scheidung (§ 8).  Der König starb am 15.11.1863. Zu diesem Zeitpunkt begann das Ende der Dänenzeit.[89]  Der preußische König nahm im Jahr 1867 die Herzogtümer Holstein und Schleswig mit allen Rechten der Landeshoheit und Oberherrlichkeit in Besitz. Durch Gesetz vom 3.7.1869 hob der preußische König alle noch bestehenden aus der Verschiedenheit der religiösen Bekenntnisse hergeleiteten Beschränkungen der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte auf. Insbesondere sollte die Befähigung zur Teilnahme an der Gemeinde- und Landesvertretung und zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein. Damit wurden die letzten Schranken der politischen Gleichberechtigung der Juden Altonas beseitigt.[90]  

König Christian wird klar gewesen sein, dass er mit der Formulierung „eine synagoge halten, ihren Gottesdienst nach jüdischen ritibus darin üben, auch ihren kirchhoff, darein auf judische weiße ihre toten zu begraben, halten mügen“ auch das Recht auf eine eigene Organisation erteilt hatte (s.o.1.2.4).  Die jüdische Gemeinde Altonas hat eine große und bedeutende Geschichte, weil sie wesentliche Unterschiede vom Judentum der übrigen deutschen Staaten hat. Die rechtliche Lage der Juden als größte konfessionelle Minderheit war deutlich besser als in anderen Territorien (s.o.1.2.5). Mit dem Ende der Judensteuern und des Bestrafungsrechts der Gemeinde war der hier untersuchte Teil der Gemeindeautonomie entfallen. Der Niedergang Altonas  fiel zeitlich mit der Emanzipation zusammen (s.unten 1.3.5.). 

1.3  Die Juden in Hamburg

1.3.1 Die Hamburger „Portugiesen“  

Die „Portugiesen“ (Sepharden) sprachen untereinander portugiesisch. Für den Verkehr mit der Umwelt hatten sie sich die ortsübliche Umgangssprache, das Hamburger Platt, angeeignet. Die ersten Sepharden kamen gegen 1590 nach Hamburg. Ihre Familien waren schon seit 1492 wegen der Vertreibung aus Spanien nach Portugal ausgewichen, wo die Inquisition erst ab 1536 begann. Ein wichtiges Exilland waren die habsburgischen Niederlande, mit dem Schwerpunkt Antwerpen, einem wichtigen Umschlagplatz für portugiesische und spanische Kolonialwaren. Sie waren 1497 summarisch zu Christen erklärt und Zwangstaufen ausgesetzt worden und kamen als conversos bzw. Neuchristen in den Norden. Sie behielten neben den neuen christlichen ihre alten hebräischen Namen und die im Geheimen weiter geübte Religion.[91] 

Um 1595 wohnte eine Anzahl von ihnen im angesehen Kirchspiel St. Nikolai (Hamburg). Nach den Dokumenten sind sie Portugiesischer Nation (natio lusitana), katholisch und wohlhabende Kaufleute. Einer von ihnen war der Arzt Dr. Rodrigo de Castro, der sich bei der Bekämpfung der Pest im Jahr 1596 und wissenschaftliche Abhandlungen einen Namen machte. Als Hofarzt von Königen, Adligen und hohen Geistlichen gab er sich zunächst als Katholik aus und erwarb sogar einen christlichen Grabplatz für seine im Jahr 1603 verstorbene Ehefrau. Zwei seiner Söhne waren am Hamburger Johanneum immatrikuliert, der erste Benedikt (Baruch Nehemias) de Castro, wurde später Leibarzt der Königin Christine von Schweden, die dann auch nach ihrer Abdankung auf einer Reise in Hamburg bei ihm zu Gast war.[92]   

„Als der Waffenstillstand zwischen Spanien und den Niederlanden 1621 ablief, verlegten viele portugiesische Juden ihren Wohnsitz nach Hamburg. An der Gründung der Hamburger Bank (1619-1623) waren 40 portugiesische Familien beteiligt. Aufgrund der Sprachkenntnisse der Hamburger „Portugiesen“ und des Kontaktes zu den Glaubensbrüdern lag ein großer Teil des deutschen Kolonialwarenhandels in ihrer Hand.“[93]Dies war für die Hamburger Wirtschaft ein völlig neues Gebiet. Die Sepharden beherrschten beispielsweise den Zuckerhandel wegen der Dominanz des brasilianischen Zuckerhandels und ihrer guten Verbindungen zu den Sepharden in Bahia. Sie gründeten auch die ersten Zuckerraffinerien in der Stadt. Außerdem betrieben sie Tabakmanufakturen, in denen sie viele aschkenasische  Arbeiter beschäftigten. Aus Antwerpen brachten sie ihre bereits in Häfen wie Sevilla und Lissabon entwickelten Verbindungen zu iberoamerikanischen Kolonien mit. Zugleich lieferten sie mitteleuropäische Gewerbeprodukte nach Spanien und Portugal, von denen ein Teil nach Afrika und in die Neue Welt reexportiert wurde.[94] Die ab 1621 einsetzende Schwäche Amsterdams führte zu weiterer Zuwanderung von Sepharden an die Elbe, beispielsweise Großkaufleute wie Duarte Nunes da Costa (alias Jacob Curiel).  Bis zur Ankunft der noch reicheren Familie des Diego Texeira (s.o.1.1.3) war da Costa der Reichste der Hamburger Portugiesen.[95]In den fünfziger bis siebziger Jahren lebten etwa 120 sephardische und 40 bis 50 aschkenasische Familien in der Stadt. Man schätzt, dass es damit rund 800 bis 900 Juden waren (davon etwa 200 Aschkenasen). Das entsprach einem Hundertstel der damaligen Gesamtbevölkerung, die zwischen 50.000 und 75.000 lag.[96]

Die Blütezeit der portugiesischen Gemeinde waren die Jahre des portugiesischen Unabhängigkeitskrieges (1640-1668), in dem das Land sich aus einer spanisch dominierten Personalunion löste. Beide Seiten benötigten Material für ihre Marinewerften. Die waldarmen Länder Spanien und Portugal waren in besonderem Maße auf die überwiegend aus dem Ostseeraum stammenden Baumaterial Holz, Pech und Teer angewiesen und kauften in Hamburg auch ganze Schiffsneubauten. Die iberischen Monarchien benötigten die Dienste einer kaufmännischen Elite, die sie selbst außer Landes getrieben hatten. Deren Netzwerke ergänzten sich mit den in Spanien verbliebenen conversos, die zu den wichtigsten asentistas der Krone gehörten.[97] Die Sephardim hatte Zugriff auf das Silber aus Lateinamerika. Dies war ein Grund, weshalb Hamburg einer der Hauptfinanzplätze Nordeuropas wurde.[98]Die überwiegende Münze in Deutschland war der Silbertaler. Der Hamburger Bancotaler genoss internationales Vertrauen.[99]Kaufleute benötigten Geld von richtigem Gewicht. Im Unterschied dazu ließen die holsteinischen Grafen im benachbarten Altona Münzen von geringem Wert prägen, und auch ihre Nachfolger, die dänischen Könige (zu den Landesherren in Altona s.o. 1.2.4, zu den Münzen www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.46). Der König verlangte ausdrücklich, dass die königlichen Pachtzahlungen an ihn nicht nur in bar in Kopenhagen übergeben werden, sondern auch von richtigem Gewicht: 4.000 Reichstaler in specie wichtige Ducaten in Golde in unsere eigene Kammer. „Wichtige“ bedeutete gewichtig,  (www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.66).    Gebildet, aristokratisch und reich lebten die Sephardim in den wohlhabenden Vierteln der Stadt.[100]  Ein Beispiel ist der Jüdische Friedhof in Altona.Er gilt wegen seiner Größe von 1,9 Hektar, seines Alters und der großen Zahl marmorner Grabsteine als eines der bedeutendsten jüdischen Gräberfelder der Welt.   Im frühneuzeitlichen Deutschland zeigten  Evangelische Gemeinden und Regierungen oft größere antijüdische Tendenzen als Katholiken. Aber Hamburg ist ein ganz besonderer Fall, denn dort kollidierten die antijüdischen  orthodoxen Lutheraner Prediger mit der Toleranz, der kosmopolitischen Kaufleute.[101]

Das bekannte Werk von Hermann Kellenbenz Sephardim an der unteren Elbe wurde 1958 veröffentlich, jedoch schon 1944 vollendet. Nach Ansicht des Autors Klaus Weber in: Were Mercants More Tolerant? “Godless Patrons of the Jews” and the Decline of the Sephardi Community in Late Seventeenth-Century Hamburg, in: Jews and Port Cities 1590-1990, S.78, erklärt sich aus der Naziperiode, dass dem Buch jegliche Berücksichtigung der religiösen und kulturellen Aspekte fehlt und auch politische Fragen kaum im Text berührt werden. Der Autor Yosef Kaplan, Professor of Jewish History at the Hebrew University of Jerusalem bemerkt dazu: Das Buch ist immer noch das wichtigste Werk über die Sephardim in Hamburg. Der Schwerpunkt seien jedoch wirtschaftliche Aktivitäten, über das Gemeindeleben wurde wenig berichtet. [102]

Nach Ansicht des Autors Klaus Weber ist weiter auffällig: Das erste einschlägige Werk über religiöse und kulturelle Aspekte ist 1985 in England veröffentlicht worden: Joachim Whaley `s vergleichende Studie über religiöse Toleranz in der frühen Neuzeit Hamburgs.[103]Die deutsche Übersetzung dieses Werks liegt seit 1992 vor: Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819). Darin stellt der Autor Whaley fest: „Die Geschichte der Juden in Hamburg ist nicht nur durch fortwährende Diskussionen über die rechtsgültigen Formen gekennzeichnet, die spezifischen wirtschaftlichen Zielen Vorschub leisten sollten, sondern auch durch eine lange Reihe erbitterter Konflikte zwischen Kirche und Staat. Wohl konnte der Senat darauf bestehen, dass im Prinzip die Existenz der Juden in Hamburg die Geistlichkeit nichts anging. Letztere war jedoch anderer Meinung, da es klar war, dass die Juden nicht nur Handel, sondern auch eine fremde Religion in die Stadt brachten.“ Wegen der politischen und ökonomischen Rivalität mit Altona und der dänischen Krone (s.o.1.1.3) hatte der Senat den Juden große Privilegien zugestanden. Es gab kein starkes religiöses oder kirchliches Argument, die Juden zu tolerieren.[104]

Es gab gute Gründe für die Milde: Im Jahr 1617 wurde die Steuer auf 2000 Mark verdoppelt. Dies war keine spezifische Judensteuer, sie wurden wie die Niederländischen und Englischen Gemeinden als Schutzverwandte akzeptiert. Ab 1646 bestand die Gemeinde aus 500 Mitgliedern und war sehr vermögend.[105]

„Fast ein Jahrhundert genossen die sephardischen Juden eine privilegierte Stellung. Reichtum, vornehme Geburt und Bildung brachten sie in engen Kontakt mit der städtischen Elite. Diese Beziehung wurde noch durch regelmäßige Geschenke und Bestechungen einzelner Senatoren gefestigt.“[106]

„Die Auseinendersetzungen um die Präsenz der Sepharden, die zwischen dem Senat auf der einen und den Zünften, der Bürgerschaft und militanten Pastoren auf der anderen Seite ausgetragen wurden, kulminierten im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts… Seit 1666 gab es immer wieder heftige Proteste gegen Vetternwirtschaft und Korruption unter den Senatoren, die 1685 sogar zur vorübergehenden Festnahme eines Bürgermeisters führten…. So waren Senatoren und die in der Commerzdeputation (Vorläufer der Handelskammer) organisierten Großkaufleute schon 1697 in einem Streit um die von den Juden zu leistenden Abgaben unterlegen… Die Bürgerschaft… setzte noch im selben Jahr eine empfindliche Erhöhung durch. Die Sepharden sollten 20.000 Mark, die Aschkenasen sogar 30.000 Mark mehr zahlen…. Gegen 1700 war die vormals so wohlhabende sephardische Gemeinde auf eine Hand voll kleiner und mittlerer Makler geschrumpft.[107]   Es wird vertreten, dass dieser Bedeutungsverlust auch ohne die Abgabenerhöhung eingetreten wäre: Der Niedergang der sephardischen Kolonie und relative Abstieg der brasilianischen Zuckerproduktion verlaufen parallel zum Aufstieg der französischen Antillen als Zuckerlieferanten und zur Niederlassung der Hugenotten an der Elbe. Die Zuwanderung der hugenottischen Seekaufleute kann nicht in erster Linie mit der Verfolgung in der Heimat erklärt werden. Die Bedingungen am Zielort waren nicht viel besser als in der Heimat.[108]  

Ausgezeichnet dokumentiert sind die Angaben über die Hamburger Sepharden für den Zeitraum 1652-1672 durch das erste Protokollbuch, das bei dem Großen Brand 1842 aus der portugiesischen Synode gerettet werden konnte. In den Gemeindeprotokollen spiegelt sich die ständige Angst vor Angriffen und Ausschreitungen der Volksmassen, die die Stadtprediger seit Jahren von den Kanzeln aufgehetzt hatten, wider. Die Hamburger Portugiesen nahmen daher vorsorglich ein Angebot des dänischen Königs an, sich in Glückstadt niederzulassen: [109]Als Christian IV. von Dänemark im Jahr 1618 in Glückstadt eine neue Stadt an der Elbe gründete, mit der er Hamburg Konkurrenz bereiten wollte, lud er auch Juden von Hamburg, Emden, Amsterdam, Frankreich, Portugal und Spanien etc. ein. Der König kannte den Reichtum der Sepharden und bot ihnen Freiheiten, wie sie weder in Hamburg noch in Amsterdam bestanden. Den erfahrenen portugiesischen Kaufleuten blieb nicht verborgen, dass Glückstadt nicht geeignet war, Hamburg große Konkurrenz zu bereiten. Außerdem brach um diese Zeit der Dreißigjährige Krieg aus. Immerhin siedelte sich doch eine geringe Zahl von Juden an, um im Notfall, falls die Hamburger Bürgerschaft die portugiesischen Juden zwingen sollte, ihre Stadt zu verlassen, diesen eine Zuflucht zu bieten. Im Protokollbuch der portugiesischen Gemeinde in Hamburg im Jahre 1665 ist vermerkt, dass die Gemeinde in Glückstadt stetes aufrecht erhalten bleiben soll, um, falls Umstände eintreten sollten, was Gott verhüten möge, diese Stadt als Zufluchtsstätte dienen könne. Unter den ersten Portugiesen, die sich in Glückstadt niederließen, befanden sich bedeutende Gelehrte, die von Cassuto, Alfonso, Hamburg, nachgewiesen wurden: Die portugiesischen Juden in Glückstadt, in: Jahrbuch für die jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins und der Hansestädte, Bd.2, 1930/1931, S.110-118.

Weil nur das erste Protokollbuch beim Großen Brand 1842 aus der portugiesischen Synode gerettet werden konnte, liegen über bedeutende Sepharden aus Hamburg für die Zeit nach dem Jahr 1672 gleichfalls lediglich zufällige Berichte vor. Einer dieser Zufälle ist die die Schrift von Henning Albrecht: Alfred Beit, Hamburger und Diamantenkönig aus dem Jahr 2007. Anlass war das 100-jährige bestehen der Hamburgischen Wissenschaftlichen Stiftung von 1907. Gewürdigt wurden Stifterpersönlichkeiten, die durch ihr Engagement und ihre finanzielle Unterstützung auf entscheidende Weise mithalfen, die Universität Hamburg zu gründen. In dieser Untersuchung wird festgestellt: Alfred Beit war einer der ersten, die 1905 erklärten, den Plan zur Gründung einer Universität finanziell zu unterstützen und gab 1906 „eine ungewöhnlich hohe Summe, die auch für heutige Verhältnisse noch beeindruckend ist.“  Er war „einer der reichsten Männer seiner Zeit.“ „Für Alfred Beits Leben und dafür, dass er sich ein so beachtliches Vermögen erwerben konnte, hat der Umstand eine entscheidende Rolle gespielt, dass der junge Hamburger zum richtigen Zeitpunkt nach Südafrika kam, dass er zur Stelle war, als mit der Erschließung und Ausbeutung eines der reichsten Diamantenfelder der Welt begonnen wurde.

„Die Beits kamen von weit her nach Hamburg und vor langer Zeit. In Büchern und Artikeln wird stets Wert darauf gelegt, die Beits seien Sepharden gewesen…. Ob es mit der Zuordnung der Beits seine Richtigkeit hat, kann jedoch bezweifelt werden…..Der Weinhändler Juda-Löb Reinbach, geboren um 1650 und noch benannt nach seiner Vaterstadt Reinbach, wie es bei Juden zu dieser Zeit üblich war, ist der erste namentlich bekannte Vorfahr Alfred Breits im Hamburger Raum. 1699 verstarb er in Altona. Auch sein Sohn Isaak und dessen fünf Geschwister verstarben hier… Dies, wie auch die Herkunft aus der Rheingegend, spricht dafür, dass sie Aschkenasim waren…. Isaac Reinbach (gest.1724) nahm den Namen Beit an, was auf das hebräische Wort für Haus zurückgeführt werden kann.“ Einer seiner Söhne Salomon Isaak Beit (gest. 1772) war der Ur-Urgroßvater von Alfred Beit. Salomon hatte fünf Söhne. Den bedeutendsten wirtschaftlichen Aufstieg von ihnen erreichte sein Sohn Marcus Salomon Beit (1732-1810). Er betrieb etwa ab 1787 zusammen mit seinem Bruder Raphael Salomon (1742-1824) einen Silber-Scheid- und Schmelzofen. Das reine Silber hatte für die Hamburger Münzen eine besondere Bedeutung, siehe vorstehend in dieser Tz. Die Brüder übernahmen das von den Franzosen entwickelte Verfahren Gold und Silber mit heißer, konzentrierter Schwefelsäure zu trennen. Abgeleitet vom französischen Verb „affiner“ – fein machen – entstand eine Affinerie. Damit legten sie den Grundstein für das bedeutend Werk „Norddeutsche Affinerie“. Nach Übernahme des belgischen Kupferproduzenten Cumerio durch die Norddeutsche Affinerie AG zum 18. Februar 2008 firmiert das Unternehmen seit 1. April 2009 als Aurubis AG Das Unternehmen wurde 2010 in das Lexikon der deutschen Weltmarktführer aufgenommen.

Der Autor Henning Albrecht stellt hinsichtlich der Religionszurechnung zutreffend fest: „Ob sie Sephardim oder Aschkenasim waren: Auch die Beits sollten sich durch Fleiß, Weitsicht und wirtschaftlichen Erfolg ihren Platz in der Hamburger Gesellschaft schaffen.“

  1.3.2    Die Hamburger Aschkenasim

Die verwickelte Geschichte der Juden in Hamburg gestaltete sich noch schwieriger durch die Existenz zweier verschiedener Gemeinden im 17. Jahrhundert: Die sogenannte portugiesische Gemeinde der Sepharden und die deutsche Gemeinde der aschkenasischen Juden.[110]Es bestanden Unterschiede zwischen den beiden jüdischen Gemeinden. Die Aschkenasim, die wegen der Verfolgungen aus Deutschland und Polen nach Nordwesten wanderten und durch Hamburgs Handel angezogen wurden, waren im großen und ganzen nicht so reich wie die durchschnittliche portugiesische Familie.[111] Yosef Kaplan, Professor of Jewish History at the Hebrew University of Jerusalem wird hier deutlicher: Viele von ihnen waren in jeder Hinsicht Betteljuden. Es waren Flüchtige in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges. Ein großer Strom aschkenasischer Einwanderer war nicht nur wegen der Hoffnung auf Hilfe durch reiche Sephardim, sondern auch wegen der Nähe von Altona (s.o.1.2.4) nach Hamburg gekommen. Die meisten arbeiteten in den Tabakfabriken der Sephardim und viele aschkenasische Frauen im Haushalt der reichen Sephardim.[112]

Die Tatsache, dass die meisten Aschkenasim im Prinzip Untertanen Dänemarks waren (s.o.1.2.4), verhinderte den Abschluss eines formellen Übereinkommens bezüglich ihrer Ansiedlung in Hamburg[113]. Erst das am 7.9.1710 von Kaiser Joseph in Wien erlassene Reglement der Judenschaft in Hamburg gab ihnen soviel Sicherheit wie den Sephardim. Das Reglement  wurde in der Literatur als restriktiv dargestellt.[114]Der Autor Whaley stellt dazu fest: „Es war mehr eine Habeas-Korpus-Akte als eine präzise Definition von Freiheiten und ihren Grenzen. Es blieb bis 1849 gültig, denn die Bestimmungen waren so geringfügig, dass  sie im Prinzip jeden Wechsel der Politik überstehen konnten. Eigentlich war das Reglement bemerkenswert im Blick auf das, was ausgelassen wurde….. es ließ offen, bis zu welchen Grad der Senat dem Oberrabbiner in Altona gestatten würde, seine Autorität in Hamburg auszuüben. Den Juden wurde nicht vorgeschrieben, wo sie leben durften. Sie waren ein für allemal befreit vom Zwang des Gettos….. Die wahre Bedeutung des Reglements lag darin, dass es die Grundlage bildete für eine spätere umfassend Verwaltungspraxis. Der Artikel, der sich mit der Besteuerung befasste, ist hierfür ein typisches Beispiel. Die Aschkenasim wurden im Hinblick auf ihr unstetes Wanderleben und ihre verwirrenden Familienverhältnisse kollektiv besteuert“ [115]: Gemäß Artikel 23 des Reglements sollte die Festsetzung und Beitreibung des Kopfgeldes derjenigen hochdeutschen Juden, die von unterschiedlichen Orten kommend sich zahlreich in Hamburg niederließen und von verschiedener Qualität waren, durch die übrigen erfolgen. Letztere sollten für arme Juden bezahlen und diese sofort aus der Stadt schaffen.[116] Die Anzahl der Juden in Hamburg betrug:

Jahr           Bevölkerung     

       insgesamt       hiervon Juden

1811    132.007         6.429    

1871    338.974        13.796 

Die kleinere, ärmere und traditionellere jüdische Altonaer Gemeinde lag in unmittelbarer Nähe zur wohlhabenden, assimilierten jüdischen Gemeinde in Hamburg. Viele „der Besten“ waren nach Hamburg gezogen.[117]Das Bildungsstreben (s. o.1.2.3) brachten sie mit.

Der hohe Anteil jüdischer Schüler und Schülerrinnen, die einen über das Volksschulziel hinausgehenden Unterricht in Hamburg erhielten, erklärt sich teilweise daraus, dass es in Hamburg mehr jüdische Stiftungsschulen mit unentgeltlichem Unterricht als im übrigen Deutschland gab, beispielsweise betrug der Anteil im Jahr 1906:

                    bei den Christen       bei den Juden

Hamburg           20,94 %                     95,59%

Berlin                14,07 %                     67,53%

Frankfurt a.M.    26,47 %                     86,61% [118]

Kenntnisse der Landessprache waren eine Voraussetzung für die Erlangung weltlicher Bildung und ein Mittel zum Vorwärtskommen. Das dem Jüdischen verwandte Deutsch war auf den zionistischen Kongressen die offizielle Sprache. In Böhmen und Mähren zeigte sich die Vorliebe für die deutsche Sprache darin, dass z.B. im Sommersemester 1904 die Juden der deutschen Universität in Prag 25 %, an der böhmischen Universität nur 1,2 % aller Hörer ausmachten. Möglicherweise wurde der hohe Anteil jüdischer Schüler und Schülerrinnen, die einen über das Volksschulziel hinausgehenden Unterricht in Hamburg erhielten (95,59 %)  in keiner Stadt übertroffen.[119]

„Der Bildungswille bezog seine Kraft aus der Religion und der jahrhundertlangen Rechtlosigkeit. Jüdische Jünglinge lernten zu abstrahieren, zu fragen, nachzudenken. Sie schulten den Verstand am Umgang mit Büchern, im gemeinsamen Lesen und Auslegen und im kontroversen Debattieren der heiligen Schriften…..Die Repräsentanten der jüdischen Gemeinden erkannten früh, wie wichtig systematischer Unterricht für die nächste Generation sein würde…..Wie anders verhielten sich die Geistlichen der christlichen Religionen. Sie legten Wert auf das Auswendiglernen von Glaubenssätzen, hielten Diskussionen für Teufelszeug, vor dem sie die „Laien“ bewahren müssten….Bis ins 20. Jahrhundert hinein warnten christliche Eltern ihre Kinder: Lesen verdirbt die Augen…“[120]

Dem Reformpädagogen und Philosophen Friedrich Paulsen fielen 1902 „eigentümliche Verhältnisse“ hinsichtlich der konfessionellen Verteilung der Studierenden auf: Die Katholiken lagen in ihrem Bildungsstreben um mehr als 50 % hinter den Protestanten, die Juden übertrafen beide Gruppen „um ein Vielfaches…. Die Ursachen des starken Überwiegens der jüdischen Bevölkerung im Universitätsstudium liegen nahe: Sie ist so gut wie ausschließlich städtische und über dem Durchschnitt wohlhabende Bevölkerung. Dazu kommt ein starker Drang, die soziale Stellung zu verbessern, und hierzu ist das Universitätsstudium der nächste und der allein offene Weg, da die Laufbahn durch die Armee verschlossen ist. Auch wird man nicht verkennen können, dass der jüdischen Bevölkerung bei geistiger Regsamkeit eine hervorragende Zähigkeit des Willens, gepaart mit der Gabe, Entbehrungen um des Zieles willen zu ertragen, eigen ist. So geschieht es, dass sie ein unverhältnismäßig starkes Kontingent auf die höheren Schulen und Universitäten schickt, trotzdem sie nachher in den gelernten Berufen, vor allem in den Beamtenlaufbahnen starken und zum Teil unüberschreitlichen Hindernissen begegnet. Die Folge ist, dass die sonst Zurückgewiesenen in die wenigen ihnen offenstehenden Berufe mit starker Wucht hineindrängen: den des Arztes und den des Rechtsanwalts und auch den akademischen Lehrberuf.“[121]

Der Historiker Isaak Markus Jost skizzierte die Zustände wie folgt: „Weder hatten Juden 1787 den mechanischen Webstuhl erfunden, noch die Revolution von 1789 angezettelt oder den Code civil erdacht. Aber sie sympathisierten mit dem Fortschritt: mit der Industrialisierung und der Idee des Liberalismus. Beide verhießen ihnen wirtschaftliche und politische Freiheit – nicht nur ihnen, ebenso den Christen. Doch anders als diese hatten Juden im Gestern nichts zu verlieren außer Sondergesetzen und –steuern, ungezählten Verboten, immer neuen Schutzgeldern. Im vormodernen christlichen Abendland hatten sie weiter nichts anstreben können, als Schutz gegen Gewalttaten und Erlaubnis zu leben. Im Gegenzug mussten sie denjenigen, die beides gewährten, Geld und Geschenke entrichten, sich einem erbärmlichen Handel unterwerfen, den die christlichen Herren willkürlich wiederholen und abbrechen konnten. [122]     

1.3.3     Der wirtschaftliche Aufschwung in Hamburg

Die Bedeutung der Juden für den wirtschaftlichen Aufschwung in den Aufnahmestaaten und den wirtschaftlichen Verfall in den Vertreibungsgebieten war um 1900 Gegenstand vieler Untersuchungen: Berg, Nicolas (HG.),  Kapitalismusdebatten um 1900 – Über antisemitisierende Semantiken des Jüdischen, Leipziger Universitätsverlag 2011. Eine Darstellung dieser Theorien ist wegen der politischen Auswirkungen im dritten Reich für Deutsche schwierig. Wer um 1900 die Ereignisse ab 1933 vorausgesagt hätte, wäre für verrückt erklärt worden. Im Jahr 1910 wohnten in Deutschland mehr als doppelt so viele Juden wie in England, fünf Mal mehr als in Frankreich. Juden, die im 19. Jahrhundert aus den östlichen Nachbarstaaten zuwanderten, waren froh, wenn sie die deutsche Grenze überschritten hatten.[123]

Der Autor Arthur Ruppin hatte in: Die soziale Struktur der Juden, Erster Band der Soziologie der Juden (Nach Vorlesungen an der Hebräischen Universität Jerusalem), Berlin 1930, S.154, folgende Zahlen ermittelt: „Für Deutschland kann die Einwanderung von Juden aus Osteuropa vor dem Weltkriege dadurch belegt werden, dass in Berlin und seinen Nachbarorten (Großberlin) im Jahre 1910 unter 137043 Juden gebürtig waren:

                          aus Galizien    6.770 = 4,94 %

                             Russland    5.360 = 3,91 %

                            Rumänien     825 =  0,60%

                            Zusammen 12.955 =  9,45%“

Die Gesamtzahl der Juden aus Osteuropa kann im Jahre 1910 auf mindestens 30.000 geschätzt werden. In den Jahren 1919 bis 1923 sind infolge der Revolution in Russland und der Pogrome in der Ukraine sowie der Wirtschaftskrise in Polen wiederum Juden in erheblicher Zahl aus Osteuropa nach Deutschland ausgewandert.   

Ein Vergleich Calvinistischer Exulanten (Als Exulanten bezeichnet die Geschichtswissenschaft die meist protestantischen Glaubensflüchtlinge des 16. bis 18. Jahrhunderts, die wegen ihres religiösen Bekenntnisses aus ihrer Heimat vertrieben wurden) und westliche Diaspora der Sephardim im 16. und 17. Jahrhundert liegt vor: Heinz Schilling in: Zeitschrift für historische Forschung, 36. Band 2009, S.406-437. Verglichen wird die „Western Sephardi Diaspora“ mit den niederländischen Exulanten des 16. und 17. Jahrhunderts. Angeregt wurden diese Überlegungen durch die Überlegungen von Yosef Kaplan von der Hebrew Unisersity, der umfangreiche Forschungen zur westlichen Minderheitenansiedlung im lateinischen Europa vorgelegt hat. Kaplan kommt zu dem Ergebnis: „Es gab in der frühen Moderne keine jüdische Gruppierung, die eine vergleichbare religiöse und kulturelle Metamorphose durchlief, wie die Gemeinschaft der iberischen Conversos, welche vom 16. bis zum 18. Jahrhundert zum Judentum zurückfanden. Keine andere jüdische Diaspora jener Zeit betrieb einen vergleichbaren Aufwand, um sich in Bezug auf ihre religiöse Identität abzugrenzen.[124]

Der Autor Schilling begründet den Unterschied zu den Aschkenasi wie folgt: „Im Gegensatz zu den Aschkenasi-Gemeinden lebten die Sepharden nicht im Ghetto, sondern waren mit dem Christentum vertraut, weil sie in ihren iberischen Herkunftsländern christlich erzogen worden waren.[125]   In Hamburg und im nahe gelegenen Altona gab es kein Ghetto (s.o.1.2.2). Die Sparsamkeit war jedoch möglicherweise Tradition, denn ihre Vorfahren kamen aus dem Ghetto. Die Sepharden lebten ganz anders: „Fast ein Jahrhundert genossen die sephardischen Juden eine privilegierte Stellung. Reichtum, vornehme Geburt und Bildung brachten sie in engen Kontakt mit der städtischen Elite. Diese Beziehung wurde noch durch regelmäßige Geschenke und Bestechungen einzelner Senatoren gefestigt.“[126]  

Die besonderen Bedingungen des Aufschwungs in Hamburg sollen als Mikroanalyse untersucht werden.

Gleichzeitig mit dem Aufschwung Hamburgs verloren Spanien und Portugal an wirtschaftlicher Bedeutung. Die Entdeckung Amerikas wird oft als Grund dafür genannt. Das erklärt jedoch nicht, weshalb Hamburg gegenüber den portugiesischen und spanischen Häfen bevorzugt wurde, den nächsten zu den neuerschlossenen Gebieten, die im Besitz der Spaniern und Portugiesen waren. [127]

Trotz der Abwanderung der reichen Sephardenüber Altona nach Amsterdam hatte Hamburg eine Blütezeit im 17. und 18. Jahrhundert.[128]   Der Charakter der jüdischen Einwohnerschaft hatte sich vollständig gewandelt. Viele aschkenasische Juden, die zuvor nur als Bedienste der Sepharden geduldet worden waren, siedelten von Altona nach Hamburg um.[129]Denen hatte der dänische König seit Mitte des 17.Jahrhunderts persönliche Sicherheit und berufliche und religiöse Freiheiten versprochen (s.o.1.2.4). Ein Teil der in Hamburg lebenden versuchte daher, sich des rechtlichen Schutzes der dänischen Krone für den Fall zu sichern, dass man sie aus Hamburg vertreiben wolle.[130]  Echten Schutz konnte nur die befestigte Stadt Hamburg bieten. Vor den  marodierenden Truppen des Dreißigjährigen Krieges flohen sie mehrmals in die sichere Stadt Hamburg.[131]  

In Hamburg ging es der Stadtgeistlichkeit um die Glaubenseinheit ihrer Kommune, die durch den christlichen Dissens mir den Calvinistischer Exulanten ebenso bedroht erschien wie durch die Juden. Für beide lässt sich auf Generationen hin ein Sonderstatus ausmachen. Neben ihrer abweichenden Konfession bzw. Religion war das ihrem ökonomischen Erfolg geschuldet, der im Gegensatz zum ständischen auf Vermögen beruhte, welches teils zur ostentativen Repräsentation der Vermögensüberlegenheit eingesetzt wurde.[132]  

Nach Yosef Kaplan gab es außer den Sephardim keine andere jüdische Diaspora jener Zeit, die einen vergleichbaren Aufwand betrieb, um sich in Bezug auf ihre religiöse Identität abzugrenzen“ [133] (s. Absatz 2 in dieser Tz).   Eine andere jüdische Diaspora ist jedoch vergleichbar: Die Aschkenasi in Hamburg und Altona, s. dazu Tz. 1.2.6.

Hinsichtlich der Jurisdiktion hatten die Aschkenasi in Altona mehr Rechte als die früher eingewanderten niederländischen Familien. Diese hatten das Privileg, „geringe Gebrechen,..., oder andere schlechte (schlichte)  Sachen“ durch ein eigenes, von ihnen eingesetztes Konsistorium erörtern zu lassen. Dieses Konsistorium hatte keine Gerichtsbarkeit. Im Unterschied dazu standen die Juden in weltlichen und bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten unter ihren eigenen Richtern. [134]

Weiter führt der Autor Schilling aus: Beide Gruppen, Sepharden wie Calvinisten stammten aus ökonomisch und kulturell fortschrittlichen Ländern und sorgten daher in vielen Gaststädten oder Gastländern für einen gewaltigen Innovationsschub.[135]   Dies kann von den Aschkenasi nicht behauptet werden, sie erreichten den gleichen Erfolg durch einen hohen Bildungsstand. Schon die ersten Juden mit einer Niederlassungserlaubnis für Altona und Ottensen ließen sich am 28.9.1584 im Geleitbrief des Grafen Adolf XII. von Holstein-Schauenburg zusichern, dass sie „einen Schulmeister mit Weib und Kindern halten mögen.“[136]   Zu dem Zeitpunkt war das eine Besonderheit: Altona war bis zur Stadterhebung durch den dänischen König am 23.8.1664 ein Fischerdorf. Im Jahr 1683 wurde in Altona eine städtische Lateinschule gegründet, die 1738 zum Gymnasium erweitert wurde, das unter dem Namen  Christianeum heute noch besteht. Seit Mitte des 18. Jahrhunderts wurden hier auch zahlreiche Schüler aus Altonas jüdischen Familien aufgenommen (s.o.1.2.3)

Beispiele für Aufstieg durch Bildung gibt Rabbiner Ed. Dukesz: Hamburg-Altonaer Ärzte als Philosophen, in: Jahrbuch für die jüdischen Gemeinden Schleswig-Holsteins und der Hansestädte, Bd.2, 1930/1931, S.106-110. Den Aufstieg erklärt der Rabbi im ersten Absatz: Moses Mendelssohn schrieb am 4.10.1785 an  Elise Reimarus in Hamburg: „Herzlich bedauere ich, dass ich ihn (sein Sohn Joseph) den Wissenschaften entziehen muss, um einen Knecht des Mammons aus ihm zu machen. Zur Arznei hat er nicht Lust, und als Jude muss er Arzt, Kaufmann oder Bettler werden.“ Den Lesern dieses Jahrbuchs war vermutlich bekannt, dass Moses Mendelssohn sieben Jahre Bettelstudent gewesen war und später Lessing kannte. Der hier genannte Sohn war Gründer des Bankhauses Mendelssohn, ein weiterer Sohn des Moses Mendelssohn war Abraham Mendelssohn, der Vater des Komponisten Felix Mendelssohn-Bartholdy. Der Rabbi erläutert den Brief vom 4.10.1785 wie folgt: „Berufe als Richter, Rechtsanwalt, Lehrer an höheren Schulen oder Professoren waren den Juden verschlossen. Selbst Medizin konnten sie nur an wenigen Universitäten studieren und dann mit einer Spezialerlaubnis des Königs.

Ein weiteres Beispiel für den Aufstieg ist die Familie Warburg. Der Judenälteste Moses Marcus Warburg aus Altona war einer der Gründer des Bankhauses M.M. & Co(s. o. 1.2.6). „ Die bedeutendsten Repräsentanten der Familie W. brachte die „vierte“ Generation (seit Moses Marcus W.) hervor, zu der u.a. der Kulturwissenschaftler Aby W., der Bankier Max W. und sein Bruder Paul w. gehörte, der 1902 von Hamburg nach New York übersiedelte, die amerikanische Staatsbürgerschaft annahm und zu den Begründern der amerikanischen Staatsbank zählte.“[137]     

Frauen konnten gleichfalls aufsteigen, ein Beispiel ist Glückel von Hameln, (* 1646 in Hamburg; † 17. September 1724 in Metz): „Glikl war die Tochter eines erfolgreichen, wohlangesehenen, jüdischen Diamantenhändlers aus Hamburg und einer Unternehmerin. Ihr Vater war einer der ersten Juden, die sich Wohnrecht in Hamburg erkaufen durften. Ihre Familie lebte in wohlhabenden Verhältnissen….Um 1661 wurde Glikl mit Chaijm Hameln (alias Hein Goldschmidt), einem einflussreichen Geschäftsmann, verheiratet. Die beiden führten eine glückliche, partnerschaftliche Ehe. Glikl war vierzehn Mal schwanger und brachte zwölf Kinder zur Welt. Während der Pest, die Hamburg 1664 heimsuchte, zog sie vorübergehend zu ihren Schwiegereltern nach Hameln. 1689 starb ihr Mann Chaijm, und Glikl war auf sich alleine gestellt. So führte sie den Gold- und Juwelenhandel ihres verstorbenen Mannes weiter, in dem sie allerdings auch vorher schon mitgearbeitet hatte: Sie war für die Einlösung der Pfänder von Kaufleuten zuständig. In der Folge wurde sie zu einer sehr erfolgreichen Geschäftsfrau, die mit Paris, Amsterdam, Wien, Leipzig, Berlin und Metz handelte. Es gelang ihr, den Wohlstand der Familie zu mehren, alle ihre Kinder heirateten in wohlhabende und prominente jüdische Familien ein. Sie unterstützte ihre Kinder und deren Ehepartner bei Geschäftsgründungen, indem sie mit ihrem guten Namen für sie bürgte…. Glikl schrieb für ihre Kinder ihr Leben auf. Ihre in jiddischer Sprache geschriebenen Memoiren sind die erste erhaltene und bekannte Autobiographie einer Frau in Deutschland und wurden eine herausragende Quelle der Forschung für die deutsch-jüdische Geschichte und Kultur.“[138] 

Der Juwelenhandel in Deutschland war meist in jüdischer Hand,  von Aschkenasi als auch Sephardim, sowohl für  den Import aus Indien als auch die Verarbeitung. [139]  Für jüdische Geldverleiher genügte Diskretion, jüdische Edelsteinhändler hingegen waren für ihre Geschäfte auf absolute Geheimhaltung angewiesen.[140]  

Naheliegend ist, dass Juden sich gesund ernährten, beispielsweise entsprechen Empfehlungen zur Vermeidung  von zu viel Cholesterin gemäß dieser Tabelle

[141]

Fische und Meeresfrüchte

Cholesterin [mg/100g]

Kaviar

300

Riesengarnele (Pazifik)

215

Tintenfisch

170

Aal, geräuchert

165

Hummer

135

Tropische Garnelen

100-130

Tiefseegarnele (Grönland)

107

Hering

90

Scholle

65

Seezunge, Flunder

50

Kabeljau

45

den Speisevorschriften nach Deuteronomium 14,10 und 11: „Von allem, was im Wasser lebt, dürft ihr Folgendes essen: Alles, was Flossen und Schuppen hat, dürft ihr essen. Alles, was keine Flossen und keine Schuppen hat, dürft ihr nicht essen. Es soll euch als unrein gelten.“

Die Bezeichnung Deuteronomium entstammt der Septuaginta in der latinisierten Fassung der Vulgata und ist das 5. Buch Mose. Die darin enthaltenen Vorschriften wurden somit über zweitausend Jahre niedergeschrieben, bevor das Wort Cholesterin entstand.

Der in dieser Tz. als Beispiel für Aufstieg durch Bildung zitierte Moses Mendelssohn hatte zu der Problematik der gesunden Ernährung nach den Speisevorschriften festgestellt: "Man soll nicht sagen 'Ich möchte kein Schweinefleisch essen' [weil ich es nicht leiden kann], sondern man soll sagen 'Ich würde diese Dinge gern tun, aber mein Vater im Himmel hat anders darüber befunden." "Der Nutzen, den man aus vielen unerklärlichen Gottesgesetzen ziehen kann, liegt in ihrer Ausführung, und nicht im Verständnis ihrer Motive."  [Zitiert in: Donin, Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem: Zionistische Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 104]. Donin hat dem hinzugefügt:  Trotzdem "wird der Jude nie müde in seinem Forschen, die göttliche Absicht zu begreifen und die Gründe für die Verkündung der Gottesgesetze herauszufinden. Der gläubige Mensch ist sicher, dass solche Gründe existieren, auch wenn sie ihm verborgen bleiben."[142]  

Besonders in Zeiten von Pest und Cholera bevorzugten Christen koscheres Fleisch. Dafür wird ein Beispiel gegeben: Im Jahr 1712 lebten etwa 2.000 Juden bei 12.000 Einwohnern in Altona. Eine genaue Berechnung belegt, dass die jüdischen Schlachter 2.000 Christen versorgten, die christlichen lediglich 8.000,[143]  obwohl die Steuer auf koscheres Fleisch doppelte so hoch war, wie die Viehakzise der christlichen Schlachter[144]. Dies bedeutete, dass 20 % der christlichen Einwohner die Gefahr von Gammelfleisch vermeiden konnten.

Nach dem rabbinischen Gesetz sind auch Speisen verboten, von denen man weiß, dass sie gesundheitsschädlich sind, auch wenn sie nach allen Speiseregeln erlaubt ist. Begründet wird das mit Deuteronomium 4, 15: "So hütet euch denn sehr für eure Seelen".[145]  

Auffallend ist das Fehlen einer Untersuchung der Auswirkungen einer gesunden Ernährung über mehr als 2.000 Jahre nach den Speisevorschriften des Deuteronomiums. Das auffällige Fehlen ist nicht mit mangelndem Interessen zu erklären, sondern aus Interessen: Jüdische Kritiker, besonders die Reformer, welche die Speisevorschriften zusammen mit anderen Richtlinien verwarfen, beanstandeten, dass das Beachten der Speisevorschriften dazu führt, "uns von anderen Völkern und Konfessionen zu trennen, da es gesellschaftliche Beziehungen erschwert. Nach Ansicht der Konservativen, mag es ein Teil dessen sein, was der Allmächtige beabsichtigte. Denn die Schranken vor vollständiger gesellschaftlicher Integration sind auch Schranken vor Mischehen und Assimilation. ...Eine kleine Nation, die um ihren Fortbestand besorgt ist und dauernd den Kampf gegen Absorbierung und Assimilation in größere Gruppen führen muss, sollte Gebote, die Schranken vor Selbst-Zerstörung festsetzen, willkommen heißen." [Donin, Chajim Halevy: Jüdisches Leben. -- Jerusalem: Zionistische Weltorganisation, ©1987. -- Einheitssachtitel: To be a Jew. -- S. 109f.][146]  

Auf die Auswirkungen einer gesunden Ernährung über mehr als 2.000 Jahre nach den Speisevorschriften kann nicht weiter eingegangen werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sollte lediglich der Versuch unternommen werden, außer dem Aufstieg durch Bildung die Möglichkeit einer weiteren Komponente aufzuzeigen.

1.3.4   Vergleich des wirtschaftlichen Aufschwungs Hamburgs mit Venedig

Einer der Herausgeber des Werkes "Jews and Port Cities 1590-1990, Commerce, Community and Cosmopolitanism (Hrsg. David Cesarani und Gemma Romain)“ stellt ais Autor fest, dass sephardische “Port Jews”des Mittelmeeres, der atlantischen Seeküste und der Neuen Welt dort oft Privilegien und Rechte hatten, wie an anderen Orten nicht.[147]  Die Untersuchung beschränkt sich auf Sepharden. Folgerichtig untersucht der Autor Weber, Klaus in diesem Werk ausschließlich Sepharden: Were Mercants More Tolerant? “Godless Patrons of the Jews” and the Decline of the Sephardi Community in Late Seventeenth-Century Hamburg. 

 Die Bedeutung der Sepharden für den wirtschaftlichen Aufschwung des Hamburger Handels sind belegt, beispielsweise machte der Iberienhandel in der Zeit des Dreißigjährigen Krieges wenigstens ein Fünftel der Tonnage des hamburgischen Seehandels aus und einen viel höheren Anteil seines Wertumschlags. Ein großer Teil dieses Handels wurde mit Portugal betrieben, und etwa die Hälfte davon lag in der Hand von Hamburgs portugiesischen Juden..[148]   In der Folgezeit gilt für Zentraleuropa: Die Aktivitäten der aschkenasischen Finanzelite von Wien, Frankfurt und Hamburg waren derartig verbunden mit denen der Sepharden in Amsterdam, Den Haag und London, dass eine getrennte Betrachtung keinen Sinn macht..[149]  

Das umfangreiche Werk “Jews and Port Cities 1590-1990, Commerce, Community and Cosmopolitanism (Hrsg. David Cesarani und Gemma Romain)“ umfasst geographisch das Mittelmeer, die atlantischen Seeküste und die Neue Welt, enthält jedoch keinen Beitrag zu Venedig. Dies ist auffällig, weil die Sepharden Venedigs eine herausragende Rolle im Handel Venedigs mitwichtigen ZentrenEuropas und des Mittelmeerraums hatten(s. dazu 4.4.1.4.2 in http://judensteuernimroemischenreich.eu/).Dieses auffällige Fehlen Venedigs ist nicht mit einer geringen Bedeutung der Sepharden Venedigs zu deuten, sondern erklärt sich daraus, dass wie in Hamburg eine getrennte Betrachtung keinen Sinn macht: Die ersten jüdischen Geldverleiher in Venedig seit Februar 1382 waren aschkenasische Juden aus Deutschland (s. dazu 4.4.3 in http://judensteuernimroemischenreich.eu/). Der erste Jude, der in Venedig dokumentiert wurde, war jedoch ein Einwohner von Kreta, der im Jahr 1314 eine Petition an den Dogen im Namen der Juden von Kreta richtete..[150]   Die Römer fanden bei der Besetzung der Insel 67 v. Chr. jüdische Niederlassungen vor..[151]   Seit dem Jahr 1492 nahm Kreta einen starken Einwandererschub sefardischer Juden auf..[152]  Häufig ist auch auf Kreta der Nachnahme mit Ashkenazi angegeben,[153]   teilweise auch Alemanus sowie theotonicus. Auf Kreta lebte eine Vielzahl aschkenasischer Juden. Von ethnischen Reinheit (Ethnic Purity) konnte keine Rede sein.[154]   (s. http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz. 4.4.2) Dies hatte Mckee, Sally untersucht: Venetian Crete and the myth of etnic purity.

In der Lagunenstadt hatte die Serenissima den Juden im Jahr 1516 ein Areal zugewiesen. Der Eintritt war nur vom Kai aus möglich. Jüdische Ärzte durften das Ghetto außerhalb der allgemeinen Zeiten (eine Stunde im Sommer und zwei im Winter) verlassen, um ihre christlichen Patienten aufzusuchen.[155]   Venedig war die Stadt, die den Namen Ghetto für die obligatorischen und getrennten Viertel der jüdischen Geschichte gab.[156]  

Die wichtigste Gruppe im neu gegründeten Ghetto waren die Juden deutscher Herkunft, die an eine feindliche Umwelt gewohnt und misstrauisch waren. Sie wurden „Natione Tedesca“ genannt und warfen den italienischen Juden vor, allzu träge und südländisch zu sein und nicht genügend die rabbinischen Texte zu verstehen. [157]  

Nach der Vertreibung aus Portugal und Spanien zog das sichere Ghetto jüdische Händler an. Sie wurden Levantiner genannt, weil sie über Häfen wie Konstantinopel nach Venedig kamen. Die „Natione Tedesca“ war nicht begeistert. Die venezianische Regierung beschloss daher am 2.6.1541, dass die Behörde die jüdisch-levantinischen Wanderhändler im Ghetto Vecchio unterbringen dürfe, „wo sie jedoch immer eingeschlossen und bewacht werden müssten wie jetzt die Bewohner des Ghetto Novo.. und weder das Bank- noch das Trödelgewerbe, noch sonst irgendein Gewerbe außer dem Handel“ ausüben dürfen. [158]    

Im Ghetto Novo wohnte die Natione Todesca, im Ghetto Vecchio die Natione Levantina. Die Gruppen waren getrennt – allerdings in benachbarten Bezirken – und hatten verschiedene Funktionen.[159]  (http://judensteuernimroemischenreich.eu/, Tz.4.4.4 ).

In der Folgezeit setzte ein Prozess der Verschmelzung ein, „der zu einer fortschreitenden Integration führte und den Austausch von Häusern, Ehen, kulturelle und religiöse Streitigkeiten und die Verflechtung von Geschäften und Schulden zur Folge hatte. Die ökonomische Überlegenheit der Juden der Natione Todesca, der historischen Gründer des Ghettos und seiner Banken schwand im selben Rhythmus, wie das Handelsglück der levantinischen und später der ponentinischen Gruppe wuchs.[160]  In Hamburg arbeiteten viele aschkenasische Frauen im Haushalt der reichen Sephardim[161] (s.o.1.3.2). Möglicherweise kann wie in Venedig in der Folgezeit eine Verschmelzung eingetreten sein. Hierauf kann jedoch nicht näher eingegangen werden. Im Rahmen dieser Untersuchung sollte lediglich der Versuch unternommen werden, die Auswirkungen der Struktur der Herrschaft für den wirtschaftlichen Aufschwung zu untersuchen, unabhängig davon, ob die Juden Sephardim oder Aschkenasi waren.  

Die Untersuchung ist als Mikroanalyse auf Hamburg und Venedig beschränkt, denn„Aufgrund der erheblichen  regionalen Unterschiede, die sowohl in den italienischen als auch in den deutschen Ländern die Entwicklung der jüdischen Geschichte geprägt haben, (ist) ein deutsch-italienischer Vergleich nur an zwei Einzelstaaten möglich“:[162] Ein Großteil Süditaliens und Siziliens – im Mittelalter glanzvolle jüdische Zentren – [163] verlor seine Juden während der spanischen Herrschaft im Mittelalter.[164]  In der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts erhielten die Juden aus päpstlicher Sicht ihre Privilegien nicht, weil sie als loyale Untertanen ihre Pflicht zur Tributzahlung erfüllten, sondern in der Hoffnung, dass dieser Großmut sie irgendwann erweichen würde, den „Weg der Wahrheit etc.“ einzuschlagen. [165]  Die Lage der Juden im Papststaat kann daher selbst mit den Staaten der italienischen Halbinsel nicht verglichen werden.

Die Städte Hamburg und Venedig können verglichen werden: Steuererhebung setzt Wirtschaftskraft voraus. Hamburg und Venedig sind als Seestädte, in denen Handel und Geldverkehr dominierte, geeignet. Außerdem waren die jüdischen Gemeinden beider Städte mit kleinen Nachbarstädten eng verbunden waren: Venedig, Mestre und Treviso waren derartig miteinander verbunden, dass eine isolierte Betrachtung falsche Eindrücke liefern würde.[166]  Die Juden der Städte Hamburg und Altona waren gleichfalls miteinander verbunden. Sowohl in Venedig als auch in Hamburg standen die Herrscher zunächst einerdauerhaften Niederlassung deutscher, hochdeutscher bzw. aschkenasischen Juden, die ein ihnen typisches Deutsch oder Jiddisch sprachen, [167]  ablehnend gegenüber. [168]  Auffallend ist weiterhin die Übereinstimmung der Terminologie zu Beginn der jeweiligen Zuwanderung: In Venedig waren es Feneratores. Diese Bezeichnung entsprach der Behauptung in Hamburg, dass die jüdischen Zuwanderer Portugiesen sind. 

Der Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung in Hamburg und Venedig fällt weit auseinander, beispielsweise war Hamburg im Jahr 1189 eine Siedlung, der von Kaiser Friedrich I. Barbarossa das Hafenrecht verliehen wurde. Im Unterschied dazu konnte Venedig wenige Jahre später für den vierten Kreuzzug Leistungen über 85.000 Silbermark bereitstellen, den Kreuzzug umleiten und Konstantinopel plündern.[169]   Zu dieser Zeit lebten Juden weder in Hamburg noch in Venedig. Grundlegende Änderung traten später ein, beispielsweise die rechtlichen Veränderungen nach der Eroberung durch Napoleon: Von den französischen Armeen bedrängt und von der Überlegenheit Napoleons überzeugt, dankte die Serenissima am 12.5.1797 ab und erklärte sich mit der Besetzung der Stadt durch die französischen Truppen einverstanden. Am 17.5.1797 wurde eine Provisorische Munizipalität ins Leben gerufen. Am 7.7.1797 wurden die Tore des Ghettos eingerissen [170]  (s. Tz. 4.4.1.6 in: http://judensteuernimroemischenreich.eu/).

Die Franzosen besetzten Hamburg (am 18.11.1806).  Napoleon verfügte am 10.12.1810 die völkerrechtliche Eingliederung Hamburgs in das französische Kaiserreich.[171]  Danach trat zunächst eine grundlegende Änderung ein. Ab 1811 galten die unter napoleonischer Besatzung eingeführten Gesetze. Diese Gesetze gründeten auf den in allen französischen Constitutionen vom Beginn der Revolution an ausgesprochenen gleichen bürgerlichen und politischen Berechtigung der Genossen aller Religionen und gingen von der Erklärung der großen Pariser jüdischen Versammlung vom Juli 1806 aus.[172]  Die französische Gesetzgebung sicherte den Juden in Hamburg die volle bürgerliche und politische Gleichstellung. So waren zum Beispiel zwei Juden Mitglieder des Conseil munucipal, der höchsten Versammlung, die das Finanzwesen und die Verwaltung der Stadt leitete.[173]   Im Jahr 1814 war in Hamburg das Judenreglement von 1710 wieder in Kraft gesetzt worden. [174]  

In den fünf Jahrzehnten nach dem Ende der napoleonischen Herrschaft und der Kontinentalsperre gewann Hamburg wieder eine starke Stellung im Wirtschaftsleben. Die überseeischen Interessen hatten eine Vorrangstellung vor den innerdeutschen Beziehungen.[175]  

„Solange das wirtschaftliche Wachsdauer andauerte und alle Schichten der Bevölkerung, wenn auch in sehr unterschiedlichem Maß, davon profitierten, drohte der veralteten, labilen Vorkriegsordnung keine Gefahr. Das änderte sich im Verlauf des Ersten Weltkrieges, als die Gesellschaft tiefgreifende Veränderungen erfuhr und gerade die Unterschichten die schwersten Belastungen tragen mussten. Durch die Seeblockade und die Abschneidung vom Weltmarkt wurde Hamburg hart getroffen.“[176] Das Ende des Aufschwungs fällt für Hamburg mit dem Kriegsbeginn 1914 zusammen.

Das Ende des wirtschaftlichen Aufschwungs in Venedig ist unklar: Mit dem Frieden von Karlowitz (26. Januar1699) endete der Große Türkenkrieg zwischen dem Osmanischen Reich auf der einen und dem Heiligen Römischen Reich, Polen, der Republik Venedig, dem Kirchenstaat sowie Russland auf der anderen Seite. Damit begann die Großmacht Österreich. [177]  Es wurde behauptet, Venedig und das osmanische Reich waren Opfer eines langsamen Verfalls.[178] Als sichtbarer Ausdruck der „Dekadenz“ galt der literarisch überlieferte Verfall der Moral und der Sitten. Als die napoleonischen Armeen 1797 in Venedig einmarschierten, hätten sie nur ein marodes und kraftloses Staatswesen vorgefunden. Dies gehört zum Venedig-Mythos wie andere Mythen auch (s. http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz. 4.4.1.1). In der neueren Forschung hat diese Vorstellung erheblichen Widerspruch erfahren. Danach zeigten die Debatten über die Dekadenz ein ausgeprägtes Krisenbewusstsein und einen Erneuerungswillen der politischen Eliten. Weniger bekannt sind die wirtschaftlichen Reformdiskussionen. Auswirkungen dieser war eine stärkere Integration zwischen Venedig und der Terraferma. Der jährliche Handelsumsatz Venedigs betrug in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts 20 Millionen Dukaten wie 2 Jahrhunderte zuvor, konzentrierte sich jedoch auf den norditalienischen Raum. Der venezianische Adel (s.http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz.4.4.1.2) „feudalisierte“ durch den Erwerb von Grundvermögen, weil er sein Geld nicht mehr in den Handel investierte. Venezianische Adlige investierten in Tuchfabriken, die noch heute den Grundstein für die Tuch- und Bekleidungsindustrie im Voralpengebiet bilden. [179](s. http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz.4.4.1.4.2). Venedig verfügte noch im 18. Jahrhundert über ein wirtschaftliches Potential und eine kulturelle Strahlkraft, die keineswegs nur von vergangenem Ruhm und ererbten Reichtum zehrte.[180] Eine weitere Komponente für den anschließenden Niedergang könnte die Herrschaft der Österreicher sein. Um Zeit für seine Eroberungspläne zu gewinnen, lieferte Napoleon durch den am 17.Oktober 1797 unterzeichneten Friedensvertrag von Campo Formio Venedig an Österreich aus.“[181]Die Österreicher waren die Nachfolger der Herrscher des Heiligen Römischen Reiches. Die Judensteuern waren Machtmittel der Herrschenden zur Legitimation des jeweiligen Herrschers (König, Fürst, Graf, Städte oder auch geistliche Fürsten). Damit entfielen Grundlagen für den Aufschwung durch die Zusammenarbeit der Juden in Venedig mit den Regierungen: Der Handel war verdammt, das Zinsnehmen verboten und der Kaufmann dem Räuber gleichgestellt wie im Mittelalter. Die Verfolgung religiöser Gruppen war eine dem Handel schädliche Maßnahme.[182]

Wie vorstehend in dieser Tz. festgestellt, hielt der Aufschwung in Hamburg bis zur Krieg 1914 an. „Am wenigsten wurde von dem tiefgreifenden Wandlungsprozess (Hamburg war Teil des 1871 gegründeten Reiches geworden) die gesellschaftliche Führungsschicht der Hansestadt erfasst. Stolz auf Herkommen und Besitz, selbstbewusst angesichts bemerkenswerter politischer und wirtschaftlicher Leistungen, vermochte sie ihre Position im Kaiserreich nicht nur zu behaupten, sondern in vielen Bereichen noch auszubauen.“ [183] Die Herrschaftsverhältnisse in Hamburg und Venedig waren ähnlich: Im Jahre 1297 war definiert worden, wer dem Adel angehört: Die bisherigen Mitglieder des Großen Rats und deren Nachkommen. Dies galt bis zum Ende der Republik.[184] Die nobiles  waren  keine   Ritter     (s. http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz.4.4.1 letzter Absatz).  [185]   Der Adel war steuerpflichtig, was in Europa eine Ausnahme war  [186]    (s.http://judensteuernimroemischenreich.eu/Tz.4.4.1.2). Die Besteuerung war gleichfalls ähnlich: Für die Republik Venedig ist seit dem 15. Jahrhundert belegt, dass die Juden zentral registriert waren und keine lokalen Steuern entrichteten.[187]Das bedeutete: Sie zahlten keine spezifischen Judensteuern. Sie gehörten neben dem Adel als cittadini originarii zu den oberen Gruppen der venezianischen Gesellschaft, die zehn Prozent umfasste. Sie warenein wesentlicher Aspekt des Mythos von Venedig. [188]Die Abgaben waren möglicherweise nicht überhöht (s.o.4.6). Juden in Hamburg zahlten gleichfalls keine Judensteuern.[189]

Das Rechte des Papstes lassen ebenfalls einen Vergleich Venedigs und Hamburgs zu: Der hohe Klerus Venedigs hatte keine Hoheitsrechte, die weltliche Macht dagegen für den kirchlichen Bereich nicht nur Schutz-, sondern sogar Bestimmungsfunktionen. Geistliche waren von den Entscheidungsgremien ausgeschlossen. Später wurde das Mitwirkungsverbot so weit ausgedehnt, dass bei der Beratung von Angelegenheiten, die das Verhältnis zum Papst betrafen, sogar diejenigen Adeligen – genannt papalisti - den Sitzungssaal verlassen mussten, von denen enge Verwandte Benefizien dank päpstlicher Verleihung innehatten.[190]Dies bedeutete keine strenge Trennung von Kirche und Staat, denn das Staatsbewusstsein war eng mit dem Evangelisten Markus verbunden [191]  (S. http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz.4.4.1.5).

Hamburg war evangelisch. Im frühneuzeitlichen Deutschland zeigten  Evangelische Gemeinden und Regierungen oft größere antijüdische Tendenzen als Katholiken. Aber Hamburg ist ein ganz besonderer Fall, denn dort kollidierten die antijüdischen  orthodoxen Lutheraner Prediger mit der Toleranz, der kosmopolitischen Kaufleute [192](s.o.1.3.1).

Die Zusammenarbeit der bürgerlichen Elite und der Juden war eine notwendige Bedingung für den wirtschaftlichen Aufstiegs Venedigs und Hamburgs. Die Beispiele zeigen auch, dass Kriege alles zerstören konnten.

1.3.5       Der wirtschaftliche Niedergang  Altonas

Urkundlich erwähnt wird Altona zum ersten Mal am 20.8.1537.[193]Die ersten Juden mit einer Niederlassungserlaubnis für Altona und Ottensen ließen sich am 28.9.1584 im Geleitbrief des Grafen Adolf XII. von Holstein- Schauenburg zusichern, dass sie „einen Schulmeister mit Weib und Kindern halten mögen.“[194]Juden zahlten in Altona unter der dänischen Herrschaft Abgaben wie alle anderen Einwohner auch und zusätzlich die Abgaben, die unter den gleichen Verhältnissen von den christlichen Einwohnern nicht erhoben wurden  [195] (s.o.1.2.4).

Nicht nur sie erlebten ihren sozioökonomischen Aufstieg in Altona: „Seit dem 16. Jahrhundert fanden Glaubensflüchtlinge (Calvinisten, Juden, Katholiken und Menonniten) hier eine neue Heimat, die – speziell gefördert durch den Landesherrn – die städtische Wirtschaft belebten. Nach dem Aussterben der männlichen Linie der Schauenburger Grafen kam Altona 1640 mit der Herrschaft Pinneberg zum dänischen Gesamtstaat. Mit der Verleihung des Stadtrechts durch den dänischen König Friedrich III. (1648-1670) erhielt Altona den ersten Freihafen in Nordeuropa, die Gewerbe- und Religionsfreiheit, das Marktrecht und ein Stadtwappen. Im Jahr 1803 war „Altona mit 24.000 Einwohnern nach Kopenhagen die zweitgrößte Stadt im dänischen Gesamtstaat. 1806 war die Altonaer Handelsflotte mit 296 Schiffen größer als die Hamburgs. Am 18.11.1806 besetzten die Franzosen Hamburg – mit einer Unterbrechung im Jahr 1813 – bis zum 30.5.1814. Napoleon verfügte am 10.12.1810 die völkerrechtliche Eingliederung Hamburgs in das französische Kaiserreich.[196] Die 1807 von den Franzosen verhängte Kontinentalsperre sowie die darauf folgende Blockade der Elbe durch die Engländer beendete die Blütezeit Altonas.“[197]„Nach der Niederlage Napoleons 1813 begann Frankreichs Glücksstern zu sinken und auch Dänemarks Horizont bewölkte sich… In Altona erreichte die Finanzkrise zur Zeit des Russlandfeldzugs ihren Höhepunkt“[198](s.o.1.2.2). Für die jüdische Gemeinde Altonas begann die Finanzkrise im Jahr 1811, nachdem Napoleon Hamburg dem Napoleonischen Kaiserreich einverleibt hatte (s.o.1.2.2). Die historische Verbindung der drei Gemeinden (Altona, Hamburg und Wandsbek) wurde abgeschnitten.[199]Der französische Präfekt de Conningk gab 1811 den in Hamburg lebenden Altonaer Juden den Rat, man solle vorläufig nichts an den Altonaer Vorstand zahlen.[200]Die Hamburger Juden stellten daraufhin die Zahlungen an den Vorstand der Gemeinde ein.[201] Nach der Einstellung der Zahlungen der Hamburger Juden an den Vorstand der Gemeinde zahlte die Gemeinde ab 1811 nur noch die Hälfte. Die Rentekammer vermerkte zu der Minderung der Zahlungen im Jahre 1811:

Die Rentekammer hat es auf Ersuchen der Aeltesten der Altonaer Judengemeinde zugestanden, dass mit Erhebung der einen Hälfte der jährlich zu entrichtenen 1.200 Stück Ducaten vorläufig noch Abstand genommen wird. [202]

Der Aufstieg der neuen Führungsschicht anstelle der traditionsgebundenen Gemeindeführer der Vergangenheit hatte eine Bewusstseinsänderung hervorgebracht. Es ging dabei nicht nur um Geld. Obwohl einer der Unterzeichner Moses Marcus Warburg (1763-1830) war, Gründer des Bankhauses M.M.Warburg & Co im Jahr 1798, wurde im Antrag vom 7.3.1821 auch damit begründet, dass trotz der finanziellen Lage die Glaubensgenossen, besonders die Jugend, zu nützlicher Tätigkeit zu veranlassen sind, „mit einem Worte, unseren Zustand so zu veredeln, dass wir die Bürgerrechte zu erlangen ... nicht unwürdig erscheinen mögen… Mit dieser Verleihung des Bürgerrechts würde die … Verlängerung des Schutzgeldes unvereinbar sein.“[203] (s.o.1.2.6). Damit stand fest: Leistung von spezifischen Judensteuern und Emanzipation schließen sich gegenseitig aus.  Der Niedergang Altonas erklärt sich nicht ausschließlich aus der verspäteten Emanzipation. Die kleinere, ärmere und traditionellere jüdische Altonaer Gemeinde lag in unmittelbarer Nähe zur wohlhabenden, assimilierten jüdischen Gemeinde in Hamburg.[204] Viele „der Besten“ waren nach Hamburg gezogen[205]

Fest steht: Der Niedergang Altonas verlief gleichzeitig mit dem Rückgang der Anzahl jüdischen Gemeindemitglieder von ca. 2.400 Köpfen im Jahre 1803 bis auf 2.014 Köpfe im Jahre 1835 (s.o.1.2.5).

1.3.6      Vergleich der Judensteuern in der           Terra ferma mit der Stadt Altona

Der Begriff Terra ferma (it. Festland) wird, entsprechend der in der Literatur gebräuchlichen Form, zur Bezeichnung des auf der italienischen Halbinsel gelegenen Staatsgebiets Venedigs (ohne Istrien und die Stadt Venedig) verwendet. Dies sind die Gebiete im östlichen Oberitalien, die von der Republik Venedig unterworfen worden waren. Erobert wurde Mestre 1337, Treviso und Bassano del Grappa 1339.[206]

Im spätmittelalterlichen Oberitalien war „condotta“ eine Bezeichnung für vertragliche Vereinbarungen mit den Juden. Ursprünglich war die condotta ein Vertrag mit den Führern von Söldnerheeren (Condottiere). "Auslandserfahrungen" waren eingeflossen.

Die gelehrten aschkenasischen Rabbiner diesseits und jenseits der Alpen standen in intensivem Briefkontakt. Probleme innerjüdischen Rechts wurden gemeinsam erörtert und entschieden. Zugleich versuchten die aschkenasischen Immigranten, ihre eigene Tradition in Italien zu pflegen.[207] In der Stadt Treviso waren die Herkunftsnahmen von 33 aschkenasischen Juden nach deutschen Städten bezeichnet. Die Herkunft weiterer vermutlich aschkenasischer Juden konnte nicht geklärt werden.[208] Treviso wird als Zentrum des aschkenasischen Judentums in Oberitalien bezeichnet. [209]

Die Juden Altonas entrichteten spezifische Judensteuern, [210]die Juden der Terra ferma zahlten gleichfalls an eine zentrale Kasse, waren jedoch von örtlichen Abgaben befreit.[211] In beiden Fällen war eine enge Bindung an den Landesherren Voraussetzung der Verträge. Rein äußerlich stimmten sogar die Formulierungen überein: Der Status der Juden in den deutschen Landen wurde oft mit servi camerae nostre (unsere Kammerknechte) bezeichnet (http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz.5.1). Die Formulierung nostri Judei  ist auch aus venezianischen Dokumenten ersichtlich, bedeutete jedoch nicht Knechtschaft: Nostri war Possessivpronomen, zum Beispiel für Juden mit Aufenthaltserlaubnis in der Stadt Venedig. „Iudaei subditi nostri“ war so zu verstehen, dass die Juden in erster Linie der Regierung Venedigs unterstanden, dann dem örtlichen Gouverneur und zum Schluss den örtlichen Autoritäten. [212]

In Oberitalien ließen sich einzelne Bankiers in ihrer condotta das Recht auf eine eigene, jüdische Begräbnisstätte garantieren, beispielsweise wurden auf dem Friedhof in Treviso nur den trevisanischen Bankiers und ihren Familien die Grablege gestattet, jedoch keinen auswärtigen Juden. In Oberitalien gab es daher viele Friedhöfe, jedoch nur wenige Synagogen. Diejenigen Orte, die eine Synagoge aufwiesen, wurden als Muttergemeinde (comunità madre) für die umliegenden Orte bezeichnet [213] (http://judensteuernimroemischenreich.eu/ Tz.4.4.3).    

Treviso war zwar eine „autorative“ Gemeinde, aber ohne Macht gegenüber den Juden außerhalb der Stadt. Dazu hätte es eines Beerdigungsrechts wie in Altona bedurft: Das Beerdigungsrecht wurde in Altona sowohl seitens des Landesherrn gegenüber der Gemeinde als auch seitens der Gemeinde gegenüber den Gemeindemitgliedern als Mittel zur Disziplinierung genutzt. Sofern lediglich das Verhältnis zwischen Gemeindemitglied und Gemeinde betroffen war, setzte die Gemeinde ihre Machtmittel subtiler ein. Die Verweigerung der Beerdigung auf dem Friedhof an der Königstraße und der Verweis auf den geringer würdigen in Ottensen bei eigenmächtigem Verhalten, wie einer Verheiratung ohne Erlaubnis der Ältesten, war ein Mittel zur Durchsetzung eines rechtschaffenden Lebenswandels [214](s.o.1.2.4)

Bezüglich der autorativen aschkenasischen Führung bestanden hinsichtlich der Steuereintreibung seitens der Judengemeinden Altonas und Venedigs kaum Unterschiede, jedoch unterschieden sich die vertraglichen Bestimmungen von den italienischen hinsichtlich der Garantien der Herrscher: Die Juden aus den deutschen Landen waren auf ihre physische, wirtschaftliche und religiöse Unversehrtheit bedacht.[215]

1.4          Juden unter österreichischer Herrschaft

Die jüdische Geschichte Österreichs muss im Zusammenhang mit der kaiserlichen Judenpolitik im Heiligen Römischen Reich gesehen werden.  Seit der Neuzeit war das Reich nicht mehr römisch, sondern deutsch. Maximilian I. nahm 1507 den Titel „Erwählter Römischer Kaiser“ an, seine Nachfolger titulierten als „erwählte Kaiser“. Das Reich wird als „Altes Reich“ bezeichnet. Es endete „am 6.8.1806, als der Erwählte Römische Kaiser Franz II. die Krone niederlegte“. [216] Bis auf zwei Ausnahmen waren die Kaiser zugleich Erzherzöge von Österreich: Ferdinand IV. hatte seinen Vater Ferdinand III. nicht überlebt und Franz I. war lediglich Mitregent von Maria Theresia, welche als Frau nicht Kaiserin werden konnte. Die Kaiser der frühen Neuzeit wollten ihren prinzipiellen Anspruch auf alte kaum noch durchsetzbare Rechte nicht aufgeben. Das Festhalten am alten Herkommen war eine grundlegende Aufgabe eines Herrschers als Nachfolger römisch-antiker Traditionen, [217] zumindest nach dem Urteil der Zeitgenossen, die ein Interesse an der Existenz des Reiches hatten (s.o.1.Abs.1 und 2). [218]

Die landesfürstliche Besteuerung der Juden im engeren habsburgischen Herrschaftsbereich unterschied sich vom Reich: Die böhmischen Länder waren generell von den Reichssteuern ausgenommen und auch die österreichischen Juden wurden nicht zu Reichssteuern herangezogen. [219]

Den Wiener Behörden war bekannt, dass die Besteuerung der Juden fast so alt war wie das Kaisertum selbst [220](zur Besteuerung seit dem Jahr 70 n. Chr. s.o.3.). Tatsächlich wurden bis ins 18. Jahrhundert hinein Pläne geschmiedet, die alten, zum Teil vergessenen Pläne auch wirklich durchzusetzen.[221]Im Reich hatten sich jedoch die Reichsstände die Hoheit über die Reichssteuern der Juden in ihrem Herrschaftsgebiet gesichert.[222]Anders war die Situation in den Reichsstädten, sie waren zu schwach, um sich vor den Druckmitteln der kaiserlichen Behörden zu wehren. An eine Besteuerung der Juden pro Kopf war jedoch nicht zu denken. Die Städte und ihre Judengemeinden schafften es immer wieder, sich auf eine Pauschalsumme zu vergleichen. Dazu sandten die Juden eigene Gesandte an den Kaiserhof. [223]

Das Haus Habsburg nahm für sich in Anspruch: Austriae Est Imperare Orbi Universo. Als Kaiser Karl V., der zuvor schon König von Spanien war, überlegte ob er Kaiser werden will, überzeugte ihn das Argument: Kaisertum biete den besten Rechtstitel für die Weltherrschaft. Die nachfolgende Teilung in eine kaiserlich-mitteleuropäische und spanisch-atlantische Linie war keine Trennung, sondern eine kooperative Arbeitsteilung des Hauses, die recht erfolgreich war, aber den Dreißigjährigen Krieg erst ermöglichte. [224] 

Auch der Westfälische Frieden von 1648 kann als Zäsur für die Periode „deutsch, nicht mehr römisch“ verstanden werden. [225]Leitend für die Festlegungen des Augsburger Friedens von 1555 war das Trerritorialstaatsprinzip. Neben de politischen Föderalismus trat der kirchliche Föderalismus als Ordnungsbasis des Reiches. [226]Der Religionsfrieden spaltete die bisher einheitliche Religion. Das hatte zur Folge, dass die offiziellen kirchlichen Lehren zum Verhältnis zwischen Juden und Christen nicht mehr als verbindlich ansah.[227]

Problematisch war, dass die Juden von Jugend an mit einem Argumentationsstil bekannt waren, der über das bloße Aneignen von Wissensstoff hinausging. Die Torah war Allgemeingut aller Juden, an dem auch Frauen Anteil hatten. Das Leben in der Minderheit hatte ihre Argumentationsfreude verstärkt. Das wirkte auf die christliche Umwelt verstockt. Disputationen wurden als sinnlos angesehen. Luther schrieb dazu: Was ist nu, das du mit einem verstockten Jueden hievon wolltest viel disputiren?.. Den Theologen war bewusst, dass die Juden sich in der Bibel besser auskannten als die breite Masse der Juden.[228]Viele Theologen wollten „re“-formieren, die ursprüngliche Ordnung der christlichen Gesellschaft wieder herstellen. Das führte zum Interesse am Volk des alten Bundes und einer Berührungsangst der jungen protestantischen Kirche. So entstand im Laufe des 16. Jh. als das neu entstandene Landeskirchentum an einer Konsolidierung und Stabilisierung interessiert war, Ablehnung und Hass gegenüber den Juden. [229]

Das katholische Kirchenrecht blieb in seinem Verhältnis zu den Juden unberührt. Die Habsburger verstanden ihre Länder als Glieder der katholischen Kirche und sahen es als heilige Pflicht an, dem Islam zu widerstehen und den Protestantismus auszuschließen. Die Juden waren Teil der österreichischen Kirchengeschichte, keine Ketzer, für den katholischen Staat keine Gefahr, sondern brachten Einnahmen. Außerdem bewiesen sie, dass die Glaubenerneuerer die Umkehr Israels nicht erreicht hatten. [230]

Die Vertreibungen in den österreichischen Erblanden erfolgten so wie in Tz.5.2 http://judensteuernimroemischenreich.eu/)  dargestellt. Dies war jedoch nicht von langem Bestand. Rudolf II. (1576-1612) gestattete die Ansiedlung einer größeren Anzahl in Wien, so dass sich wieder eine Gemeinde bildete.  Reiche Juden Wiens erreichten während des dreißigjährigen Krieges eine äußerst wichtige Position. Sie leisteten neben den laufendem Schutzgeldern an Kontributionen: Im Jahr 1619  10.000 Gulden, im folgenden Jahr 17.000 Gulden und 1623 gar 20.000 Gulden. Diese Zahlungen wurden erpresst. [231]

Im Verhältnis zu den Kriegsschulden war dieser Betrag minimal, die Kriegsschulden betrugen 4.309.646 Gulden Ende Juni 1619 nach Angaben des Kriegszahlmeisters. Der Kaiser war ein stets säumiger Schuldner, der eine nie genau bekannte Summe fälliger Passiva vor sich her schob, die in dem fallweise ermittelten Gesamtschuldenstand gar nicht enthalten war.[232] Wie dies finanziert wurde hat Peter Trawnicek in einer Dissertation untersucht: Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien.

1.4.1                   Münzjuden

1.4.1.1          Münzjuden im Mittelalter

Seit dem 13. Jahrhundert bestand ein starkes Interesse an den Rechten der Juden. Für die Kaiser ist dies in Tz.5.1 http://judensteuernimroemischenreich.eu/) dargestellt, für die Kurie oben in Tz. 1.1.2. Das stark wachsende Interesse an den Juden hängt mit der Ausweitung der Geldwirtschaft zusammen. Judenpolitik stand immer im engen Zusammenhang mit Finanzpolitik.[233] Bis in das 19.Jahrhundert hinein war im Heiligen Römischen Reich als Zahlungsmittel im Wesentlichen nur Hartgeld im Umlauf. Geld wurde als Ware angesehen, Silber war das Leitmetall.[234] Das Tempo des Geldumlaufs war wegen der geringen Mengen an gemünztem Edelmetall von besonderer Bedeutung. Zu untersuchen ist, warum gerade die Juden seit dem Mittelalter als Spezialisten im Umgang mit Edelmetall und gemünztem Gold bzw. Silber eingesetzt wurden. Die theoretische Antwort ist einfach: Die Juden verletzten nicht das christliche, später kanonische Zinsverbot. Die historische Wirklichkeit ist komplizierter. Das christliche Zinsverbot wurde aufgeweicht, beispielsweise durch die Kreditform der Ewigrente, die sich aus dem Leihewesen  entwickelte. [235]

Die Ewigrente hatte gegenüber dem „Hypothekendarlehen“ der Juden große Nachteile, insbesondere durch die Dauerbelastung eines Grundstücks durch die „ewige“, jährliche Zahlung an den Rentenherrn.  Eine weitere Konkurrenz für die Juden war die Verpfändung von Grundstücken. Der Gewinn aus dem Darlehen bestand in der Nutzung des Grundstücks bis zur Rückzahlung. Zur Tarnung wurde eine Rückkaufklausel vereinbart. Die Gefahr lag darin, dass das Pfand oft nicht ausgelöst wurde und an den Gläubiger fiel. Reichtum beruhte noch im 14. Jahrhundert auf Grundbesitz, und der Kreislauf des gemünzten Geldes war ein „Nebenschauplatz“ des gesamten Wirtschaftslebens.[236]Seit dem 14. Jahrhundert wurden häufig Münzdarlehen von Juden gewährt. Ein Darlehen bei einem Juden war günstiger, denn er konnte aus dem eines Grundstücks oder einer Burg kein politisches Kapital schlagen. Diese Rechnung ging solange auf, wie die wirtschaftliche Basis einer Familie in Ordnung war und das Geld investiert werden konnte, um den Besitz zu erweitern. Sobald aber der Landesfürst unter Nutzung seiner Herrschaft über den Besitz der Juden eingriff, war es mit der Freiheit des Adligen vorbei.[237]

1.4.1.2 Münzjuden in der Neuzeit

Seitdem im Mittelalter das Münzregal von den Kaisern an die ständischen Machthaber des Heiligen Römischen Reiches übertragen worden war, besaß jeder Landesherr und jeder  Magistrat das Recht auf ein eigenes Münzsystem und die Prägung eigener Münzen. Die Verwirrung, die eine solche Menge an Münzen hervorrufen musste, wurde dadurch gesteigert, dass es keine Relation zwischen der Gold und Silberwährung gab. Man schmolz schwerere in leichtere um, ohne den Nominalwert zu ändern. Dies erschien weder den geldbedürftigen Fürsten noch den zeitgenössischen Wirtschaftstheoretikern als verwerfliches Unternehmen. [238]

Diese Feststellung gilt ausdrücklich für die Fürsten.  Hamburg wurde von Kaufleuten regiert (s.o.1.1.3), der Hamburger  Silbertaler war stabil. Genaue Berechnungen zur Geldwertstabilität liegen für Altona vor. Der dänische König verlangte die Leistung von Abgaben in Münzen von richtigem Gewicht. Der Species Rtl (25,28 Gramm Feinsilber) stellte den Hamburger Bancotaler in natura dar. Altonaer Bürger konnten die Zahlung in  Hamburger Geld verlangen. Die jeweiligen Könige handelten in Dänemark als Feudalherren: Die Kurantbank in Kopenhagen hatte seit 1737 in großem Umfang Papiergeld ausgegeben, was einen deutlichen Wertverlust der dänischen Währung verursachte. Zur Jahreswende 1812/1813 besaß die dänische Währung gegenüber der Hamburger nur noch etwa 1/12 ihres früheren Wertes.[239]

Die Bezeichnung Dollar hat ihre Wurzel im deutschen Ausdruck Taler bzw. Thaler. Im Jahr 1772 wurde der Silberdollar als US-amerikanische Währung festgelegt. Der Morgan Dollar war ein Zahlungsmittel der USA aus Silber, welches von 1878 bis 1921 von der amerikanischen Münzprägestätte US Mint hergestellt worden ist. Der US Morgan Dollar wog, wenn er nicht abgenutzt war, ca. 26,73 Gramm und bestand zu 90% aus Silber, zu 10% aus Kupfer. Dies ergab ein Feingewicht von 24,05 Gramm Feinsilber. Dies entsprach etwa dem Feingewicht des Hamburger Talers bzw. dem Species Rtl (25,28 Gramm Feinsilber) in Altona. Die Geldwertstabilität in Amerika erklärt sich daraus, dass es nicht von Feudalherren regiert wurde.

Venedig wurde gleichfalls nicht von Feudalherren regiert, s.  dazu Tz.4.4.1 http://judensteuernimroemischenreich.eu/). Venedig war das Zentrum des Goldhandels im mittelalterlichen Europa.[240] Erstmals wurden Dukaten 1284 in Venedig geprägt und haben sich von dort aus über den ganzen Kontinent verbreitet. Der Name kommt von der Umschrift auf der Rückseite der ersten Dukaten: Sit tibi Christe datus quem tu regis iste ducatusDir, Christus, sei dieses Herzogtum, welches du regierst, gegeben. In Venedig wurden Dukaten bis zum Ende der Republik im Jahre 1797 mit gleichem Münzbild und nahezu unverändertem Feingewicht geprägt.Die venezianischen Dukaten waren über Jahrhunderte die stabilste Währung der Welt. Insbesondere für das 14. und 15. Jahrhundert dürfte der Dukat als die Welthandelsmünze angesehen werden, die auch als Maßstab für Gewichtsvergleiche herangezogen wurde. In Deutschland wurden sie 1559 zur Reichsmünze erklärt und 1857 im Gebiet des Deutschen Zollvereins aufgehoben[241],s.dazu Tz.4.4.1.3 http://judensteuernimroemischenreich.eu/).

1 goldener Dukaten wurde in Altona zu 2 Rtl Species gewechselt, die Abweichungen betrugen in mehreren Jahrhunderten maximal 15 %, [242]  und das auch nur in den atypischen Jahren 1809 und 1810.[243]

Die Feststellung hinsichtlich der Feudalherrschen in dieser Tz.: „Die Verwirrung, die eine solche Menge an Münzen hervorrufen musste, wurde dadurch gesteigert, dass es keine Relation zwischen der Gold und Silberwährung gab“ erklärt sich daraus, dass Goldmünzen von der Münzenverschlechterung und der anschließenden Abwertung nicht betroffen waren.[244]

Die Zusammenarbeit der bürgerlichen Elite und der Juden war eine notwendige Bedingung für den wirtschaftlichen Aufstiegs Venedigs und Hamburgs (s.o.1.3.4), es überrascht daher nicht, dass in diesen Staaten die Währung über Jahrhunderte stabil war. 

Ein Beispiel für die Herrschaft der Feudalherren ist o. in Tz.1.4 dargestellt: Kaiser Rudolf II. (1576-1612) gestattete nach der Vertreibung der Juden die Ansiedlung einer größeren Anzahl in Wien, so dass sich wieder eine Gemeinde bildete.  Reiche Juden Wiens erreichten während des dreißigjährigen Krieges eine äußerst wichtige Position. Sie leisteten neben den laufendem Schutzgeldern an Kontributionen: Im Jahr 1619  10.000 Gulden, im folgenden Jahr 17.000 Gulden und 1623 gar 20.000 Gulden. Diese Zahlungen wurden erpresst.[245]

Im Verhältnis zu den Kriegsschulden war dieser Betrag minimal, die Kriegsschulden betrugen 4.309.646 Gulden Ende Juni 1619 nach Angaben des Kriegszahlmeisters. Der Kaiser war ein stets säumiger Schuldner, der eine nie genau bekannte Summe fälliger Passiva vor sich her schob, die in dem fallweise ermittelten Gesamtschuldenstand gar nicht enthalten war.[246] Wie dies finanziert wurde hat Peter Trawnicek in einer Dissertation untersucht: Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien:

1.4.1.2.1       Münzjuden unter Ferdinand II.

Münzjuden galten sowohl ihren Zeitgenossen als auch zum Teil in der Historiographie als Hauptschuldige an der während des Dreißigjährigen Krieges aufgetretenen Verminderung des Geldwertes. Ihre tatsächliche Funktion ist zu untersuchen: Wieso sie für den Kaiserhof unentbehrlich waren, und wie gering ihre Freiräume waren. Das große Spiel spielten andere, doch ohne sie lief nichts: Ihr Netzwerk und ihr Kredit waren Voraussetzung dafür, die guten alten Münzen in die Hand zu bekommen, um sie in schlechte neue umzumünzen. [247]

Zu Beginn des Dreißigjährigen Krieges war der Kaiser praktisch bankrott (s. vorstehend 1.4.1.2). Münzen von geringem Edelmetallwert zu prägen war nichts Neues. Neu war die Konsequenz, mit der dies geschah, die war ohne Beispiel. Unklar ist, ob man den Mechanismus einer Inflation kannte. Fest steht: Dem Kaiser flossen sechs Millionen Gulden zu, wenn auch in der neuen „langen“ Münze. Die folgende Abwertung der „langen“ Münzen kann nicht anders als Staatsbankrott bezeichnet werden. In der Sache war der Kaiser der Falschmünzer. Die Effekte konnten im Einzelfall, überlagert von den Verwüstungen des Dreißigjährigen Krieges, katastrophal sein. [248]   

Wie stets nach einer Inflation war eine Währungsreform unvermeidlich. Diese ist nicht der Bankrott selbst, sondern die Folge der bereits vorher eingetretenen Zahlungsunfähigkeit, die durch die Prägung unterwertiger Münzen mehr schlecht als recht und nur vorübergehend verschleiert worden waren. Die Wirkung der Inflation der Jahre 1621-1623 entspricht nicht genau der Papiergeldinflation, weil alte, höherwertig anders als Banknoten Aufgelder erzielten. In einer Zeit mit vielen Banken ist eine Währungsreform mit Papiergeld einfach. [249]Im 17. Jahrhundert mussten neue, höherwertige Münzen geprägt werden. Dies war auch technisch schwieriger, weil es leichter ist, der Legierung Kupfer beizumischen als zu entfernen. Das konnten nur die Münzjuden.[250]  Sie waren tatsächlich seriöse und integere Partner der Räte und Beamten der Hofkammer. Die Leistung der Juden lag im Organisatorischen, in ihrer Kommunikation untereinander, in der Kenntnis der Märkte -heute  würde man von Managementleistung sprechen. [251] 

1.4.1.2.2   Der Münzpächter „Jud Süß“

Der bekannteste Münzpächter war Jud Süß. Dessen Wirken wurde vom Seminar für Jüdische Studien der Carl von Ossietzky Universität in Oldenburg in einer Festschrift untersucht, die eine Sammlung von Aufsätzen und Vorträgen enthält, die bislang nicht veröffentlicht sind: http://oops.uni-oldenburg.de/volltexte/2002/580/pdf/heufue01.pdf.

Der Film „Jud Süß“ war der erfolgreichste Film des Dritten Reiches. Das Kapitel auf den Seiten 61 ff. der Festschrift lautet: „Jud Süß“ – Der Münzpächter im Licht der neueren Forschung. Der NS-Propagandaminister Goebbels besetzte die Hauptrollen persönlich. Regisseur war Veit Harlan. Das Informationsheft der Terra-Filmkunst sagte: „Einer ist so gefährlich wie der andere, der Hofjude und Minister Süß Oppenheimer und sein Sekretär überbieten sich in neuen Schlichen und Kniffen, um das württembergische Volk auszuplündern.“ Veit Harlan machte Süß zum Prototyp des verbrecherischen Juden. Die ausländische Presse bescheinigte dem Film, „der beste Propagandafilm des Dritten Reiches“ zu sein. Der Jud Süß Darsteller Ferdinand Marian, der einen leibhaftigen Satan auf die Bühne gebracht hatte, wurde nach dem Krieg mit seinen Schuldgefühlen nicht fertig und beging Selbstmord.   

1733 wurde Carl Alexander württembergischer Herzog. Seine Finanzen überließ er Joseph Süß(kind) Oppenheimer, der, 1698 in Heidelberg geboren, in Wien im Bereich des Kaiserhofs als Bankier ausgebildet worden war. Er pachtete am 9.3.1734 vom Herzog die Stuttgarter Münzstätte gegen Zahlung von 40.000 Gulden jährlich. Solche Verpachtungen waren damals üblich, aber nach den Reichsgesetzen nicht erlaubt. In den folgenden 16 Monaten ließ Süß nun 10.168.538 Gulden unterwertige Münzen prägen. Als Finanzminister akzeptierte er sein eigenes Geld nicht mehr. Die württembergischen Amtsstellen durften nicht mehr seine eigenen Münzen annehmen, sondern nur vollwertiges, älteres oder fremdes Geld annehmen. Die so hereinkommenden Münzen ließ er sofort einschmelzen, um neue Münzen zu schmelzen. Sein politischer Einfluss war viel geringer, als seine Gegner annahmen. Er lebte zwar im Luxus, aber im goldenen Käfig.

Der Herzog war ein begeisterter Soldat und orderte überdies im Jahr für 200.000 Gulden Smaragde, Rubine und Diamanten. Im Jahr 1737 wurde Süß zum „Geheimen Finanzrat“ ernannt und vorsorglich völlige Straffreiheit erteilt. Im gleichen Jahr starb der Herzog mit 52 Jahren an Lungenembolie. Süß trat als Projektionsfigur an die Stelle des verhassten, toten Herzogs und wurde verhaftet, eingesperrt und gefoltert am 4.2.1738 auf dem Galgenberg von Stuttgart hingerichtet.   

      

1.4.2  Der Hofjude ohne Hof

Hofjuden hatten keinen Bezug zum adeligen Hof, sondern waren nach dem Sprachgebrauch jener Zeit Handelsjuden oder Hoflieferanten. Der Titel hatte oft nur die Funktion, dem eigenen Handelsbetrieb eine höhere Legimitation zu schaffen. Ein Beispiel sind Mayer Amschel Rothschild und seine Söhne Amschel und Salomon, denen Kaiser Franz II. im Jahr 1800 Hofjudenpatente ausstellen ließ. Der Titel vom Kaiser ausgestellt galt als etwas, fast wie ein Adelsbrief: Fast alle ab 1750 ausgestellte Hofjudenpatente erlaubten den Gebrauch eines Gewehrs, eines Degens und einer Pistole für alle ihre Reisen und Verrichtungen.[252] 

Der Aufstieg des Hofjuden hatte sich aus der jüdischen Oberschicht vollzogen, die sich durch ein herausragendes Bildungs-, Mobilitäts- und Wirtschaftspotential auszeichnete. Das überwiegend verwandtschaftlich strukturierte, durch Geschäftsbeziehungen verdichtete Netzwerk dieser Oberschicht bildete den Organisationsvorteil der für den Hof tätigen Juden gegenüber christlichen Konkurrenten. Seine Attraktivität verdankt die Institution der Hofjuden den für das Reich spezifischen Bedingungen der Zeit nach dem 30-jährigen Krieg: einer Vielzahl von absolutistischen Fürstenhöfen mit hohem Repräsentationsbedürfnis, der Aufstellung stehender Heere und einer ganzen Reihe weiträumiger Kriege, einem teilweise säkularisierten politischen Selbstverständnis, das es möglich machte, für einzelne, wirtschaftlich potente und funktionalisierbare Juden von den gängigen theologischen Bewertungen zu abstrahieren. Das spezifische Zusammentreffen dieser Bedingungen unterscheidet das Deutsche Reich von anderen Ländern Europas, in denen es Hofjuden nicht in dieser Dichte und in einem institutionalisierten Dienstverhältnis gab.[253]    

Die wirtschaftliche Rolle der Hofjuden blieb, wie die aller Juden in den Jahrhunderten zuvor, strukturell eine Lückenbüßerrolle. Diese war jedoch im Merkantilismus mit mehr Gewicht belegt und positiv bewertet worden. Sie schuf nicht nur die Voraussetzung zur Entfaltung einer ernormen Geschäftstätigkeit mit großen Gewinnspannen und hohem Risiko, sondern ermöglichte zugleich einen intensiven Kontakt zum Herrscher und seinen Beamten.[254] 

Juden akzeptierten die Autorität der deutschen Kaiser, wie sie später, in der langen Agonie des Alten Reiches, die Autorität der jeweiligen Territorialherrschaften akzeptierten. Dies war nicht nur politisch erzwungen, sondern getragen von den Bestimmungen zur Regelung jüdischen Lebens unter fremdem Gesetz (s. o. Tz. 1.1.1 1.Satz). Um 1800 traf eine jüdische Kultur, in der Analphabetentum eine geringe und Schriftlichkeit traditionell eine wichtige Rolle spielten, auf eine Umweltkultur, die sich eben der Schriftlichkeit als Breitenphänomen öffnete (s. o. Tz. 1.3.2). Ironisch pointiert könnte man von einer strukturellen Anpassung der deutschen Kultur an die Kultur der Juden sprechen.[255] 

1.4.2.1         Die Epoche des höfischen Absolutismus und Frühkapitalismus

 Die Epoche des höfischen Absolutismus, die etwa die Zeit von 1640 bis 1740 umfasst, wird auch das Zeitalter Ludwig des XIV. genannt, denn das Verständnis von Gottesgnadentum und Gleichsetzung des Herrschers mit dem Staat fanden in der Person des französischen Königs ihre deutlichste Ausprägung und höchste Vollendung. Die meisten europäischen Staaten wurden nach französischem Muster umgeformt: Fast die gesamte höfische Welt Europas übernahm französische Kultur und Sprache.[256] 

Die Epoche des höfischen Absolutismus und Frühkapitalismus schuf eine neue Weltanschauung: Die politisch und religiös einheitliche Welt, die von zwei Schwertern geschützt wurde, dem weltlichen des Kaisers und dem geistlichen des Papstes, verschwand. Das Ideal der Armut wurde vom Streben nach Besitz verdrängt und die von den Kirchenvätern begründete Staatsaufassung durch den Begriff der Staatsmacht, Staatswohl und Staatsinteresse. Die Idee der Staatsräson, die für die folgenden Jahrhunderte die Ethik von der Politik trennte, wurde zur revolutionären Kraft der Epoche. Sie dominierte Wirtschaft und Gesellschaft. Sie machte den Herrscher zum absoluten Träger aller Gewalten und trieb ihn, die Größe und Macht zu demonstrieren.[257] 

Die ersten drei neuzeitlichen Jahrhunderten hatten eine Besonderheit: Besonders viel Krieg. Früher schrieben Militärbegeisterte Kriegsgeschichte, heute geht es um die Frage: Warum überhaupt Krieg? Die Friedlosigkeit der Frühen Neuzeit bedarf einer Erklärung. Eine Ursache war die Monopolisierung der Gewalt in Europa im Staatenplural. Nach innen erzwangen die Staaten eine Befriedung, der Krieg der neuen souveränen Staaten untereinander blieb jeder zeit möglich. Diese Kriege waren zunächst keine Staatenkriege, sondern Staatsbildungskriege. „Pubertätsprobleme sind noch keine Charakterfehler.“ Es ist nicht erforderlich, den Staat abzuschaffen, um den Krieg abzuschaffen. Der Preis des Friedens wäre dann Anarchie oder Despotie. Das moderne Staatensystem gründet auf dem Prinzip der Gleichheit. Seine Konstituierung begann im voregalitären Zeitalter. Die alteuropäische Ständegesellschaft tat sich schwer, ein gleichförmiges Nebeneinander von Staaten als legitime Ordnung zu akzeptieren. Kaiser und Päpste erhoben universale Geltungsansprüche, untergeordnete, aber sehr effektive Partikulareinheiten von Städten und Ständen hatten sich etabliert. Überstaatliche Geltungsansprüche hatten drei Legimitatsbegriffe: Imperium, monarchia und christianitas. [258] 

 

1.4.2.2   Der Kriegskommissar

Im Dreißigjährigen Krieg machten sich jüdische Lieferanten den schwedischen und kaiserlichen Heeren unentbehrlich. „Alle Juden sind Kommisarii und alle Kommisarii sind Juden“ heißt es in einem Roman von Johann Michael Moscherosch (1601-1669), der den Dreißigjährigen Krieg beschreibt.[259] Neben Joseph Süß(kind) Oppenheimer (s.o.4.5.3.3), ist ein weiterer Oppenheimer aus Heidelberg bekannt. Er unterzeichnete mit „Judt von Haydelberg“. Kaiser Leopold I. vertraute Samuel Oppenheimer 1673 die Versorgung der Armee mit Munition und Proviant an. Zuvor hatte Ludwig XIV. die Niederlande angegriffen und die Türken Ungarn. Die Staatsfinanzen waren in heilloser Unordnung. Kein christlicher Kaufmann war bereit, dieses Amt zu übernehmen.[260]     

Am Hofe war er der Mittelpunkt erregter Debatten. Der Kaiser hatte ein schlechtes Gewissen und duldete ihn nur widerwillig. Die Beamten der Hofkammer schützten Oppenheimer gegen verleumderische Angriffe: Man könne es bedauern, dass er die gesamten Lieferungen an sich gezogen habe, solange nicht Christen den Willen und die Kraft hätten, das gleiche zu leisten, müsse man sich derjenigen bedienen, die helfen könnten und wollten. Seine Lage wurde äußerst kritisch, als Kardinal Kollonitsch, der Verfolger der Protestanten und Juden, als Präsident an die Spitze der Hofkammer trat. Die Jahre zwischen 1697 bis zu seinem Tod im Jahr 1703 waren für ihn ein Taumeln am Rande des Abgrunds. Seine kaufmännischen Fähigkeiten hätten jedoch zu nichts gereicht ohne seine zuverlässigen Agenten, Beamten und Lieferanten. Sie saßen an allen wichtigen Handelsplätzen Europas. Er hatte ihnen Handels- und Niederlassungsrechte in Städten verschafft, in denen sie als Juden seit Jahrhunderten nicht geduldet waren. Die Mitglieder seiner weitverzweigten Familie dienten als Vertreter. Als Samuel Oppenheimer im Jahr 1703 starb, verhängte Kaiser Leopold I. den Konkurs über den Nachlass Oppenheimers. Alle Kaufleute waren so sehr in diese Angelegenheit verstrickt, dass sie keine Verträge mehr schließen wollten. Die Versorgung und Besoldung der über halb Europa verstreuten Truppen war von einem einzigen Mann und nicht von einer staatlichen Einrichtung abhängig. Dies beseitigte nicht den Bedarf an Kriegslieferanten. [261] 

Schon in Friedenszeiten brachte der Handel mit Massenartikeln wie Getreide entweder großen Gewinn oder Verlust. Im Krieg hing der Erfolg des Feldzugs von der Ausrüstung und Ernährung der Truppen ab. Einerseits bestimmte der Kriegskommissar die Höhe des Preises, andererseits haftete er mit seinem gesamten Vermögen. Außerdem waren die Beamten bestechlich. Die Mehrheit der Bevölkerung ahnte davon nichts. Sie sah nur die verachteten Juden, die man erst vor kurzem aus dem Land getrieben hatte und die nun zurückgekehrt waren als vornehme Herren, nach der Mode der Zeit gekleidet, mit Ministern, Politikern und Feldherren verkehrend, in schönen Häusern wohnend. Die Menschen litten unter der Last der Steuern und Abgaben, die Soldaten froren und hungerten. Der absolutistische Fürst, der die Kriege plante und durchführte, war seinen Untertanen weit entrückt. Der Jude aber, der in ihrer Mitte wohnte, war erreichbar: Im Jahr 1700, kurz nach Beendigung des großen Türkenkrieges und wenige Monate vor Beginn des Spanischen Erbfolgekrieges, überfiel der wilde Mob das Haus Samuel Oppenheimers am Bauernmarkt in Wien. Die Polizei hängte die Urheber des Aufruhrs kurzerhand  auf. [262] 

Die Stadt Hamburg hatte 36.000 Rtl. an Kaiser Leopold I. gezahlt,damit sie Teixeira nicht ausliefern musste[263]  (s.o.5.5.3.1). Im Unterschied dazu verhängte Kaiser Leopold I. den Konkurs über den Nachlass Oppenheimers, dem der Kaiser mindest ebenso viel zu dank schuldete wie  die Stadt Hamburg Teixeira.

Im Unterschied zu den bürgerlichen Regierungen Juden in Venedig und Hamburg (s.o.5.2.2 letzter Absatz) kann beim Kaiser von Zusammenarbeit keine Rede sein. Dieses Verhältnis galt gleichfalls für die Fürsten: In der Zeit nach dem Dreißigjährigen Krieg bis zum Ende des spanischen Erbfolgekrieges beherrschten sie zweihundertvierzig Gebiete des Reiches und waren ein hartes und gewalttätiges, an kein göttliches oder menschliches Gesetz gebundenes Geschlecht. In diesem aristokratischen Jahrhundert, in dem die Bürgerschaft der einst blühenden Städte ihre politische Kraft verloren hatte, wurde der Hof der eigentliche Träger der Kultur.[264]  

1.4.2.3    Der Hoflieferant

Der Hof war nicht nur der geistige und gesellige Mittelpunkt des Landes (s.o.5.2.4.1.3), sondern wurde auch zum Vorbild. Jeder war stolz, wenn er auf engste Verbindung zum Hof verweisen konnte. Es überrascht nicht, dass auch die Juden jener Zeit den Wunsch hatten, dieses Glanzes teilhaftig zu werden.[265] Die Höfe dieses verschwenderischen Jahrhunderts bedurften der Luxusgegenstände: Edelsteine, Perlen, Seide Samt, Damast, Brokat, Teppiche, Gemälde, Gobelins und Porzellan. Wer ihnen dies lieferte, war für sie ohne Bedeutung. Der Handel mit Schmuckgegenständen, der ihnen niemals von den Zünften verwehrt worden war, bildete von jeher einen Haupterwerbszweig der Juden. Geldleihe war ein Geschäftszweig der Warenhändler.[266] 

 

1.4.2.3      Der Kammeragent und Resident

    

Es lässt sich schwer nachweisen, ob die verschiedenen Titel, beispielsweise gemäß 1.4.2.2 und 1.4.2.3, auch mit unterschiedlichen Leistungen verbunden waren. Auch die Patente der Hoffaktoren und Kammeragenten, die gewöhnlich auf kostbaren, in rotem Samt gebundenen und mit gelben Schleifen verziertem Pergament geschrieben waren, verraten wenig über die eigentliche Tätigkeit des Hofjuden. Der Titel des Residenten stellte seinen Inhalt etwas höher.[267]

Viele Fürsten bemühten sich ernstlich, die Verwaltungen ihrer Länder neu zu organisieren. Es gab noch keine Trennung der Hof- und Staatswirtschaft und keine systematische Übersicht über Einkünfte und Ausgaben. In dieser geldgierigen Epoche (s.o.1.4.1.2.2 und 1.4.2.1) der großen Kapitalarmut bedurfte der Staat nicht so sehr des professionellen Geldverleihers, als vielmehr des Agenten. Die guten Erfahrungen, die Hamburg mit den Juden gemacht hatte (s.o.1.3.3), stärkten das zeitgenössische Bild vom Juden als einem modernen Midas, durch dessen Berührung sich alles in Gold verwandelte.[268]

         1.4.3         Das Wiener Ghetto

Als Kaiser Ferdinand II. im Jahr 1625 den Befehl, erließ dass die in Wien ansässigen Juden ihre Wohnungen innerhalb der Stadtmauern verlassen und auf die andere Seite des Donauarms ziehen sollten, entstand mit der Judenstadt eine relativ autonome Stadt neben der Stadt. Das Ghetto war das Zentrum, dort erfolgten die Aufteilungen der Steuern auf die einzelnen Judengemeinden. Die Stadt Wien war für die Juden von höchster Bedeutung: Hier saßen die kaiserlichen und landesfürstlichen Behörden, die über die Juden in Österreich aber auch in Böhmen, Mähren und Ungarn sowie im Reich Einfluss ausübten. Aus der Sicht der Juden war Wien dreigeteilt: Die Stadt, der Hof und das Ghetto. Diese drei Gebilde waren keine monolithischen Blöcke, sondern bestanden aus  einer Vielzahl von Interessengruppen, die sich zum Teil heftig bekämpften. Neben und in der jüdischen Gemeinde bildeten die Hofjuden kleinere soziale und ökonomische Einheiten. Während Hofjuden an den deutschen Höfen erst nach der Mitte des 17. Jahrhunderts eine entscheidende Rolle im fürstlichen Wirtschafts- und Finanzwesen spielten, hatte sich in den kaiserlichen Residenzstädten Prag und Wien bereits im späten 16. Jahrhundert eine vom Kaiser besonders privilegierte und mit dem Hofjudentitel ausgestattete jüdische Elite etablieren können. Im Gegensatz zu ihren Nachfolgern Samuel Oppenheimer oder Samson Wertheimer waren sie Teil der jüdischen Gemeinde.[269]Das Wiener Ghetto bestand von 1625-1670.

Während des Dreißigjährigen Krieges wüteten die Pest und Fleckfieber, wahrscheinlich auch Ruhr, Infektionen des Respirationstraktes, Tuberkulose, Dysenterie, Typhus, Grippe, Pocken und Antoniusfieber.[270]Es überrascht nicht, dass in dieser Zeit die Steuern nicht korrekt geleistet wurden: Die Steuerverwaltung der Wiener Judenschaft leitete nicht nur die von ihr erhobenen Steuern nicht vollständig  weiter, sondern bestach auch einflussreiche Gönner am Kaiserhof. Diese Abrechnungen sind nicht leicht erforschbar, beispielsweise sollten einzelne Gläubiger des Kaisers direkt ihr Geld von den jüdischen Steuerverwaltern erhalten.[271]

Die umstrittenste Gestalt war wohl der Steuerpächter und Wiener Hofjude Hirschl Mayr:„Unheilstiftender Machthaber des Ghettos, Büttel des Hofmarschallamts, Sklave der Hofkammer“. Viele Umstände deuten darauf hin, dass er enge Kontakte zu einigen einflussreichen Mitgliedern des Hofes besaß.[272]Wegen seiner Kooperation mit der Obrigkeit hatte sich Hirschl Mayr bei Teilen der Wiener Judenschaft äußerst unbeliebt gemacht. Deshalb wurde er vom Kaiser von der jüdischen Gerichtsbarkeit (zur Gemeindeautonomie s.o.1.2.6)  vollständig befreit und in ausnahmslos allen Fällen unmittelbar dem Obersthofmarschallamt unterstellt. Ab 1653 fungierte er als gefürchteter Pächter der Steuern der niederösterreichischen Landjudenschaft, fiel aber offenbar nach dem Tod Ferdinands III. in Ungnade. Der Nachfolger Leopold I. warf Hirschl Mayr Betrug am Kaiser vor. Das Machtgefüge am Hof hatte sich nach dem Tod des Kaisers geändert.[273]

1.4.4         Die Vertreibung der Juden aus Wien und ihre Rückkehr

Im Jahr 1670 fand für die relativ junge, dafür aber umso bedeutendere jüdische Gemeinde der kaiserlichen Residenzstadt ihr Ende, als die Wiener und in weiterer Folge auch die niederösterreichischen Juden auf Befehl Kaiser Leopolds I. das Land zu verlassen hatten. Die Judenstadt wurde in „Leopoldstadt“ umbenannt. [274]Die Kriegsjahre des 17. Jahrhunderts hatten nicht nur eine Lockerung der Geschäftsmoral gebracht, sondern auch Denunziantentum ins Ghetto. Beweisbar waren lediglich die Vorwürfe des Steuerbetrugs. Es wird vertreten, dass diese der Grund für die Vertreibung aus dem Ghetto waren.[275]Wie die Meinungsbildung innerhalb des obersten Beratungsgremiums des Kaisers vor sich ging ist unklar. Kein Interesse am Aufenthalt der Juden hatten die Entscheidungsträger der Stadt.[276]Konflikte zwischen Bürgerschaft und Juden im Bereich des Handels und auch des Handwerks waren eine Ursache. [277]

Versuche, die Hintergründe der Vertreibung von 1670 auf eine einfache Formel zu bringen erscheinen verfehlt. Klar voneinander zu unterscheidende Interessen am Kaiserhof lassen sich nicht rekonstruieren. Die Finanzverwaltung war wegen der nachteiligen finanziellen Folgen gegen die Vertreibung und für eine Rückkehr der Juden.[278]

„Im Jahre 1679 erschien der Armeelieferant Samuel Oppenheimer bei der Hofkammer in Wien, um mit einer Rechnung über 200.000 Gulden vorstellig zu werden. Damit war wieder ein Jude in die Residenz gekommen, doch dies bedeutete nicht den Anfang der neuen Gemeinde.“[279]Oppenheimer war Kriegskommissar (zum Kriegskommissar s. o. 1.4.2.2). „Solche Aufträge waren ein einziges Risiko; denn der Lieferant haftete für die Qualität und musste den Transport besorgen, das größte Hindernis war aber der Mangel an Bargeld, da seine eigene Kassa sich bald erschöpfte und die Hofkammer, die ihn bezahlen sollte, chronisch leer war.“[280]Die jüdische Gemeinde in Wien blieb 180 Jahre ausgelöscht und 100 Jahre sollten bis zur Toleranz vergehen.[281] Kaiser Joseph II. erließ am 2.Januar 1782 das Toleranzpatent für die Wiener Juden. Die „Zahl der jüdischen Religionsgenossen“ sollte sich nicht vergrößern, die Bildung einer Gemeinde wurde nicht gestattet. Den Wiener Tolerierten, durchwegs wohlhabenden Familien, brachte das Gesetz die rechtliche Sicherung ihrer hervorragenden wirtschaftlichen Stellung.[282]

Heute kann man die Verherrlichung, die der Liberalismus dem Reformwerk des Kaisers entgegenbrachte, nicht mehr am Platz sein. Es bleibt das dauernde Verdienst der josephinischen Reformen, die Judenverfolgungen und –austreibungen, wie sie noch die maria-theresianische Epoche gekannt hatte, beendet und überwunden zu haben.[283]

Die Zeit der Kriege gegen die Französische Revolution und Napoleon bot dem beweglichen Kapital gute Anlagemöglichkeiten und die Gelegenheit zu rascher Vermehrung. Da Juden der Landerwerb und somit die Feudalisierung von Kapital verwehrt blieb, gewannen jüdische Bankhäuser durch rasche Kapitalakkumulation in den Jahren vor dem Wiener Kongress eine dominierende Stellung am Geld- und Kreditmarkt.[284] 

Im Jahr 1848 spielten in der liberalen Presse Juden oft eine bedeutende Rolle. Die Kirche stand der Aufklärung mit Skepsis und Ablehnung gegenüber und sah im politischen Liberalismus einen Feind der überkommenen Ordnung. Dies ging um so leichter als der Kern der Katholiken aus der Schicht der kleinen Handwerker und Bauern kam, die durch den wirtschaftlichen Liberalismus tatsächlich gefährdet waren und durch das kapitalistische Konkurrenzsystem eine Abdrückung in das Proletariat befürchten mussten. Es ging nicht mehr um den „Unglauben“ der Juden, sondern um die wirtschaftliche Existenz. In gewisser Hinsicht war das Revolutionsjahr 1848 auch das Geburtsjahr für den Antisemitismus neuer Prägung.[285]

Die Niederlage der Revolution im Kampf gegen die konservativen Kräfte zeitigte auch für das österreichische Judentum schwerwiegende Folgen. Die Auflösung des Reichtages und die Proklamation der oktroyierten Verfassung im März 1849 setzten auch einen Schlusspunkt unter die aus der Revolution geborenen Entwürfe der bürgerlichen Grundrechte. Der zerfall des neoabsolutistischen Systems als Folge der Niederlage auf den italienischen Schlachtfeldern (1859) brachte mit der allgemeinen Liberalisierung des öffentlichen Lebens auch den Juden die gesetzliche Gleichberechtigung.[286]Den Juden war der Zugang zur Beamtenschaft verschlossen. Die freien Berufe als Ärzte, Juristen und Journalisten waren zukunftsweisend. Der Antisemitismus zwang die jüdische Intelligenz, Berufe mit Zukunftsperspektive zu wählen. So waren 1890 in Wien unter 691 Rechtsanwälten 394 Juden.[287]Mit dem Ende des liberalen Zeitalters um die Jahre 1880 begann eine neue antisemitische Welle. Bis dahin waren die assimilierten Juden in Wien vielfach deutschnational eingestellt.[288]

„Der wirtschaftliche Kapitalismus bedeutete Konkurrenz, er war innovationsfreudig, seine Stärke war das bewegliche Kapital. Er führte aber konsequent zum Börsenkrach von 1873 wegen Überhitzung auf dem Kapitalmarkt in der Gründerzeit. Nichts lag näher als auch dafür den Juden die Schuld aufzulasten. Die liberale Demokratie war frei von übernatürlichen Westen. Der einzige Wert, der galt, war mobiles Kapital, das man wesentlich in jüdischen Besitz vermutete. [289] 

„Charakteristisch für den christlichsozialen Antisemitismus war die undifferenzierte Gleichstellung von Judentum und Kapitalismus und des kaum überwindbaren, religiös weitverbreiteten Antisemitismus.“[290]

Es war ein Engländer, der Hitlers Judenhass prägte: Houston Stewart Chamberlain, der seit 1889 in Wien lebte. Er verfasste das Buch „Die Grundlagen des 19.Jahrhunderts“. Darin vertrat er die Meinung, dass die Juden das einzige reinrassige Volk wären, die seine rassischen Eigenschaften, die destruktiv und zerstörerisch seien, gegen die Juden einsetze, um seinen Welteroberungen nachzugehen. „Auch ein anderer Phantast rassischer Ideen wirkte damals in Wien, Jörg Lanz von Liebenfels, Herausgeber der „Ostrakahefte“ und anderer okkulter Schriften… Adolf Hitler, der von 1906-1911 in Wien weilte, las inbrünstig die Liebenfels`schen Ostrakahefte, die sein schon sehr gut entwickeltes Vorurteil gegen die Juden nun zur vollen Blüte brachte. Hier in Wien wurde der junge Hitler, der so viel Wert auf konventionelles Äußeres und auf Formen legte, mit Juden aus dem Osten des Habsburgerreiches konfrontiert, die in zerlumpten Kaftanenherumzogen und als Straßenhändler ihren Lebensunterhalt verdienten.“[291]

Der Erste Weltkrieg hatte ein jüdisches Arbeitslosenproletariat geschaffen. Schon 1915 zählte man 350.000 Flüchtlinge aus Galizien, unter denen die Juden überwogen. Noch 1918 zählte man in Wien unter 38.772 mittellosen Flüchtlingen 34.223 Juden. Nach dem Untergang der Monarchie bekannten sich die bürgerlichen Parteien der jungen Republik zum Antisemitismus.[292]

      2. Das Judentum im Gebiet der heutigen österreichischen Bundesländer

Nach den Vertreibungen im 15. Jahrhundert (s.Tz.5.2 http://judensteuernimroemischenreich.eu/) kamen Juden erst wieder im Laufe des 19. Jh.s in die österreichischen Bundesländer zurück. Die einzige Ausnahme ist das Burgenland, das bis zum Ende des Ersten Weltkriegs zur ungarischen Reichshälfte gehörte. Dort setzte schon Ende des 17. Jh.s nach dem Ende der Türkenkriege eine systematische Neubesiedlung mit Juden ein. Mit Hofdekret vom 9.9.1783 wurde den Juden wieder gestattet, die Jahrmärkte in Graz, Linz und Klagenfurt zu besuchen. Von dieser Erlaubnis machten hauptsächlich Juden aus dem ungarischen Raum Gebrauch und so kam es zu einer langsamen Besiedlung Innerösterreichs durch Juden. In Linz und Salzburg entfaltete sich im 19. Jh. wieder jüdisches Leben. Bereits 1789 erhielten Linzer Juden die Erlaubnis, Gottesdienste abzuhalten. Seit 1911 besteht eine selbständige Kultusgemeinde in Salzburg. [293]  

          2.1 Die Zeit der Ersten Republik

Der Vertrag von Saint-Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft und bestätigte die Auflösung Österreich-Ungarns. Sinngemäß entsprach der Vertrag von Saint-Germain dem Versailler Vertrag. Der Zusammenbruch nach dem Ersten Weltkrieg brachte eine weitere Verhärtung des Antisemitismus. Der entmachtete Bürger sah Juden unter den Neureichen und in der Führungsschicht der Sozialdemokratie. In dieser Zeit gab es zusätzlich das Problem der Ostjuden, die als Kriegsflüchtlinge nach Wien gekommen waren. Der Friedensvertrag von Saint-Germain sprach ihnen das Optionsrecht für Österreich zu.

In der Nacht von 11. auf 12. März drangen deutsche Besatzungstruppen in Österreich ein. Das war das Ende eines unabhängigen Österreichs und die Degradierung Österreichs zur Ostmark. [294] 

   

        2.2 Die Zeit der Zweiten Republik

In  Österreich setzen Aktionen gegen die Juden noch unmittelbar in der Nacht vor dem Einmarsch deutscher Truppen ein.Verhaftungen oder Freiheitsberaubungen waren in diesen Märztagen der Massenhysterie und der behend-berechnenden Bereicherung nicht zu unterscheiden. Für die Leidtragenden war es auch bedeutungslos, ob sie gegen bestehendes Recht oder aufgrund diskriminierender Rechtsvorschriften gedemütigt oder misshandelt wurden. Polizei und Räuber steckten unter einer Decke.[295]    

Die jüdischen Österreicher reagierten auf diesen Ansturm von Gewalttätigkeit, Demütigungen und Drohungen mit Panik, Flucht, soweit sie es noch konnten, ins Ausland und in den Tod. Eine dramatische Zunahme von Selbstmorden ist festzustellen, die oft ganze Familien betraf: Möglich dass sich auch der eine oder andere Mord unter diesen vielen Selbstmorden verbirgt. Besonders Intellektuelle und viele prominente Juden zogen in diesen März- bis Maitagen des Jahres 1938 den Tod einer ungewissen Zukunft vor[296] 

Die Ausreise der Juden aus Österreich war nicht einfach. Die Tschechoslowakei und Ungarn hatten ihre Grenzen gesperrt. Die großen Länder besonders in Übersee bestanden auf ihren Einreisebeschränkungen. Der in Deutschland geborene, in Linz aufgewachsene SS-Obersturmführer Eichmann, der später von diesen Erfahrungen ausgehend die „Endlösung“ verwaltete, führte die aus Erpressung und Abschiebung gemischte Abschiebung gemischte Austreibung der österreichischen Juden durch.[297]    

Ungefähr 70.000 Wohnungen machte die Vertreibung der Wiener Juden in den Jahren 1938 bis 1942 frei. Davon profitierend sahen sich viele Österreicher gerne in die „Volksgemeinschaft“ als Verfolgungsgemeinschaft eingegliedert.[298] 

2.3  Die Zeit nach 1945

  

„Als die alliierten Armeen 1945 Österreich von der Naziherrschaft befreiten und die drei demokratischen Parteien darangingen, das parlamentarisch-demokratische System Österreichs der zwanziger Jahre zu rekonstruieren, war man bestürzt und betroffen, als die ersten Nachrichten vom Umfang und der Tragweite der Greuel und Verbrechen des nationalsozialistischen Regimes in der Öffentlichkeit bekannt wurden. Aber man hatte andere Sorgen: Die unmittelbaren Lebensbedürfnisse waren zu befriedigen, die Kriegsschäden zu beseitigen, die Wirtschaft war wiederaufzubauen, das Besatzungsregime zu ertragen…. Wer wollte sich da zurückerinnern, der Leiden und Opfer der jüdischen Mitbürger gedenken? Ein Verdrängungsprozess setzte ein. Und wer schon zu Zeiten der nationalsozialistischen Herrschaft nicht gesehen haben wollte, was denn doch offensichtlich vor seinen Augen geschah, die Entrechtung und Verfolgung eines auch zahlenmäßig nicht so geringen Teils der österreichischen Bevölkerung, der war auch dann nicht mehr zu überzeugen.…  Antisemitismus war und blieb eine stabile Größe im politischen Bewusstsein eines großen Teils der österreichischen Bevölkerung. Nicht zufällig. Gerade die Doktrin, die Österreich die Wiederherstellung seiner Selbständigkeit brachte, nämlich Österreich sei das erste Land, das dem deutschen Faschismus zum Opfer gefallen sei, förderte, unbillig über den völkerrechtlichen Bereich hinaus ausgeweitet, zu Unrecht im Bewusstsein vieler Österreicher die Vorstellung, in Österreich sei man völlig unbeteiligt, jedenfalls unschuldig an den Greueln des Krieges und den Verbrechen des nationalsozialistischen Herrschaftssystems gewesen. Und die österreichische politische Führung förderte dieses Bewusstsein noch in ihren Reden… Bundespräsident Renner (bestand) zum Jahreswechsel 1945/46 … nicht nur darauf, das Österreich das erste, sondern auch das letzte Opfer des deutschen Faschismus gewesen sei… Leopold Figl scheute sich nicht, im Oktober 1945 an die Alliierten zu appellieren, Südtirol Österreich als Anerkennung des österreichischen Beitrages zur Befreiung Europas vom Naziterror anzugliedern.“ [299] 

Gustav Jellinek, der Präsident der Amerikanischen Federation of Jews from Austria, der federführend an den Verhandlungen und an der Durchführung der Entschädigungsgesetze beteiligt war, fasste sein Urteil mit den Worten zusammen: „Die österreichische Regierung war von Beginn an entschlossen, nichts zu geben, nicht mit und zu arbeiten und alle unsere Bemühungen zu sabotieren. Und das ganze Parlament stand hinter ihr, die Volkspartei zu 100%; die Sozialdemokraten waren lange Zeit – sagen wir flau.“[300]      

Die Judensteuern in den reichsunmittelbaren Territorien des Heiligen Römischen Reichs, über welche die Habsburger in ihrer Funktion als Kaiser nur eine indirekte Oberherrschaft ausübten, sind nach 1945 umfangreich erforscht worden. Die Landesfürsten erhoben die Kopfsteuer nach genauen Berechnungen, die Dokumente können in den Landesarchiven noch heute eingesehen werden. Beispielsweise liegen die Abrechnungen der königlichen Gelder für die Stadt Altona im Staatsarchiv Hamburg für die Jahre 1681-1842 lückenlos vor: www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.X-XIII.

Im Unterschied dazu liegen in den Erblanden der Kaiser kaum Ergebnisse vor. Das hat nicht dieselbe Ursache wie die Sabotage bei der Entschädigung, sondern erklärt sich aus dem System der Erhebung: Die Kaiser ließ in seinen Erblanden jüdische Steuerpächter Judensteuern eintreiben. Dokumente darüber sind nicht mehr vorhanden.   

3.  Die Judensteuern im Deutschen Kaiserreich

 Das „Alte Reich“ endete „am 6.8.1806, als der Erwählte Römische Kaiser Franz II. die Krone niederlegte“.[301] Zum ersten  Mal seit dem hohen Mittelalter gab es für die jüdische Minderheit in der deutschen Gesellschaft keine Gesetze mehr, die sie gegenüber der Gesamtgesellschaft rechtlich benachteiligten.[302] Judensteuern wurden nicht erhoben.

Die Judensteuern in dieser Spezialuntersuchung waren kein antisemitischer Wahn und in gar keiner Weise mit den Judensteuern im „Dritten Reich“ vergleichbar.  Letztere werden abgesondert nach Fn. 302 dargestellt.

 Fußnoten

[1] Müller-Mertens, E., Römisches Reich im Besitz der Deutschen, in: Historische Zeitschrift Band 282 (2006), S.6

[2] Rauscher, Peter, Staudinger, Barbara, Widerspenstige Kammerknechte, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 14/2004, H.2, S.314-315

[3]Roeck, Bernd, Reichssystem und Reichsherkommen, in: Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte, Band 112, Vorwort S.IX.

[4]Biber, Pinkas, Dina de – Malchuta dina, S.9-10

[5]Wikipedia, Babylonisches Exil

[6] Vgl. die bei Güde, Wilhelm, Die rechtliche Stellung der Juden in den Schriften deutscher Juristen des 16. und 17. Jh., S.64 angegebenen Literaturhinweise.

[7]Güde, Wilhelm, Die rechtliche Stellung der Juden in den Schriften deutscher Juristen des 16. und 17. Jh., S.64-65

[8]Wenninger, Markus J., Juden als Münzmeister, Zollpächter und fürstliche Finanzbeamte im mittelalterlichen Aschkanas, in: in Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden, Hsg. Toch, Michael, S.121

[9] Brand-Pierach, Sandra, Ungläubige im Kirchenrecht, Kurze Zusammenfassung in Zugang zum Dokument: www.ub.uni-konstanz.de/kops/volltexte/2004/1300/

[10] Kisch, Zasius und Reuchlin, Eine rechtsgeschichtlich-vergleichende Studie zum Toleranzproblem im 16. Jahrhundert, S.39

[11]Zasius, Opera omnia, Sp.388 Rdn1, zitiert nach Güde, Wilhelm, Die rechtliche Stellung der Juden in den Schriften deutscher Juristen des 16. und 17. Jh., S.65

[12]Kisch, Zasius und Reuchlin Eine rechtsgeschichtlich-vergleichende Studie zum Toleranzproblem im 16. Jahrhundert,, S.37-38

[13]Kisch, Zasius und Reuchlin, Eine rechtsgeschichtlich-vergleichende Studie zum Toleranzproblem im 16. Jahrhundert, S.74

[14]Patschovsky, Alexander, Das Rechtsverhältnis der Juden zum deutschen König (9.-14. Jahrhundert), in: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ.Abt.110 (1993), S.341

[15]Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.273 

[16] Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.274

[17] Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.274-275

[18] Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.96-102

[19]Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.302

[20] Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.278-279

[21] Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.280, Fn.24

[22] Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.7

[23]Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.282

[24]Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.285

[25]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.7

[26]Gotzmann, Andreas, Jüdische Autonomie in der Frühen Neuzeit, S.34

[27]Litt, Stefan, Jerusalem, IV. Interne Struktur und äußerer Rahmen: Die rechtliche Lage der Juden im Alten Reich in vergleichender Perspektive, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.383

[28]Gotzmann, Andreas, Jüdische Autonomie in der Frühen Neuzeit, S.12

[29]Litt, Stefan, Jerusalem, IV. Interne Struktur und äußerer Rahmen: Die rechtliche Lage der Juden im Alten Reich in vergleichender Perspektive, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.384

[30]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.69

[31]Litt, Stefan, Jerusalem, IV. Interne Struktur und äußerer Rahmen: Die rechtliche Lage der Juden im Alten Reich in vergleichender Perspektive, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.384

[32]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.260

[33]Der Geleitbrief ist abgedruckt bei Marwedel,Günter, Die Privilegien der Juden in Altona, S.113

[34]Zürn, Gabriele, Die Altonaer jüdische Gemeinde (1611-1873), S.17

[35]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.25-2

[36]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.5

[37]Brandenburg, Hajo, Die Sozialstruktur der Stadt Altona um 1800, S.186

[38]Privileg Friederichs IV. vom 18.3.1713, Staatsarchiv Hamburg Bestand 424-1 Urkunden und Rechtssatzungen der Stadt Altona Sign. I 3

[39]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.170-171

[40]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.239-241

[41]Herzig, Arno, Jüdische Geschichte in Deutschland, S.115

[42]Lorenz-Berkemann, Streitfall jüdischer Friedhof, Bd.1, S.68.

[43]  www.geschichte-s-h.de

[44]Jestrzemski, Dagmar, Altonas Blütezeit und ihr frühes Ende, S.200-201

[45] Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.34

[46]Rabbe, Petra, Untersuchung zur Geschichte der Juden in Altona, S.1

[47]Staatsarchiv Hamburg Bestand 424-5 Kämmerei Altona,Sign.1675

[48]Staatsarchiv Hamburg Bestand 424-5 Kämmerei Altona,Sign.1675

[49]Rabbe, Petra, Untersuchung zur Geschichte der Juden in Altona, S.37

[50]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.259-260

[51]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.179-180

[52]Marwedel, Günther, Die Privilegien der Juden in Altona, S.134-136

[53]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.121

[54]Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.12-13

[55]Rabbe, Petra, Untersuchung zur Geschichte der Juden in Altona, S.1

[56]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.91

[57]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.114

[58]Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.31

[59]Rabbe, Petra, Untersuchung zur Geschichte der Juden in Altona, S.19

[60]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.273

[61] Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.3

[62]Gotzmann, Andreas, Jüdische Autonomie in der Frühen Neuzeit, S.7

[63]Gotzmann, Andreas, Jüdische Autonomie in der Frühen Neuzeit, S.29

[64]Gotzmann, Andreas, Zwischen Kaiser, Landesherrschaft und Halacha: Zwischenräume als jüdische Handlungsspielräume, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.3-5

[65]Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.32 i.V. mit Fn.31

[66]Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.35-3

[67]Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.33

[68]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.129-134

[69]Rabbe, Petra, Untersuchung zur Geschichte der Juden in Altona, S.27

[70]Staatsarchiv Hamburg Bestand 424-5 Kämmerei Altona,Sign.1437

[71]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.142

[72]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.103-104

[73]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.140

[74]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.143

[75]Nachricht von der Juden Abgift zu Altona und Hamburg, Altona d. 22 Mart 1712, Landesarchiv Schleswig-Holstein,  Abt.66 Nr.4656, Juden in Altona (1712-1835)

[76]Nachricht von der Juden Abgift zu Altona und Hamburg, Altona d. 22 Mart 1712, Landesarchiv Schleswig-Holstein,  Abt.66 Nr.4656, Juden in Altona (1712-1835)

[77]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.190

[78] Prange, Wolfgang, Geschäftsgang und Registratur der Rentekammer in Kopenhagen, in: Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinischen Geschichte, Bd.93, S.181

[79]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.54

[80]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.149

[81]Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.124-125 i.V. mit Fn.175 und 176

[82]Nachricht von der Juden Abgift zu Altona und Hamburg, Altona d. 22 Mart 1712, Landesarchiv Schleswig-Holstein,  Abt.66 Nr.4656, Juden in Altona (1712-1835)

[83]Battenberg, Das Europäische Zeitalter der Juden, Bd.2, S.86

[84]Nachricht von der Juden Abgift zu Altona und Hamburg, Altona d. 22 Mart 1712, Landesarchiv Schleswig-Holstein,  Abt.66 Nr.4656, Juden in Altona (1712-1835), fol.27

[85]Battenberg, Das Europäische Zeitalter der Juden, Bd.2, S.90

[86]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.219-220

[87]Reskript vom 9.7.1842, Staatsarchiv Hamburg Bestand 424-5 Kämmerei Altona Sign. 1574

[88]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.246-247

[89]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.251

[90]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.253-254

[91]Weber, Klaus, Zwischen Religion und Ökonomie: Sepharden und Hugenotten in Hamburg, 1580-1800, In: Religion und Mobilität, S.140

[92]Böhm, Günter, Die Seohardim in Hamburg, in: Die Juden in Hamburg 1590 bis 1990, Wissenschaftliche Beiträge der Universität Hamburg zur Ausstellung Vierhundert Jahre Juden in Hamburg, S.21

[93]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.92-93

[94]Weber, Klaus, Zwischen Religion und Ökonomie: Sepharden und Hugenotten in Hamburg, 1580-1800, In: Religion und Mobilität, S.141-142

[95]Weber, Klaus, Zwischen Religion und Ökonomie: Sepharden und Hugenotten in Hamburg, 1580-1800, In: Religion und Mobilität, S.143

[96]Weber, Klaus, Zwischen Religion und Ökonomie: Sepharden und Hugenotten in Hamburg, 1580-1800, In: Religion und Mobilität, S.143, Kaplan, Yosef, An Alternative Path to the Modernity, The Sephardi Diaspora in Western Europe, S.169

[97]Weber, Klaus, Zwischen Religion und Ökonomie: Sepharden und Hugenotten in Hamburg, 1580-1800, In: Religion und Mobilität, S.147-148

[98]Weber, Klaus, Were Mercants More Tolerant? “Godless Patrons of the Jews” and the Decline of the Sephardi Community in Late Seventeenth-Century Hamburg, in: Jews and Port Cities 1590-1990, S.80  

[99]Pfeiffer, Werner, Geschichte des Geldes in Schleswig-Holstein, S.46

[100]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.90

[101]Weber, Klaus, Were Mercants More Tolerant? “Godless Patrons of the Jews” and the Decline of the Sephardi Community in Late Seventeenth-Century Hamburg, in: Jews and Port Cities 1590-1990, S.77 

[102]Kaplan, Yosef, An Alternative Path to the Modernity, The Sephardi Diaspora in Western Europe, S.169, Fn.4

[103]Weber, Klaus, Were Mercants More Tolerant? “Godless Patrons of the Jews” and the Decline of the Sephardi Community in Late Seventeenth-Century Hamburg, in: Jews and Port Cities 1590-1990, S.78

[104]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.87

[105]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.90

[106]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.95

[107]Weber, Klaus, Zwischen Religion und Ökonomie: Sepharden und Hugenotten in Hamburg, 1580-1800, In: Religion und Mobilität, S.144

[108]Weber, Klaus, Zwischen Religion und Ökonomie: Sepharden und Hugenotten in Hamburg, 1580-1800, In: Religion und Mobilität, S.167

[109]Böhm, Günter, Die Seohardim in Hamburg, in: Die Juden in Hamburg 1590 bis 1990, Wissenschaftliche Beiträge der Universität Hamburg zur Ausstellung Vierhundert Jahre Juden in Hamburg, S.28-29

[110]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.8

[111]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.9

[112]Kaplan, Yosef, An Alternative Path to the Modernity, The Sephardi Diaspora in Western Europe, S.173 

[113]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.9

[114]S. www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.96 ff. mit zahlreichen Quelle

[115]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.103-10

[116]Haarbleicher, M.M., Zwei Epochen aus der Geschichte der Deutsch-Israelischen Gemeinde in Hamburg, S.4

[117]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.256-257

[118]Ruppin, Artur, Die Juden der Gegenwart, Jüdischer Verlag 1911, S.120

[119]Ruppin, Artur, Die Juden der Gegenwart, Jüdischer Verlag 1911, S.110

[120]Aly, Götz, Warum die Deutschen? Warum die Juden, S.38-39

[121]Aly, Götz, Warum die Deutschen? Warum die Juden, S.44

[122]Aly, Götz, Warum die Deutschen? Warum die Juden, S.48-49

[123]Aly, Götz, Warum die Deutschen? Warum die Juden?, S.7-8

[124]Kaplan, Yosef, Between Christianity and Judaism in Early Modern Europe: The Confessionalization Process of the Western Sephardi Diaspora, in: Judaism, Christianity, and Islam in the Course of History: Exchange and Conflicsts, Gall, Lothar und Willoweit, Dietmar, Hrs., S.341

[125]Schilling, Heinz, in: Zeitschrift für historische Forschung, 36. Band 2009, S.415

[126]Whaley, Joachim, Religiöse Toleranz und sozialer Wandel in Hamburg (1529-1819), S.95

[127]Sombart, Werner, Die Juden und das Wirtschaftsleben, S.13-14

[128]Fuchs, Eduard, Die Juden in der Karikatur, S.25-26

[129]Baumann, Anette, Jüdische Kammergerichtsprozesse aus den Reichstätten Frankfurt und Hamburg, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.303

[130]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.91

[131]Lorenz,Ina/Berkemann, Jörg, Streifall jüdischer Friedhof, Bd.1, S.40-41

[132]Schilling, Heinz, in: Zeitschrift für historische Forschung, 36. Band 2009, S.419

[133]Kaplan, Yosef, Between Christianity and Judaism in Early Modern Europe: The Confessionalization Process of the Western Sephardi Diaspora, in: Judaism, Christianity, and Islam in the Course of History: Exchange and Conflicsts, Gall, Lothar und Willoweit, Dietmar, Hrs., S.341

[134]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.129

[135]Schilling, Heinz, in: Zeitschrift für historische Forschung, 36. Band 2009, S.416

[136]Der Geleitbrief ist abgedruckt bei Marwedel,Günter, Die Privilegien der Juden in Altona, S.11

[137]www.dasjuedischehamburg.de/Inhalt/warburg-familie

[138]http://de.wikipedia.org/wiki/Glikl_bas_Judah_Leib

[139]Israel, Jonathan I., European Jewry in the Age of Mercantilism 1550-1750, S.139

[140]Jütte, Daniel, „Die Ökonomie des Geheimen. Juden, Christen und der Markt für Geheimnisse(1.400-1.800)“, Diss. Heidelberg, 2010, S.47

[141]http://limanda.wordpress.com/kuche/cholesterin/

[142]http://www.payer.de/judentum/jud504.ht

[143]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.158, Fn.828

[144]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.93

[145]http://www.payer.de/judentum/jud504.htm

[146]http://www.payer.de/judentum/jud504.htm

[147] Romain, Gemma, Ethnicity, Identity and “Race”: The Port Jews of Ninteenth-Century Charleston, in: Jews and Port Cities 1590-1990, S.124

[148]Israel, Jonathan I., European Jewry in the Age of Mercantilism 1550-1750, S.91

[149] Israel, Jonathan I., European Jewry in the Age of Mercantilism 1550-1750, S.141 [150] Ravid, Benjamin, The Venetian Government and the Jews, in The Jews in Early Modern Venice, S.3

[151]  www.jewishencyclopedia.com/articles/4763-crete

[152]  www.jewishencyclopedia.com/articles/4763-crete

[153] Starr, Joshua, Jewish life in crete under the rule of venice, in: American Academy for jewish research, Bd.XII, S.103

[154]Möschter, Angela, Juden im venezianischen Treviso (1389-1509), Diss., S.61, Fn.104

[155] Ravid, Benjamin, The Venetian Government and the Jews, in The Jews in Early Modern Venice, S.8-10

[156] Ravid, Benjamin, Between the myth of Venice and the lachrymose conception of jewish history

[157]Calimani, Riccardo, Die Kaufleute von Venedig, Die Geschichte der Juden in der Löwenrepublik, S.77

[158]Calimani, Riccardo, Die Kaufleute von Venedig, Die Geschichte der Juden in der Löwenrepublik, S.79-81

[159]Calimani, Riccardo, Die Kaufleute von Venedig, Die Geschichte der Juden in der Löwenrepublik, S.83

[160]Calimani, Riccardo, Die Kaufleute von Venedig, Die Geschichte der Juden in der Löwenrepublik, S.83

[161] Kaplan, Yosef, An Alternative Path to the Modernity, The Sephardi Diaspora in Western Europe, S.173 

[162]Wyrwa, Ulrich, Juden in der Toskana und in Preußen im Vergleich, S.4-5

[163]judensteuernimroemischenreich.eu/, Tz.4.1.2

[164]Momigliano, Arnoldo, Die Juden in der Alten Welt, S.79-81

[165] Stow, Kenneth R., Taxation, communiti and state, S.53-54

[166]Möschter, Angela, Juden im venezianischen Treviso (1389-1509), Diss., S.13

[167]Kellenbenz, Hermann, Sephardim an der unteren Elbe, S.13

[168]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.93

[169]Lane, Frederic C., Seerepublik Venedig, S.72-75 

[170]Calimani, Riccardo, Die Kaufleute von Venedig, Die Geschichte der Juden in der Löwenrepublik, S.387

[171]Ahrens, Gerhard,  Unter französischer Herrschaft, in: Loose, Hans-Dieter (Hrsg.), Bd.1, S.419-429

[172]S. dazu und zum Inhalt der Erklärung: Haarbleicher, M.M. Aus der Geschichte der Deutsch-Israelischen Gemeinde, S. 58 ff.

[173]Ahrens, Gerhard,  Unter französischer Herrschaft, in: Loose, Hans-Dieter (Hrsg.) Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner, Bd.1, S.422-423

[174]Zürn, Gabriele, Die Altonaer jüdische Gemeinde (1611-1873), S.26

[175]Jochmann, Werner,  Handelsmetropole des Deutschen Reiches, in:Loose, Hans-Dieter, Hamburg, Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner,Bd.2, S.15

[176]Büttner, Ursula, Hamburg in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, in : Hamburg im ersten Viertel des 20. Jahrhunderts, Hsg.: Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg 2000,  S.13

[177]Wikipedia: Friede von Karlowitz

[178]Calimani, Riccardo, Die Kaufleute von Venedig, Die Geschichte der Juden in der Löwenrepublik, S.340

[179]Nützenadel, Alexander, Aufklärung und Physiokratie in Venedig, In: Zeitschrift für Historische Forschung, 26.Band, S.558-565

[180]Nützenadel, Alexander, Aufklärung und Physiokratie in Venedig, In: Zeitschrift für Historische Forschung, 26.Band, S.558

[180]Nützenadel, Alexander, Aufklärung und Physiokratie in Venedig, In: Zeitschrift für Historische Forschung, 26.Band, S.558

[181]Lane, Frederic C., Seerepublik Venedig, S.659-660 

[182]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.7

[183]Jochmann, Werner,  Handelsmetropole des Deutschen Reiches, in:Loose, Hans-Dieter, Hamburg, Geschichte der Stadt und ihrer Bewohner,Bd.2, S.3

[184]Rösch, Gerhard, Der venezianische Adel bis zur Schließung des großen Rats, in:Kieler Historische Studien, Band 33, S.168 

[185]Rösch, Gerhard, Der venezianische Adel bis zur Schließung des großen Rats, in:Kieler Historische Studien, Band 33, S.205

[186]www.geschichte-venedigs.de/politik.html

[187]Mueller, Reinhold C., The Status and Economic Activity of Jews in The Venetien Dominions, in Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden, Hsg. Toch, Michael, S.67

[188] Ravid, Benjamin, Between the myth of Venice and the lachrymose conception of jewish history, the case of the jews of Venice, in: The Jews of Italy, S.174-175

[189] www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.98

[190]Girgensohn, Dieter, Kirche, Politik und adelige Regierung in der Republik Venedig zu Beginn des 15. Jahrhunderts, 1.Band, S.8

[191]Girgensohn, Dieter, Kirche, Politik und adelige Regierung in der Republik Venedig zu Beginn des 15. Jahrhunderts, 1.Band, S.83

[192] Weber, Klaus, Were Mercants More Tolerant? “Godless Patrons of the Jews” and the Decline of the Sephardi Community in Late Seventeenth-Century Hamburg, in: Jews and Port Cities 1590-1990, S.77 

[193]Berlage, Hans, Altona, ein Stadtschicksal, S.11

[194]Der Geleitbrief ist abgedruckt bei Marwedel,Günter, Die Privilegien der Juden in Altona, S.113

[195]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.259-260

[196]Lorenz-Berkemann, Streitfall jüdischer Friedhof, Bd.1, S.68

[197]www.geschichte-s-h.de

[198]Jestrzemski, Dagmar, Altonas Blütezeit und ihr frühes Ende, S.200-201

[199]Graupe, Heinz Mosche, Die Statuten der drei Gemeinden Altona, Hamburg und Wandsbek, S.31

[200]Lorenz-Berkemann, Streitfall jüdischer Friedhof, Bd.1, S.75

[201]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.128

[202]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.196

[203]Nachricht von der Juden Abgift zu Altona und Hamburg, Altona d. 22 Mart 1712, Landesarchiv Schleswig-Holstein,  Abt.66 Nr.4656, Juden in Altona (1712-1835), fol.274

[204]Volkov, Shulamit, Die jüdische Gemeinde in Altona, 1867-1890, in: Kocka, Jürgen, Puhle, Hans-Jürgen,  Tenfelde, Klaus (Hrsg.), Festschrift für Gerhard Ritter,  Von der Arbeiterbewegung zum modernen Sozialstaat, München 1994, S.615

[205]Carlebach, Joseph, Ausgewählte Schriften, Bd.2, S. 1328

[206]Wikipedia: Terraferma

[207]Müller, Jörg, Historiker Tag Kiel, 17.9.2004, Juden und Räume

[208]Möschter, Angela, Juden im venezianischen Treviso (1389-1509), Diss., S.62[209]Möschter, Angela, Juden im venezianischen Treviso (1389-1509), Diss., S.262

[210]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.216

[211]  Mueller, Reinhold C., The Status and Economic Activity of Jews in The Venetien Dominions, in Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden, Hsg. Toch, Michael, S.67

[212]  Mueller, Reinhold C., The Status and Economic Activity of Jews in The Venetien Dominions, in Wirtschaftsgeschichte der mittelalterlichen Juden, Hsg. Toch, Michael, S.64-65  

[213]   Möschter, Angela, Juden im venezianischen Treviso (1389-1509), Diss., S.273-274

[214]   www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.121

[215]   Möschter, Angela, Juden im venezianischen Treviso (1389-1509), Diss., S.278-279

[216] Müller-Mertens, E., Römisches Reich im Besitz der Deutschen, in: Historische Zeitschrift Band 282 (2006), S.6, 58

[217] Rauscher, Peter, Staudinger, Barbara, Widerspenstige Kammerknechte, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 14/2004, H.2, S.314-315[218] Roeck, Bernd, Reichssystem und Reichsherkommen, in: Veröffentlichungen des Instituts für europäische Geschichte Mainz, Abteilung Universalgeschichte, Band 112, Vorwort S.IX.

[219] Rauscher, Peter, Staudinger, Barbara, Widerspenstige Kammerknechte, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 14/2004, H.2, S.314

[220] Rauscher, Peter, Staudinger, Barbara, Widerspenstige Kammerknechte, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 14/2004, H.2, S.315

[221] Rauscher, Peter, Staudinger, Barbara, Widerspenstige Kammerknechte, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 14/2004, H.2, S.314-315

[222] Rauscher, Peter, Staudinger, Barbara, Widerspenstige Kammerknechte, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 14/2004, H.2, S.326

[223] Rauscher, Peter, Staudinger, Barbara, Widerspenstige Kammerknechte, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 14/2004, H.2, S.362

[224]Burkhardt, Johannes, Die Friedlosigkeit der frühen Neuzeit, in: Zeitschrift für historische Forschung, 24. Band S.518-519

[225] Müller-Mertens, E., Römisches Reich im Besitz der Deutschen, in: Historische Zeitschrift Band 282 (2006), S.6

[226]Wolgast, Eike, Religionsfrieden als politisches Problem der Neuzeit, in: Historische Zeitschrift Band 282 (2006), S.70-71

[227]Battenberg, Das Europäische Zeitalter der Juden, Bd.1, S.166

[228]Battenberg, Friedrich, Reformation, Judentum und Landesherrliche Gesetzgebung, in: Festschrift für Lothar Graf zu Dohna, S.329-330

[229]Battenberg, Das Europäische Zeitalter der Juden, Bd.1, S.171-172

[230]Vielmetti, Nikolaus, Das österreichische Judentum, S.60-61

[231]Vielmetti, Nikolaus, Das österreichische Judentum, S.62-63

[232]Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.51

[233]Lohrmann, Klaus, Judenrecht und Judenpolitik im mittelalterlichen Österreich, S.17-18

[234] Schneider, Konrad, Hamburgs Münz- und Geldgeschichte, S.8

[235] Lohrmann, Klaus, Judenrecht und Judenpolitik im mittelalterlichen Österreich, S.18-19

[236] Lohrmann, Klaus, Judenrecht und Judenpolitik im mittelalterlichen Österreich, S.19

[237] Lohrmann, Klaus, Judenrecht und Judenpolitik im mittelalterlichen Österreich, S.311

[238] Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.147-148

[239]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.44-50

[240]Lane, Frederic C., Mueller, Reinhold C., Money and banking in medieval and Renaissance Venice, Preface, S.XIII

[241] Wikipedia: Dukat(Münze)

[242]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.50

[243]www.sub.uni-hamburg.de/opus/volltexte/2007/3395, S.194

[244] Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.44

[245]Vielmetti, Nikolaus, Das österreichische Judentum, S.62-63

[246] Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.51

[247] Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.53-54

[248]Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.51

[249]Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.227-230

[250]Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.364

[251]Trawnicek, Peter, Münzjuden unter Ferdinand II. nach den Akten des Hofkammerarchivs in Wien, S.366

[252]Battenberg, Friedrich, Hofjude ohne Hof, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 20/2010, S.23-24

[253]Ries, Rotraud, Hofjuden-Funtionsträger des absolutistischen Territorialstaates und Teil der jüdischen Gesellschaft, in: Hofjuden- Ökonomie und Interkulturalität, die jüdische Wirtschaftselite im 18.Jh., Rotraud Ries, Friedrich Battenberg (Hrsg.), S.15 [254]Ries, Rotraud, Hofjuden-Funtionsträger des absolutistischen Territorialstaates und Teil der jüdischen Gesellschaft, in: Hofjuden- Ökonomie und Interkulturalität, die jüdische Wirtschaftselite im 18.Jh., Rotraud Ries, Friedrich Battenberg (Hrsg.), S.16 [255]Ries, Rotraud, Hofjuden-Funtionsträger des absolutistischen Territorialstaates und Teil der jüdischen Gesellschaft, in: Hofjuden- Ökonomie und Interkulturalität, die jüdische Wirtschaftselite im 18.Jh., Rotraud Ries, Friedrich Battenberg (Hrsg.), S.46-47

[256]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.16 mit zahlreichen Literaturangaben in Fn.1

[257]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.5

[258]Burkhardt, Johannes, Die Friedlosigkeit der frühen Neuzeit, in: Zeitschrift für historische Forschung, 24. Band S.509-516

[259]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.19-20, Fn12

[260]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.18-19

[261]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.24-29

[262]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.32-35

[263]Obersteiner, Gernot Peter, Fisfalische Judenprozesse vor dem Reichshofrat, in: Zeitschrift für historische Forschung, Beiheft 39, S.285

[264]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.36

[265]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.37-38

[266]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.40-41

[267]Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.70-71

[268] Stern, Selma, Der Hofjude im Zeitalter des Absolutismus, S.56-58

[269] Rauscher, Peter, Ein dreigeteilter Ort, in: Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, Bd. 44, S.87-88, 93

[270]http://yersiniapestis.info/geschichte.html, Die Pest in Deutschland während des 30-jährigen Krieges |

[271] Rauscher, Peter, Ein dreigeteilter Ort, in: Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, Bd. 44, S.96-97

[272] Rauscher, Peter, Ein dreigeteilter Ort, in: Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, Bd. 44, S.98-99

[273] Rauscher, Peter, Auf der Schipp, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 16/2006, H.2, S.429

[274] Rauscher, Peter, Auf der Schipp, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 16/2006, H.2, S.421

[275] Moses, Leopold, Spaziergänge, Studien und Skizzen zur Geschichte der Juden in Österreich, S.275 ff.

[276] Rauscher, Peter, Ein dreigeteilter Ort, in: Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, Bd. 44, S.101, 103

[277] Rauscher, Peter, Ein dreigeteilter Ort, in: Forschungen und Beiträge zur Wiener Stadtgeschichte, Bd. 44, S.108

[278] Rauscher, Peter, Auf der Schipp, in: Aschkenas, Zeitschrift für Geschichte und Kultur der Juden 16/2006, H.2, S.426

[279] Vielmetti, Nikolaus, Das österreichische Judentum, S.77

[280] Vielmetti, Nikolaus, Das österreichische Judentum, S.77

[281] Vielmetti, Nikolaus, Das österreichische Judentum, S.77

[282] Häusler, Wolfgang, , Das österreichische Judentum, S.83-84

[283] Häusler, Wolfgang, , Das österreichische Judentum, S.87

[284] Häusler, Wolfgang, , Das österreichische Judentum, S.89

[285] Schubert, Kurt, Die Geschichte des österreichischen Judentums, S.77-78

[286] Häusler, Wolfgang, , Das österreichische Judentum, S.103-104

[287] Schubert, Kurt, Die Geschichte des österreichischen Judentums, S.80

[288] Schubert, Kurt, Die Geschichte des österreichischen Judentums, S.86

[289] Schubert, Kurt, Die Geschichte des österreichischen Judentums, S.93-94

[290]Schubert, Kurt, Die Geschichte des österreichischen Judentums, S.96

[291] Moser, Jonny, Von der antisemitischen Bewegung zum Holocaust, in: Lohrmann, Klaus, 1000 Jahre österreichisches Judentum. S.254-255

[292] Häusler, Wolfgang, , Das österreichische Judentum, S.132-133

[293] Schubert, Kurt, Die Geschichte des österreichischen Judentums, S.101-102

[294] Schubert, Kurt, Die Geschichte des österreichischen Judentums, S.103-117

[295] Stuhlfarrer , Das österreichische Judentum, S.160-161

[296] Stuhlfarrer , Das österreichische Judentum, S.162

[297] Stuhlfarrer , Das österreichische Judentum, S.169

[298] Stuhlfarrer , Das österreichische Judentum, S.172-173

[299] Stuhlfarrer , Das österreichische Judentum, S.172-173

[300] Stuhlfarrer , Das österreichische Judentum, S.183

[301]Müller-Mertens, E., Römisches Reich im Besitz der Deutschen, in: Historische Zeitschrift Band 282 (2006), S.6, 58,  sowie Tz.1 oben

[302] Herzig, Arno, Jüdische Geschichte in Deutschland, S.186

Die   Judensteuern in der nationalsozialistischen Zeit

Das nationalsozialistische Regime hat die Juden ausgeplündert, der aus dem NS-Jargon stammende Arisierungsbegriff erfasst jedoch nur einen Teil des Geschehens, nämlich die Übereignung gewerblichen Vermögens von jüdischen auf „arische“ Eigentümer. Andere Aspekte der Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Juden werden von diesem Begriff eher verdunkelt, so die Praxis der fiskalischen Ausplünderung der deutschen Juden. Ein weiterer Grund ist,  dass die einschlägigen Akten der historischen Forschung lange nicht oder nur sehr begrenzt zur Verfügung standen.[20]

Die Finanzbehörden nahmen jedoch im Prozess der Enteignung eine geradezu strategische Bedeutung ein: Sie diskriminierten die Juden steuerlich auf vielfältige Weise, erhoben einschneidende Sonderabgaben, sperrten und beschlagnahmten das Vermögen von Emigranten, und sie entzogen, verwalteten und verwerteten das Eigentum der deportierten Juden. Die Beraubung der Masse der jüdischen Bevölkerung ist bisher nur ansatzweise untersucht worden. Ein Grund liegt darin, dass die Sozialhistoriker dem von der Finanzverwaltung ausgehenden Terror kaum Beachtung schenken. Die Perspektive der Sozialgeschichte ist überwiegend die „Geschichte von unten“. Für die Benutzung von Archivalien, die dem Steuergeheimnis (§ 30 der Abgabenordnung) unterliegen, greifen die Bestimmungen des § 5 Bundesarchivgesetz. Danach durfte dieses Archivgut 80 Jahre nach Entstehen benutzt werden. Eine Verkürzung der Schutzfrist war nicht vorgesehen.[21]  Hier ist durch das Gesetz zur Änderung des Bundesarchivgesetzes vom 5. Juni 2002 eine wesentliche Verbesserung eingetreten: Die Schutzfrist wurde auf 60 Jahre reduziert.[22] Nicht unter das Steuergeheimnis fallen Akten der Finanzbehörden über deren Mitwirkung bei der Verwertung von eingezogenem Vermögen, Akten zur Judenvermögensabgabe sowie zu sonstigen Maßnahmen gegen Juden: Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden vom 26. April 1938 - Reichsgesetzblatt (RGBl) I 414; Verordnung über eine Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit vom 12. November 1938 - RGBl I 1579; Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden vom 21. November 1938 - RGBl I 1638; 2. Durchführungsverordnung über Sühneleistung der Juden vom 19. Oktober 1939 - RGBl I 2054.[23]

Die Veröffentlichung dieser Daten sind jedoch durch Auflagen der Archive beschränkt, die Veröffentlichungsbeschränkungen und keine Benutzungsbeschränkungen sind, um die Wahrung des Persönlichkeitsschutzes sicher zu stellen. Dabei vertraut man auf die Selbstverpflichtung der Historiker, bei der Benutzung personenbezogener Daten Zurückhaltung hinsichtlich aller Fragen zu üben, die Persönlichkeitsrechte des Einzelnen berühren. Der Zugang Dritter zu den personenbezogenen Materialien, die für Forschungszwecke überlassen wurden, ist auszuschließen.[24]

3.1         Die Reichsfluchtsteuer

Eine Steuer für diejenigen, die „beständig außer Landes ziehen,“ war eine alte Abgabe in deutschen Landen.[25] Diese Steuer wurde 1931 wieder eingeführt unter dem Titel: Reichsfluchtsteuer und sonstige Maßnahmen gegen die Kapital- und Steuerflucht.[26] Diese Steuer brachte im ersten Jahr 1932/33 eine Million Mark ein,[27] und erhöhte sich danach auf vierteljährliche Beträge von:[28]

         

     Zeitraum

  Aufkommen in Millionen RM

Juli  1937-September 1937

           17,8

Oktober 1937-Dezember 1937

           24,8

April 1938-Juni 1938

           37,9

Juli 1938-September 1938

           73,8

Oktober 1938-Dezember 1938

           91,8

April 1939-Juni 1939

          102,7

Juli 1939-September 1939

           63,6

 

 

Insgesamt wurden im „Dritten Reich“ 939 Millionen RM Reichsfluchtsteuer erhoben.[29] Diese war ein Mittel, das gezielt zur Ausplünderung jüdischer Emigranten eingesetzt wurde. Offiziell blieb die Reichsfluchtsteuer bis 1953 in Kraft.[30]

3.2         Die Judenvermögensabgabe

Von den nationalsozialistischen Machthabern wurde im Zusammenhang mit dem Judenpogrom vom 9.11.1938, den sie „Reichskristallnacht“ nannten, den Juden eine Sühneleistung von 1 Milliarde RM abverlangt.[31] Zuvor war am 26.4.1938 eine Verordnung über die Anmeldung des Vermögens der Juden erlassen worden.[32] Die Koinzidenz dieser Bestimmung im Jahre 1938 war möglicherweise kein Zufall, denn die Bemessungsgrundlage war das angemeldete Vermögen, unter Berücksichtigung von Veränderungen.[33] Die Abgabe betrug zunächst[34] 20 % des Vermögens, zahlbar in vier Teilbeträgen von je 5 %. Der erste Teilbetrag war zum 15.12.1938 fällig, die Zahlung war ohne Aufforderung zu leisten.[35] In der Zeit zwischen dem Erlass der Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden, dem 21.11.1938, und dem 15.12.1938, war die Verfügung über das Sachvermögen der Juden mit diversen Auflagen verbunden worden.[36] Nach Runderlassen des Reichsfinanzministers wurde daher angeordnet, dass mangels Vorhandensein von Barmitteln auch Sachwerte in Zahlung genommen werden können.[37] Der Wert der Grundstücke war durch die Finanzkasse zugunsten der Reichshauptkasse zu buchen, der nach Abzug der Steuern verbleibende Teil als Judenvermögensabgabe des betreffenden Abgabepflichtigen. Die Grunderwerbsteuer, die Wertzuwachssteuer und etwaige sonstige Kosten waren in Verwahrung zu buchen.[38] Der Gesamtbetrag an Steuern war somit höher als die 20 bzw. 25%[39] Judenvermögensabgabe. Durch diese Maßnahmen sollten die Juden aus Wirtschaft und Reichsgebiet vertrieben werden. Die Judenvermögensabgabe war die umfangreichste Sondersteuer für Juden und betrug 1,127 Milliarden Reichsmark.[40] Die Taktik der deutschen Machthaber hatte Erfolg, in den Jahren 1938/39 verließen etwa 120.000 Juden Deutschland, fast so viele wie in den vorangegangenen fünf Jahren insgesamt.[41]

3.3         Weitere Judensteuern

3.3.1    Die Auswanderungsabgabe

Die Auswanderungsabgabe wurde neben der Reichsfluchtsteuer[42] durch eine geheime Anordnung der Gestapo[43] allen auswandernden Juden auferlegt. Bis Anfang 1941 betrug sie 1-10% des Vermögens nach der Vermögensanmeldung,[44] danach bis zu 60%. Praktisch wurde den Emigranten nichts mehr belassen, nicht einmal auf dem Sperrkonto.[45]  

3.3.2     Der Verfall des Vermögens an das Reich

Nach § 2 der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941[46] verlor ein deutscher Jude die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn er seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland nahm.  Gemäß § 3 dieser Verordnung verfiel damit sein Vermögen dem Reich. Nach einem vertraulichen RdErl des Reichsministers des Innern vom 3.12.1941[47] traf der Verlust der Staatsangehörigkeit und der Verfall des Vermögens an das Reich auch diejenigen Juden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in den von den deutschen Truppen besetzten Gebieten haben, insbesondere im Generalgouvernement[48] und in den Reichskommissariaten[49] Ostland und Ukraine. Wenige Tage nach der Verkündung der 11. Verordnung regelte ein zusätzlicher Erlass des Rechsinnenministeriums, dass „Verlassen des Reichsgebiets“  für die zahlreichen Lager und Ghettos auch dann vorlag, wenn diese nicht mehr im Ausland belegen waren, sondern als neue Ostprovinzen dem Reich zugeschlagen worden waren. Dies betraf z.B. Lodz („Litzmannstadt“) und Auschwitz  und später Theresienstadt.[50] Zeitlich fallen diese  Bestimmungen mit dem Beginn der systematischen Massendeportationen der Juden seit dem Herbst 1941[51] zusammen. Diese Regelungen hatten für die Finanzverwaltung zwei Vorzüge:

1.       Der Verfall an das Reich war automatisch und erforderte keine Prozedur,

2.       Die Verfügung über die Einziehung des Vermögens der "evakuierten"Juden oblag dem Reichsstatthalter. Diese Verfügung war der Rechtstitel.[52]Die Verwaltung und Verwertung des eingezogenen Vermögens erfolgte durch den RdF  und den Oberfinanzpräsidenten Berlins, und nicht mehr wie die Auswanderungsabgabe[53]durch die Gestapo.[54]

Für den Oberfinanzbezirk Hamburg hatten der RdF sowie der OFP Berlin den Oberfinanzpräsidenten Hamburg mit der Einziehung des Vermögens beauftragt.[55] Den Evakuierungsbefehl erteilte die Geheime Staatspolizei Hamburg. Darin wurde mitgeteilt: „Ihr Vermögen und das Ihrer Angehörigen gilt als beschlagnahmt. Sie haben sich am ... um ...in dem Hause Moorweidenstraße 36 (Logenstraße) einzufinden“.[56] Damit trat der Verfall des Vermögens an das Reich ein.[57] Das galt sogar dann, wenn nach der Zustellung Selbstmord begangen wurde, wie dies Dokument(die dem Schreiben angefügte Liste enthält die Namen, Geburtstage und Anschriften von 52 Personen)[58] zeigt:

Entsprechend dieser Verfügung der Gestapo Hamburg war auch schon zuvor verfahren worden: [59]

 

3.4         Die Reichsfinanzverwaltung in der nationalsozialistischen Zeit

Die berüchtigten Judenvermögensabgaben wurden von den Finanzämtern verwaltet. Seit 1934 waren die Steuergesetze gemäß § 1 Abs.1 StAnpG „nach nationalsozialistischer Weltanschauung auszulegen. Entsprechendes galt gemäß Abs.3 dieser Vorschrift auch für die Beurteilung von Tatbeständen.[60] Dies entsprach nicht den speziellen Steuergesetzen. Damit wurde ein zentraler steuerlicher Grundsatz außer Kraft gesetzt: Die Gleichbehandlung aller Steuerpflichtigen. Ab Oktober 1934 hatte die fiskalische Diskriminierung der deutschen Juden eine gesetzliche Grundlage.

Nach dem Reichsermächtigungsgesetz[61] wurde kein Steuergesetz mehr parlamentarisch beraten oder beschlossen. Stattdessen erließ der Reichsfinanzminister Ausführungsbestimmungen. Ein Großteil der für die Judenverfolgung wichtigen Regelungen hat daher formal nur der Status von Verordnungen, die jedoch in ihrer Bedeutung mit Gesetzen auf einer Stufe standen.[62]  

4.                Die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden Hamburgs in der nationalsozialistischen Zeit

4.1         Die Stadt Hamburg

Hamburg wurde deshalb ausgewählt, weil das Groß-Hamburg Gesetz im Jahre 1937[63] eine wichtige Entscheidung für das gesamte Reich sein sollte. Die Groß-Hamburg-Frage galt als wichtige Reformprobe im Rahmen der geplanten reichsweiten Territorialreform.[64] Im Januar 1937, als das Groß-Hamburg Gesetz erlassen wurde, galt formal noch immer die Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg vom 7.1.1921.[65] Die Bürgerschaft war jedoch sofort von den nationalsozialistischen Machthabern ausgeschaltet worden.[66] Formal abgeschafft wurde die Bürgerschaft mit der Aufhebung der Länderhoheit durch das Gesetz über die Aufhebung der Länderhoheit vom 30.3.1934.[67] Die bundesstaatliche Struktur des Reiches war damit beseitigt.[68] Die staatliche Verwaltung oblag dem Reich und wurde von Hamburger Behörden ausgeführt. Mit der Führung der Landesregierung war der Reichsstatthalter beauftragt.[69] Es war ein bisher nicht da gewesenes Gebilde entstanden, eine neue Gebietskörperschaft.[70] Der Reichsstatthalter vereinigte in sich die Aufgaben, die durch Gesetz der Landesregierung sowie dem Oberbürgermeister zugewiesen waren. Daneben behielt er die dem Reichsstatthalter zustehenden Befugnisse. In seiner Eigenschaft als Gauleiter war er noch zum Beauftragten der NSDAP für Hamburg bestellt worden. Dem Leiter des neuen Reichsgaus war eine außerordentlich starke Stellung eingeräumt worden.[71] Der Reichsstatthalter übte in den nichtpreußischen Ländern die Staatsgewalt als Vertreter des Reichskanzlers (Hitler) aus.                                               Der Hamburger Gauleiter und Reichsstatthalter Karl Kaufmann bat im September 1941 nach einem schweren Luftangriff[72] den Führer, die Juden evakuieren zu lassen. Die Deportation der Juden entsprang somit einer Hamburger Initiative. In Gang setzen konnte dies allein Hitler. Der Hamburger Gauleiter Kaufmann hatte seine Deportationsinitiative mit wohnraumpolitischen Erwägungen begründet. Es bestand jedoch seit August 1940 allgemeiner Konsens zwischen den zuständigen Behörden, dass Juden in erster Linie unberechtigte Inhaber von Wohnraum seien, die bei nächster Gelegenheit abzuschieben seien. [73]                    

4.1.1  Die "Judenaustreibungen" über nichtslawische Reichsgrenzen

„Judenaustreibung“ über nichtslawische Reichsgrenzen erfolgten von Hamburg aus. Die Deutsche Ostafrika-Linie war berechtigt, jüdische Auswanderer zu befördern und durfte dazu auch Schiffe der Woermann-Linie und der Hamburg Bremer Afrika Linie benutzen.[74] Von Hamburg aus fuhren die „Judenschiffe“ nach Shanghai oder Lateinamerika. Am bekanntesten ist die Fahrt der St.Louis im Mai 1939 mit 900 Fahrgästen, die nach Widerruf ihrer Visa für Kuba eine einmonatige Odyssee entlang der amerikanischen Küste machten.[75] Zwischen Januar und Juli 1939 verließen 70.000 Juden das „Reich“. Sie wurden ziel- und planlos in die Welt geschickt. Die Behörden wussten, wie es um die gefälschten oder nur pro forma ausgestellten Visa bestellt war. [76]        

4.1.2  Die "Deportationen über slawische Reichsgrenzen"

Im Zeitraum vom 25.10.1941 bis zum 6.12.1941 wurden in vier Transporten nach Lodz (Litzmannstadt genannt), Minsk und Riga insgesamt 3162 Hamburger Juden deportiert, [77] das waren etwa 40 %: Die jüdische Gemeinde verzeichnete für Mitte Oktober 1941 7.547 in Hamburg ansässige Juden nach Maßgabe der Nürnberger Gesetze. [78] Diese Deportationen hatten vor allem jenen gegolten, die jünger als 65 Jahre waren. Das hatte viele in der irrigen Annahme bestärkt, die "Evakuierungen" bezweckten in erster Linie den "Arbeitseinsatz im Osten", denn im Frühjahr 1941 hatte der Reichsarbeitsminister den zwangsweisen Arbeitseinsatz aller arbeitsfähigen Juden angeordnet.[79] Erste Gerüchte über bevorstehende Transporte kursierten seit Sommer 1941, aber fast alle klammerten sich zunächst an die offiziellen Verlautbarungen, in denen von "Umsiedlung", "Evakuierung" und "Arbeitseinsatz" (80) die Rede war. Als dann die Nachrichten von dort ausblieben, wurde der Charakter der Transporte deutlicher.(81)   

4.1.2.1  Die Verwertung des Eigentums deportierter Juden

Für den Oberfinanzbezirk Hamburg war der Oberfinanzpräsident Hamburg mit der Einziehung des Vermögens beauftragt worden.[82] Bei der Edelmetallverwertung blieb es jedoch bei der zentralen Verwertung. Die folgenden drei Dokumente[83]  zeigen die Abgrenzung der Zuständigkeit für Edelmetalle und „unechte Gegenstände“:

Der hier genannte „Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg“ sollte wertvolle Kulturgüter herrenlosen jüdischen Besitzes erfassen.[84]

Die Oberfinanzkasse leitete das Schreiben weiter an die im November 1941  als Sachgebiet St III c in der Steuerabteilung eingerichtete "Vermögensverwertungsstelle"[85] zur Erfassung und Verwertung des beschlagnahmten Eigentums der aus Hamburg deportierten Juden:

 

 

 

Die Verwertung der Möbel durch die Oberfinanzdirektionen des Reichsgebietes war regional unterschiedlich geregelt: Im ehemaligen Volksstaat Hessen bestand eine Tendenz zur „stillen Verwertung“. Dort sollten „öffentliche Bekanntmachungen über Versteigerungen und Veräußerungen durch die Presse nur in Ausnahmefällen mit Genehmigung des OFPräs erfolgen“. [86] Wie folgendes Dokument zeigt, konnten in Hamburg im Gegensatz zu dieser Praxis Möbel und Haushaltsgegenstände aus den Wohnungen evakuierter Juden nur in den öffentlichen Versteigerungen erworben werden. Die Versteigerer gaben die Versteigerungstermine in den Tageszeitungen bekannt:[87]

   

4.1.2.2    Die Verwaltung des eingezogenen

            Vermögens deportierter Juden

Nach § 8(1) der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941[88] oblag der Finanzverwaltung nicht nur die Verwertung des verfallenen Vermögens, sondern auch die Verwaltung. Die Vermieter von Wohnungen der Evakuierten erhielten seitens des Oberfinanzpräsidenten Hamburg keine telefonischen Auskünfte, wie sie sich verhalten sollten:[89]

   

Rechnungen konnten eingereicht werden, denn gemäß § 5(1) der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 haftete das deutsche Reich für Schulden eines Juden, dessen Vermögen dem Reich verfällt:[90]

Die Anfrage im letzten Absatz des Schreibens, ob für Reparaturen im Treppenhaus und in den freiwerdenden Wohnungen ein Zuschuss gewährt werden kann, wurde sofort durch ein handschriftliches „nein!“ entschieden und „wenden“ vermerkt.  Auf der Rückseite des Antrags war die Ablehnung  verfügt worden:[91] 

   

Ab Ende Januar 1942 wurden bereits gestellte und bisher zurückgewiesene Anträge auf Kostenerstattung der Vermieter für Aufwendungen, die Wohnungen besenrein zu machen, erstattet:[92]

Nach Vereinbarungen mit dem Wohnungspflegeamt zahlte die Finanzverwaltung die Miete bis zum Ende des Kündigungszeitraums:[93]

Die Wohnungen wurden zugunsten des Wohnungspflegeamtes beschlagnahmt. Nach dem Ende der Kündigungsfrist zahlte dieses Amt die Miete für die Dauer der Beschlagnahme:[94]

Auffällig ist im folgenden Dokument die Bitte, „uns aus dem eingezogenen Vermögen der betreffenden Schuldner die Beträge unserer Forderungen zu überweisen:“[95]

Diese Bitte des Fernsprechamtes entsprach dem Wortlaut des § 5(1) der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941:[96] Das deutsche Reich haftet für Schulden eines Juden, dessen Vermögen dem Reich verfällt, nur bis zur Höhe des Verkaufswerts derjenigen Sachen und Rechte dieses Juden, die in die Verfügungsgewalt eines Juden gelangt sind: 

Organisatorisch war das möglich: Im Bereich des Oberfinanzpräsidenten Darmstadt versiegelte zunächst die Gestapo die Wohnungen, zog dann am Sammelpunkt die in Säckchen verpackten Vermögensverzeichnisse, Hausschlüssel und andere Gegenstände ein und übergab sie gegen Quittungen der Vermögensverwertungsstelle des für den Sammelpunkt zuständigen Finanzamts. Dort wurde für jeden Haushalt, der zu einem abgeschobenen Juden gehörte, eine besondere Verwaltungs- und Verwertungsakte angelegt. Diese Akte enthielt Kontoblätter, in die Einnahmen und Ausgaben aus dem beweglichen und unbeweglichen Vermögen eingetragen wurden. Offenbar hatten nicht alle Finanzämter die Kontoblätter angelegt.[97]  Es konnte bisher nicht ermittelt werden, ob die Vermögensverwertungsstelle in Hamburg [98] derartige Akten anglegt hatte.

4.1.2.3  Die Vermögensverwertungsstelle 

Im November 1941 war ein Sachgebiet St III c als "Vermögensverwertungsstelle" in der Steuerabteilung der Behörde Oberfinanzpräsident eingerichtet worden.[99]Dieses Sachgebiet übersandte die Deportationslisten[100]den Finanzämtern:[101]

Der Oberfinanzpräsident Hamburg wies das Sachgebiet St III c am 12.12.1941 an, „Mit der Gestapo rechtzeitige Vereinbarungen für die nächste Evakuierung zu treffen“:[102]

Diese Dienststelle für  die Verwertung eingezogenen Vermögens[103] teilte am 6.2.1942 S I die Namen derjenigen Juden mit, die abweichend von der Deportationsliste bisher nicht evakuiert wurden: [104]  

Behördenintern bedeutet dieses Schreiben: Eine Dienstelle der Behörde „Der Oberfinanzpräsident Hamburg“[105] teilte dem Finanzpräsidenten als Leiter der Behörde (das Schreiben war an I adressiert) mit, wer „bisher nicht evakuiert“ wurde.

Bei der zu 4.) genannten Gertrud Engel kann es sich um einen Irrtum handeln, denn sie wird  sowohl in dem Gedenkbuch bei Sielemann [106] als auch bei Plaut [107] als deportiert am 6.12.1941 nach Riga angegeben. Fest steht, dass die zu 1.-3. aufgeführten nicht deportiert wurden, denn sie sind in beiden Gedenkbüchern nicht enthalten. Das lässt den Rückschluss zu, dass der Finanzpräsident sie nicht denunziert hatte. Möglicherweise blieben sie daher unentdeckt.

Das Tätigkeitsfeld der Dienststelle für  die Verwertung eingezogenen Vermögens  war die Vermittlung des geraubten Gutes in Zusammenarbeit mit den Versteigerern und Spediteuren und die Begleichung der Forderungen der Vermieter, des Fernsprechamtes u. a. Gläubiger der Juden. [108]

Wie die handschriftliche Verfügung des Bearbeiters J. zeigt, wurden durch ihn entgegen der sonst üblichen bürokratischen Abwicklung der Vorgänge die Eingänge „beschleunigt erledigt“:[109]

Der Bearbeiter hatte gegenüber Firmen weitreichende Handlungsspielräume. Bei Auseinandersetzungen mit anderen Behörden war er jedoch auf den Dienstweg angewiesen. Als der NSDAP Gauschatzmeister die Übertragung von Vermögen der deportierten Juden auf die NSDAP verlangte, [110]vermerkte der im Schreiben des Gauschatzmeisters namentlich angesprochene Bearbeiter auf dem Original eine Rücksprache mit dem Finanzpräsidenten. Dieser hatte angewiesen, die Frage mit der Dienststelle des Reichsstatthalters zu klären: [111]

Das Ergebnis war ein Kompromiss dahingehend, dass sich die Gestapo am Vermögen der „Christlichen Wissenschaft“ (Christian Science) schadlos halten konnte:[112]

Diese Anweisung entspricht der Arbeitsweise der Behörden in Hamburg: Sofern Amtshilfe verweigert werden muss, streiten diese Behörden nicht miteinander, sondern berichten ihren jeweiligen Oberbehörden. Diese bitten dann die gemeinsame vorgesetzte Stelle (hier Reichsstatthalter Kaufmann) um Klärung.

Diese Verweigerung der Amtshilfe war die Ausnahme. Personen mit hohen Elitepositionen bei der Behörde Oberfinanzpräsident hatten dienstlich selten Kontakt zu den Deportationen:Aus den Dokumenten ist ersichtlich, dass in Hamburg eine Person überwiegend allein die „Schlüsselfunktion der Finanzbehörden bei der Abwicklung der vermögensrechtlichen Aspekte der Deportationen“ und die Beseitigung der Spuren der Transporte in den Tod leitete. Nach dem vorstehenden Schreiben des Gauschatzmeisters der NSDAP hatte der Bearbeiter J. den Dienstgrad Amtmann und war somit kein Jurist. Seine Dienststelle war ein innerhalb der Behörde Oberfinanzpräsident abgekapseltes System: Die "Vermögensverwertungsstelle" befand sich in dem für Besteuerung des Grundbesitzes in Hamburg zuständigen Finanzamt Hamburg Dammtor, im Gebäude Gorch Fock Wall 11 Zi. 32 a und nicht am Sitz des Oberfinanzpräsidenten am Rödingsmarkt.[113] Das palastähnliche Gebäude des Oberfinanzpräsidenten am Rödingsmarkt war im Jahre 1910 für die Finanzverwaltung errichtet worden [114] und ist in Hamburg als Sitz der jeweiligen Oberbehörde der Finanzverwaltung bekannt. Auffällig ist, dass lediglich die Gestapo[115]und die Pfandleihanstalt aus Berlin an diese Anschrift adressierten, alle anderen sandten ihre Anträge an die Adresse Gorch Fock Wall 11. Es lässt sich annehmen, dass diese Anschrift den Antragstellern zunächst durch die Telefonzentrale des Oberfinanzpräsidenten bekannt wurde.[116]  In Zeiten des Terrors, wenn Informationen blockiert sind, werden solche Nachrichten dann wie Gerüchte weitergegeben. 

Weil der Bearbeiter die eingehende Post nicht im üblichen Geschäftsgang der Behörde Oberfinanzpräsident erhielt, sondern über die Poststelle des Finanzamts Hamburg Dammtor in sein Zimmer 32 a am Gorch Fock Wall 11, konnten Personen mit hohen Elitepositionen bei der Behörde Oberfinanzpräsident Kenntnisse über den Massenmord bewusst meiden oder verdrängen.  Das ging soweit, dass ein ganz brisanter Vorgang verwaltungsmäßig nicht existent war, weil er nicht „verfügt“ wurde: [117]

Über die Entstehung dieser Abschrift eines Vermerks betreffend die Anforderung von Lebensattesten für die evakuierten Juden lässt sich nur spekulieren.  

Wer diesen Vermerk in den Kontext stellte zu dem unter 3.3.2 angeführten Dokument (Liste der Juden, die Selbstmord begangen hatten, nachdem ihnen ein Evakuierungsbefehl zugestellt wurde), konnte die Ermordung der Juden zumindest nicht ausschließen. 

Die Dokumente zeigen die erschreckende Zusammenarbeit zwischen der Finanzverwaltung und der übrigen Bevölkerung. Die Erwerber der persönlichsten Gegenstände der Juden wussten, dass diese eine ungewisse Zukunft hatten. Auch zwischen den Zeilen ist kein Mitgefühl zu erkennen. Es gab lediglich Bestrebungen, einen eigenen Anteil an dem Verbrechen zu vermeiden.  Zum Beispiel war den Volljuristen der Behörde Oberfinanzpräsident aufgrund ihrer Ausbildung klar, dass die Rechtsgrundlagen Perversionen waren. Sie konnten durch organisatorische Maßnahmen Kenntnisse und Vergeltungsängste vermeiden.

Das kalte Funktionieren der Aneignung jüdischen Vermögens zeigt sich besonders gut anhand der Deportationen, der weitaus größere Teil des Raubgutes stammt jedoch aus anderen Quellen. Von Februar 1941 bis zum April 1945 verging in Hamburg kaum ein Tag, an dem nicht jüdisches Eigentum versteigert wurde. Zunächst war Umzugsgut jüdischer Auswanderer beschlagnahmt worden, das durch den Kriegsbeginn nicht mehr verschifft werden konnte. Anschließend gelangten große Mengen beschlagnahmten jüdischen Besitzes aus Frankreich, Belgien und Holland nach Hamburg.[118] Mindestens 100.000 Einwohner  Hamburgs und der unmittelbaren Umgebung erwarben geraubtes jüdisches Eigentum. Die einfachen Frauen auf der Veddel trugen plötzlich Pelzmäntel.[119] Die Gleichgültigkeit gegenüber der Herkunft der Gegenstände erklärt sich aus der Allgegenwart des Tötens im Krieg. Der Wert eines Menschenlebens war sehr weit gesunken.

4.2 Die Karteien über Juden

 

Durch die Ausplünderung jüdischer Emigranten betrug das Aufkommen an Reichsfluchtsteuer im Jahre 1938 mehr als das Hundertfache des Aufkommens im Zeitraum 1932/33.[120] Da viele Juden flohen, wurde seit dem Jahre 1938 beim für die Besteuerung der Juden zuständigen Sachgebiet „R“ der Devisenstelle[121] eine „Judenkartei“ geführt.Die Kartei wurde laufend ergänzt und erfasste zunächst vor allem diejenigen Juden, die bereits der Devisenstelle bekannt geworden waren. Wenn diese Unterlagen keinen Aufschluss gaben, konnten die Karteien bei der Geheimen Staatspolizei oder beim Statistischen Amt in Anspruch genommen werden. Der Verkehr mit diesen beiden Stellen sollte wegen der Vertraulichkeit der Anfragen nicht von einem zu großen Kreis von Personen geführt werden. Anfragen erfolgten daher ausschließlich durch das für die Besteuerung der Juden zuständige Sachgebiet „R“.[122] Feststellungen beim Statistischen Amt sollten als „Nachschlagungen von Hand“ erfolgen. [123]

Obwohl es nur selten zu Kooperationen der Finanzverwaltung mit den Gliederungen der NSDAP gekommen war,[124]wurde für die Kartei wurde eine Ausnahme gemacht: Die Gauleitung der NSDAP erteilte dem Sachgebiet „R“, auf dessen Anregung hin, Kenntnis von allen Verhandlungen wegen der „Arisierung von inländischen Firmen“.[125]  Dies erklärt sich daraus, dass die Ermittlung jüdischer Gewerbebetriebe nicht einfach war: Ein Gewerbebetrieb galt als jüdisch, wenn der Inhaber jüdisch war.[126]Nach den Rassegesetzen war Jude,[127] wer von mindestens drei der Rasse nach volljüdischen Großeltern abstammte. Als volljüdisch galt ein Großelternteil ohne weiteres, wenn er der jüdischen Religionsgemeinschaft angehört hatte. Nach den weiteren Bestimmungen konnte auch der von zwei volljüdischen Großeltern abstammende „jüdische Mischling“ als Jude gelten.

DerGewerbebetrieb einer juristischen Person galt als jüdisch, wenn mindestens ein Jude gesetzlicher Vertreter oder Aufsichtsrat war oder wenn Juden entscheidend beteiligt waren. Für die Problematik dieser Ermittlungen wird ein Beispiel gegeben: Die privaten Banken sollten feststellen, welche Schließfachinhaber Juden sind, um anschließend die in den Banksafes befindlichen Werte durch Anordnung zu ermitteln. Die Banken wollten daran zunächst nicht mitwirken, denn die Entscheidung darüber sei in vielen Fällen schwierig, besonders wenn es sich um juristische Personen handele. Die Prüfung der Banksafes von Juden sollte daher auf Vorschlag des Devisenfahndungsamtes [128] in folgender Weise ermöglicht werden:

1. Die Banken stellen der Zollfahndung ein Verzeichnis sämtlicher Schließfachinhaber zur Verfügung.

2. Die Zollfahndungsstelle stellt anhand dieses Verzeichnisses die jüdischen Schließfachinhaber fest.

3. Den jüdischen Schließfachinhabern werden Sicherungsanordnungen nach § 37a DevGes zugestellt, nach denen sie ihre Safes nur in Gegenwart eines Zollfahndungsbeamten öffnen dürfen.

4. Die Banken, bei denen Schließfächer unterhalten werden, erhalten Abschriften der Sicherungsanordnungen. 

Die Banken wollten der Zollfahndung kein Verzeichnis sämtlicher Schließfachinhaber zur Verfügung zu stellen  und ermittelten daher selbst, welche Schrankinhaber Juden im Sinne der Rassegesetze sind. Die Zollfahndungsstelle erhielt eine Liste  der jüdischen Schließfachinhaber. [129] 

Für die Verwertung des Eigentums der deportierten Juden seit  dem Jahre 1941 [130] hatte die Kartei ihre Berechtigung verloren. Das Sachgebiet St III c [131] führte„J-Listen“.[132]

4.3   Die Steuerakten der Finanzämter als Quellengrundlage

Die Untersuchung beschränkt sich auf das Finanzamt Hamburg-Rechtes[133] Alsterufer, das u.a. für die Stadtteile Rotherbaum, Harvestehude und Eppendorf zuständig war. In diesem zusammenhängenden Gebiet[134] lebten im Jahre 1925 70,17 % aller Hamburger Juden. [135] Der Anteil der Juden war auch absolut hoch, lediglich 13,64 % der Gesamtbevölkerung der Stadt lebten dort.[136] Selbst wenn man diese Stadtteile als „freiwilliges Ghetto“ empfindet, entsprachen sie äußerlich keinem Getto: Die Villen und Mietshäuser stammen vom Anfang des vergangenen Jahrhunderts, die Fassaden sind stuckverziert, die Wohnungen haben hohe Decken. Die Außenalster ist fußläufig zu erreichen.

In den Jahren 1939 und 1940 lebten nach Berechnungen des Finanzamts Hamburg-Rechtes Alsterufer aus dem Jahre 1945[137] noch 1.362 vermögende jüdische Haushalte.[138] Diese Anzahl ist erheblich, denn im Jahre 1935 waren bei diesem Finanzamt lediglich insgesamt 2.898 Haushalte vermögensteuerpflichtig.[139] Der Vergleich kann jedoch nur eine vage Vorstellung geben, denn zum Beispiel war ab 1940 für die jüdischen Haushalte der Freibetrag bei der Vermögensteuer halbiert worden.[140] Soweit die Ermittlung des Judenvermögens nach den Angaben zur  Judenvermögensabgabe erfolgte,[141] war gleichfalls ein Freibetrag von 5.000 RM  abgezogen worden. Die Zahl der Personen je Haushalt ist nicht bekannt und daher nicht vergleichbar mit der Zahl der Juden im Bereich des Finanzamts Hamburg-Rechtes Alsterufer. Im Jahre 1933 lebten in den Stadtteilen dieses Finanzamtes:[142]

Stadtteil

Zahl der Juden

Eimsbüttel
Rotherbaum
Harvestehude
Eppendorf

1.221
3.586
3.772
2.695

Zusammen
Stadt Hamburg

11.274
16.885

Die Zahl von 16.885 bezieht sich auf Glaubensjuden oder Religionsjuden.[143] Für die Steuerveranlagung galt nach den Einkommensteuerrichtlinien für 1937 [144] § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935.[145]  Nach diesen Bestimmungen [146] lebten im nunmehrigen Groß-Hamburg im Mai 1939 8.438 Glaubensjuden und weitere 1.505 „Rassejuden“ sowie 4.187 Mischlinge 2.Grades.[147]

4.3.1   Die Ermittlung des Judenvermögens

Gemäß Verfügung des Oberfinanzpräsidenten vom 18.6.1945 sollte das Judenvermögen nachträglich ermittelt werden. Diese Feststellungen wurden an die Wiedergutmachungsstelle der Hansestadt Hamburg am 4.7.1945 weitergeleitet.[148] Das  Judenvermögen wurde nach den V-Listen ermittelt. Dies sind versiegelte Überwachungslisten der Steuerveranlagungen[149] aller Steuerpflichtigen eines Teilbezirks.[150] Überwacht wird u.a. die richtige kassentechnische Abrechnung der Steuerzahlungen. Diese V-Listen konnten nicht „vorschriftsmäßig“[151] vernichtet werden.

Zu den Angaben in den V-Listen gehörte auch die Judenvermögensabgabe und der Grundbetrag der zu zahlenden Vermögensteuer. Letzterer betrug jährlich 0,5% des steuerpflichtigen Vermögens (§ 8 VStG).[152] Zur Ermittlung des steuerpflichtigen Vermögens wurde das Gesamtvermögen um Freibeträge gemindert. Die Freibeträge betrugen je 10.000 RM für den Steuerpflichtigen, seine Ehefrau und seine zum Haushalt gehörenden minderjährigen Kinder. (§ 11 VStG). Ehepaaren und Kindern wurden zusammen veranlagt, es handelte sich jeweils um das Haushaltsvermögens.  

Die Freibeträge von 10.000 RM betrugen für Juden mit Wirkung vom 1.1.1940 nur noch 5.000 RM.[153]

4.3.1.1          Die Ermittlung des Judenvermögens aus den Grundbeträgen der Vermögensteuer des Jahres 1940.

V-Listen enthalten Bemerkungen über den Verbleib eines Steuerpflichtigen, sofern eine Akte im Folgejahr nicht mehr fortgeführt wird. Der Grund muss aus den Bemerkungen ersichtlich sein. Die Ermittlung des Judenvermögens nach den V-Listen erfolgte kurzfristig: Die Verfügung des Oberfinanzpräsidenten war vom 18.6.1945, die Listen der Teilbezirke wurden am 25.6 und 26.6. 1945 gefertigt, der Oberfinanzpräsident leitete die Angaben an die Wiedergutmachungsstelle am 4.7.1945 weiter.[154] Jeder Teilbezirk fertigte daher seine Liste des Judenvermögens nach den V-Listen, deren er unmittelbar habhaft werden konnte. Angaben über den Verbleib der Juden erfolgten unterschiedlich:

In die Listen des Judenvermögens des Teilbezirks 6 war der Verbleib der Juden aus den V-Listen übertragen worden, zum Beispiel ist auf den Seiten 1-3 (Brahmsallee, Hansastraße, Klosterallee) für die jeweils 13 Namen der Haushaltsvorstände vermerkt:

Verzogen innerhalb des Finanzamts

Minsk
Litzmannstadt

Cuba, Dom.Republik, Schanghai jeweils 1
USA
Verstorben

16

12
1

3
2
5

 Zusammen 39


Auffällig ist auch die Übereinstimmung der Angaben für den Teilbezirk 2. Die Bemerkungen enthalten keine Angaben zu den Orten, jedoch das Datum der Evakuierung. Ein Vergleich der in der Liste aufgeführten Namen der ermordeten Juden mit den Namen der jeweiligen Transportlisten im Bericht über die Deportationsmaßnahmen der Gestapo in Hamburg[155] ergab keine Abweichungen. Diese Übereinstimmungen erklären sich daraus, dass die Deportationslisten der Finanzverwaltung vorlagen. [156] Die Liste des Judenvermögens des Teilbezirks 7 enthält keine Angaben in der Spalte Bemerkungen. Dieser Teilbezirk war u.a. zuständig für die Bewohner des Mehrfamilienhauses Isestraße 69.[157] In diesem Haus mit 12 Wohnungen lebten im Jahre 1940 19 jüdische Haushalte, die Vermögensteuer zahlten. Auszuschließen ist, dass alle jüdischen Bewohner Vermögensteuerzahler waren, denn lediglich 4 aus dem Kreis der 19 Vermögensteuerzahler sind auf den 15 Stolpersteinen

angegeben,[158]  obwohl 11 Vermögensteuerzahler über „slawische Reichsgrenzen deportiert“ wurden, ein weiterer am 14. 7. 1942 Suizid beging und ein anderer aus der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn(Hamburg) in die Tötungsanstalt Brandenburg verbracht wurde.[159] Es fehlen somit noch mindestens 9 weitere Stolpersteine. Diese Anzahl könnte sich noch erhöhen, weil die Namen von Angehörigen der Vermögensteuerzahler aus den Listen nicht ersichtlich sind. 

4.3.1.2  Die Ermittlung des Judenvermögens nach den Angaben

             zur Judenvermögensabgabe bzw. zur Reichsfluchtsteuer   

Für die Erstellung der Liste des Judenvermögens des Teilbezirks 5 wurden die V-Listen 1939 und 1940 herangezogen und das Judenvermögen aus der Judenvermögensabgabe[160] errechnet. Bei Auswanderungen vor der Fälligkeit der Judenvermögensabgabe erfolgte die Berechnung nach den Angaben zur Reichsfluchtsteuer.[161] In diesen Fällen wurden  Angaben der „Judenaustreibungen“ über nichtslawische Reichsgrenzen[162] dokumentiert.

4.4   Fazit

Das nationalsozialistische Regime hatte die Behörde Oberfinanzpräsident als weisungsgebundene Mittelbehörde erschaffen, die den Weisungen des Reichsministers der Finanzen folgte. Das Ergebnis war „Eine Hamburger Behörde auf Raubzug.“ [163]  Bis zum Jahre 1933 hatte die Finanzverwaltung Hamburgs in ungebrochener geschichtlicher Tradition gelebt: Nach dem Ende des Kaiserreichs übernahm das Landesfinanzamt Unterelbe im Wesentlichen die bisherigen Geschäfte der Steuerdeputation und Deputation für indirekte Steuern und Abgaben.[164]Seit 1933 traten grundlegende Änderungen ein. Die Finanzverwaltung hatte wesentliche Teile der Gebietsveränderungen durch das Großhamburg-Gesetz[165]  im Jahre 1934  dadurch vorweggenommen, dass es die Finanzämter Altona, Blankenese, Harburg und Wandsbek dem Landesfinanzamt Hamburg (wie es von dem Zeitpunkt an hieß) unterstellte. Außerdem zogen die bis dahin zusammen mit dem Landesfinanzamt im Gebäude Rödingsmarkt untergebrachten Finanzämter Hamburg-Barmbek, -St.Georg, -Altstadt, -Nord und das Finanzamt für Körperschaften in das Gebäude  Steinstraße 10 um. Im Jahre 1937 änderte sich die Behördenbezeichnung Landesfinanzamt Hamburg in Oberfinanzpräsident.[166]

Auslöser und Antrieb des fachwissenschaftlichen Interesses an der Beraubung der Juden durch die Finanzbehörden kamen aus internationalen Zusammenhängen nach dem Ende des Ost-Westkonfliktes. Es ging dabei um die Rückgabe verstaatlichten jüdischen Eigentums in den ehemals kommunistisch beherrschten Ländern. Dabei kamen auch westeuropäische Fragen in den Blick.[167] Im zeitlichen Zusammenhang damit stehen seit dem Jahre 2002 die einschlägigen Akten der Forschung zur Verfügung.[168]Auch die Finanzverwaltung unterstützte seitdem die Forschung, zum Beispiel hatte der bayrische Finanzminister nicht nur die Anregung für ein Forschungsprojekt der LMU München aus dem Jahre 2004 über die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden in Bayern gegeben,[169] sondern das Projekt auch  finanziell unterstützt.[170]  Bei diesen Forschungen gerieten die Behörden „Oberfinanzpräsident“ in den Fokus des Interesses. Anschließend wurden Oberfinanzdirektionen aufgelöst, statt wie vorher in allen 16 Bundesländern bestanden zum 31.12.2007 in 7 Bundesländern lediglich folgende[171]:

Bundesland

Oberfinanzdirektion

Baden-Württemberg

Karlsruhe

Hessen

Frankfurt am Main

Niedersachsen

Hannover

Nordrhein-Westfalen

Münster und Rheinland (Sitz: Köln)

Rheinland-Pfalz

Koblenz

Sachsen

Chemnitz

Sachsen-Anhalt

Magdeburg

 

Begründet wurde diese Auflösung als „Verschlankung der Verwaltung“.[172]Die Verwaltung der Steuern (außer den Zöllen, den Verbrauchssteuern wie Tabaksteuer und Mineralsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer) ist nach dem Grundgesetz Ländersache.[173] In jedem Bundesland besteht jeweils ein Landesfinanzministerium, das in Hamburg als Finanzbehörde bezeichnet wird. Dies ist die oberste Landesbehörde für Gemeinschaftssteuern und Landessteuern und somit Oberbehörde. Die Oberfinanzdirektion behielt den Status einer willfährigen Mittelbehörde, wie in der Nationalsozialistischen Zeit,  die „Kompetenzen“ waren jedoch nach Kriegsende entfallen. Wegen des Hamburger Freihafens bestand lediglich hinsichtlich der Zollverwaltung der Oberfinanzdirektion Hamburg weiterhin fachlicher Bedarf. Die zum 1.1.2008 errichtete Bundesfinanzdirektion Nord besitzt seitdem die bundesweite Zuständigkeit für das allgemeine Zollrecht.[174] Sitz ist das palastähnliche Gebäude am Rödingsmarkt[175]der ehemaligen Oberfinanzdirektion Hamburg. Die Landesbehörde der Oberfinanzdirektion Hamburg  wurde aufgelöst und die Finanzämter der bisherigen Abteilung Steuerverwaltung in der Finanzbehörde Hamburg unterstellt. [176] Die Finanzbehörde residiert wie bisher im Gebäude Gänsemarkt 36.

Die Verwaltungsreform war schon 50 Jahren diskutiert worden. Es lässt sich nur spekulieren, ob die Frage der verbliebenen Kompetenzen der Oberfinanzdirektionen anlässlich der Forschungen über die Tätigkeit in der nationalsozialistischen Zeit gestellt wurde, beweisen lässt sich das nicht. Naheliegend ist, dass den Entscheidungsträgern die Tätigkeit der Oberfinanzpräsidenten in der nationalsozialistischen Zeit bekannt geworden war.

Fußnoten

[20] Hockerts, Hans Günter, Die Verfolgung der Juden in Bayern, Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München, München 2004, S.17

[21] Michael Stephan: Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten als neue Quellen der Zeitgeschichtsforschung,Abs.16, in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2, [13.09.2004], URL: http://www.zeitenblicke.historicum.net/2004/02/stephan/index.html (8.1.2008)

[22] Michael Stephan: Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten als neue Quellen der Zeitgeschichtsforschung,Abs.17 in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2, [13.09.2004], URL: http://www.zeitenblicke.historicum.net/2004/02/stephan/index.html (8.1.2008)

[23] Michael Stephan: Steuer-, Devisen- und Einziehungsakten als neue Quellen der Zeitgeschichtsforschung,Abs.18-19 in: zeitenblicke 3 (2004), Nr. 2, [13.09.2004], URL: http://www.zeitenblicke.historicum.net/2004/02/stephan/index.html (8.1.2008)

[24] Rumschöttel, Hermann, Historische Transparenz als Aufgabe der Archive, in: Hockerts, Hans Günter, Die Verfolgung der Juden in Bayern, Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München, München 2004, S.12

[25] Pathe, Judenschutzsteuern in Altona, S.37-38

[26] Vierte Verordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung von Wirtschaft und Finanzen zum Schutze des inneren Friedens vom 8. Dezember 1931, RGBl I, 1931, S.731

[27] Barkai, Avraham, Vom Boykott zur „Entjudung“ S.111

[28] RStBl. 1938, S.947, RStBl. 1939, S.162, 914, 1086

[29] Zürn, Gabriele, Forcierte Auswanderung und Enteignung 1933 bis 1941: Beispiele Hamburger Juden, in: Geschichte der Juden in Hamburg, 2.Band, Hamburg 1991, S.487, 489

[30] Hockerts, Hans Günter, Die Verfolgung der Juden in Bayern, Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München, München 2004, Glossar,S.72-73

[31] Verordnung über die Sühneleistung der Juden deutscher Staatsangehörigkeit vom 12.11.1938, RStBl., 15.11.1938, S.1017

[32] Verordnung über die Anmeldung des Vermögens der Juden vom 26.4.1938, RGBl. I S.414, RStBl I S.479

[33] § 3 der Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden vom 21.11.1938, RStBl., 23.11.1938, S.1065

[34] Gemäß der zweiten Verordnung über die Sühneleistung der Juden vom 19.10.1939 wurde die Judenvermögensabgabe auf 25 % erhöht, RGBl I, S.2059

[35] § 4 der Durchführungsverordnung über die Sühneleistung der Juden vom 21.11.1938, RStBl., 23.11.1938, S.1065

[36] Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens vom 3.12.1938, RStBl., 9.12.1938, S.1127-1128

[37] Runderlasse des RdF vom 10.12.1938 und 13.12.1938, RStBl., 14.12.1938, S.1129-1131

[38] Nr. 8 des Runderlasses des RdF vom 13.12.1938, RStBl., 14.12.1938, S.1131

[39] Gemäß der zweiten Verordnung über die Sühneleistung der Juden vom 19.10.1939 wurde die Judenvermögensabgabe auf 25 % erhöht, RGBl I, S.2059

[40] Hockerts, Hans Günter, Die Verfolgung der Juden in Bayern, Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München, München 2004, Glossar,S.72

[41] Barkai, Avraham, Vom Boykott zur „Entjudung“ S.152

[42] S.o. 3.1

[43] Die Geheime Staatspolizei, auch kurz Gestapo genannt, war eine politische Polizei in der Zeit des Nationalsozialismus (1933-1945). Sie entstand 1933 nach Umformung der politischen Polizeiorgane der Weimarer Republik. 1939 wurde die Gestapo in das Reichssicherheitshauptamt (Amt IV) eingegliedert. Als Instrument des NS-Staates besaß sie weitreichende Machtbefugnisse bei der Bekämpfung politischer Gegner.

[44] S. o. 3.2

[45] Barkai, Avraham, Vom Boykott zur „Entjudung“ S.188

[46] RGBL. I S.722-724

[47] Walk, Joseph, Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat, 2.Auflage, 1996, IV, 279

[48] Der Begriff Generalgouvernement bezeichnet zumeist die von Deutschland während des Zweiten Weltkrieges besetzten, aber nicht in das Reichsgebiet eingegliederten Gebiete in Polen.

[49] Das Reichskommissariat Ostland bestand im Baltikum und Teilen Weißrusslands von Juli 1941 bis 1944/1945. Das Reichskommissariat Ukraine bestand während der deutschen Besatzungszeit in den westlichen und zentralen Teilen der Ukraine von September 1941 bis Anfang 1944.

[50] Meinl, Susanne, Zwilling, Jutta, Legalisierter Raub, S.134

[51] Adler, H.G., Der verwaltete Mensch, Studien zur Deportation der Juden aus Deutschland, S.168

[52] StAH (Staatsarchiv Hamburg) Oberfinanzpräsident Sign.23, Blatt 12

[53] S. o. 3.3.1

[54] Barkai, Avraham, Vom Boykott zur „Entjudung“ S.193, RGBL. I S.722-724

[55] StAH Oberfinanzpräsident Sign.230, Blatt 9. Im Jahre 1937 änderte sich die Behördenbezeichnung Landesfinanzamt Hamburg in Oberfinanzpräsident, 1950 in Oberfinanzdirektion, s. StAH Bestandsverzeichnis, 314-12 

[56] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23, Blatt 10

[57] S.o. 3.3.2

[58] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[59] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[60] RGBl. I vom 17.10. 1934, S.925

[61] Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich vom 24.3.1933, RGBl. S.141

[62] Kuller, Christiane, Entziehung-Verwaltung-Verwertung. Finanzverwaltung und Judenverfolgung, in: Hockerts, Hans Günter, Die Verfolgung der Juden in Bayern, Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München, München 2004, S.23

[63] Gesetz über Groß-Hamburg vom 26.1.1937, RGBl.Nr.11, S.91 ff.

[64] Strenge, Irene, Gebietsveränderungen und Änderungen der Verwaltungsstruktur in Altona 1927 und 1937/1938, S.188, Ipsen, Hamburgs Verfassung und Verwaltung, S.71

[65] HmbGVBl., 1921, S.9           

[66] Strenge, Irene, Gebietsveränderungen und Änderungen der Verwaltungsstruktur in Altona 1927 und 1937/1938, S.181, Ipsen, Hamburgs Verfassung und Verwaltung, S.32 ff.

[67] RGBl. I 1934, S.75

[68] Strenge, Irene, Gebietsveränderungen und Änderungen der Verwaltungsstruktur in Altona 1927 und 1937/1938, S.182, Ipsen, Hamburgs Verfassung und Verwaltung, S.33

[69] § 4 des Reichsstatthaltergesetzes vom 30.1.1935, RGBl. I, 1935, S.65, Strenge, Irene, Gebietsveränderungen und Änderungen der Verwaltungsstruktur in Altona 1927 und 1937/1938, S.231

[70] Strenge, Irene, Gebietsveränderungen und Änderungen der Verwaltungsstruktur in Altona 1927 und 1937/1938, S.232

[71] Rozycki, von, Die Neugestaltung Hamburgs, Hamburg 1938

[72] Der „schwere Luftangriff“ auf Hamburg hatte in der Nacht vom 15. auf den 16.9.1941 stattgefunden, Frank Bajohr, „...dann bitte keine Gefühlsduseleien.“ Die Hamburger und die Deportationen in: Die Deportation der Hamburger Juden 1941-1945, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg  und Institut für die Geschichte der  deutschen Juden (Hrsg.), S.14

[73] Frank Bajohr, „...dann bitte keine Gefühlsduseleien.“ Die Hamburger und die Deportationen in: Die Deportation der Hamburger Juden 1941-1945, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg  und Institut für die Geschichte der  deutschen Juden (Hrsg.), S.13-15

[74]  Erlass der Reichsstelle für die Devisenbewirtschaftung vom 22.12.1937. Staatsarchiv Hamburg (StAH) Sign.14              

[75] Toury, Jacob, Judenaustreibungen über nichtslawische Reichsgrenzen, in: Das Unrechtsregime, Internationale Forschung über den Nationalismus, Ursula Büttner(Hrsg.), Bd.2, S.185 

[76] Toury, Jacob, Judenaustreibungen über nichtslawische Reichsgrenzen, in: Das Unrechtsregime, Internationale Forschung über den Nationalismus, Ursula Büttner(Hrsg.), Bd.2, S.186-187

[77] Daten zu den Hamburger Deportationstransporten in: Hamburger jüdische Opfer des Nationalsozialismus, Gedenkbuch, Bearbeiter Jürgen Sielemann, Hamburg 1995, S.XI-XXIII, hier S.XIX

[78] Lorenz, Ina, Aussichtsloses Bemühen, Die Arbeit der Jüdischen Gemeinde 1941 bis 1945, in: Die Hamburger und die Deportationen in: Die Deportationen der Hamburger Juden 1941-1945, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg und Institut für Geschichte der Deutschen Juden (Hrsg.), S.31-32

[79]  Das Wort "Deportation" wurde seitens der Hamburger Gauleitung in der Regel nicht benutzt, stattdessen war von "Umsiedlung", "Abwanderung" und "Evakuierung" die Rede. Meyer, Beate, Die Deportationen der Hamburger Juden 1941-1945, S.43, in: Meyer, Beate Hrsg.), Die Verfolgung und Ermordung der Hamburger Juden 1933-1945

[80]  Lorenz, Ina, Aussichtsloses Bemühen: Die Arbeit der jüdischen Gemeinde 1941 bis 1945, in: Die Hamburger und die Deportationen in: Die Deportationen der Hamburger Juden 1941-1945, Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg und Institut für Geschichte der Deutschen Juden (Hrsg.), S.31-32

[81]  Eder Angelika, Die Deportationen im Spiegel lebensgeschichtlicher Interwies in: Die Deportationen der Hamburger Juden 1941-1945, Forschungstelle für Zeitgeschichte in Hamburg und Institut für Geschichte der Deutschen Juden (Hrsg.), S.46-47 

[82] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23, Blatt 9

[83] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[84] Wikipedia: Einsatzstab Reichsleiter Rosenberg

 

[85] S.4.1.2.3, StAH, Bestandsverzeichnis, 315

 

[86] Meinl, Susanne, Zwilling, Jutta, Legalisierter Raub, S.135-136

[87] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[88] RGBl. I S.722-724 

[89] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23. Es lässt sich annehmen, dass die Anschrift des Sachgebiets III c den Antragstellern zunächst durch die Telefonzentrale bekannt wurde (s. unten 4.2.3).

[90] RGBL. I S.722-724;StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[91] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[92] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[93] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[94] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[95] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[96] RGBL. I S.722-724

[97] Meinl, Susanne, Zwilling, Jutta, Legalisierter Raub, S.135-136

[98]  S. anschließend 4.1.2.3

[99] s. StAH, Bestandsverzeichnis, 315

[100] StAH Oberfinanzpräsident Sign.47 UA 1-4, die Quellen der Finanzverwaltung waren die Grundlage der   Daten zu den Hamburger Deportationstransporten“ in: Hamburger jüdische Opfer des Nationalsozialismus, Gedenkbuch, Bearbeiter Jürgen Sielemann, Hamburg 1995, S.49

[101] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23, Blatt 54

[102] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23, Blatt 31

[103] Zur Verwertung des eingezogenen Vermögens s. o. 4.1.2.1

[104] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[105] Im Jahre 1937 hatte sich die Behördenbezeichnung Landesfinanzamt Hamburg in Oberfinanzpräsident geändert, s. StAH, Bestandsverzeichnis, 314-12 

[106] Daten zu den Hamburger Deportationstransporten in: Hamburger jüdische Opfer des Nationalsozialismus, Gedenkbuch, Bearbeiter Jürgen Sielemann, Hamburg 1995, S.49

[107] Plaut, Max, Die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus in Hamburg, Neudruck des als Manuskript gedruckten Buches von 1965, Hamburg 1982

[108] S. o. 4.1.2.1 und 4.1.2.2

[109] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[110] Die NSDAP legte § 1(2) des Erlasses des Führers und Reichskanzlers über die Verwertung  des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden (RGBl, 1941, S.303) dahingehend aus, dass auf sie Vermögen der Juden unentgeltlich übertragen werden kann. 

[111] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[112] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[113]Der Sitz des Oberfinanzpräsidenten war Rödingsmarkt, s. das Dokument zu Fn. 83

[114] Hamburger Fremdenblatt vom 23.10.1910

[115] S. o. 3.3.2

[116]s. oben 4.1.2.2 Satz 2

[117]StAH Oberfinanzpräsident Sign.23

[118] Bajohr, Frank, Arisierung in Hamburg, S.332-333

[119] Bajohr, Frank, Arisierung in Hamburg, S.334-335

[120] s. o. 3.1.

[121] Die Notverordnung des Reichspräsidenten vom 01.08.1931 über die Devisenbewirtschaftung hatte den Landesfinanzämtern die Aufgabe übertragen, der Kapital- und Steuerflucht in das Ausland entgegenzuwirken. Deshalb wurde in Hamburg eine Stelle für die Devisenbewirtschaftung beim Landesfinanzamt Unterelbe eingerichtet. 1934 änderte sich die Bezeichnung dieser Stelle in "Der Präsident des Landesfinanzamts Hamburg, Devisenstelle", 1937 erneut in "Der Oberfinanzpräsident Hamburg, Devisenstelle". Im November 1941 übernahm die als Sachgebiet St III c in der Steuerabteilung eingerichtete "Vermögensverwertungsstelle" die Erfassung und Verwertung des beschlagnahmten Eigentums der aus Hamburg deportierten Juden, s. StAH Bestandsverzeichnis, 314-15

[122] Feststellung, ob bestimmte Personen Juden sind, Amtsverfügung der Devisenstelle vom 8.8.1938,  StAH Oberfinanzpräsident Sign.15

[123] Schreiben des Statistischen Amtes vom 23.6.1938 auf Anfrage der Oberfinanzdirektion vom 17.6.1038, StAH Oberfinanzpräsident Sign.15

[124] Drecoll, Axel, Finanzverwaltung, Partei und wirtschaftliche Verfolgung, in: Hockerts, Hans Günter, Die Verfolgung der Juden in Bayern, Bericht über ein Forschungsprojekt der LMU München, München 2004, S.49

[125] Amtsverfügung (Sachgebiet R) vom 29.4.1938, StAH Oberfinanzpräsident Sign.15, zur  „Arisierung“ s.o. 3.

[126] §1 der dritten Verordnung zum Reichsbürgersetz vom 14.6.1938, RGBl. I S.627

[127]§ 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14.11.1935 RGBl., I S.1333,1334

[128] Devisenfahndungsamt vom 13.7.1938, StAH OFPräs 9 UA 3

[129] Schreiben der Wirtschaftsgruppe Privates BankgewerbeCentralverband des deutschen Bank- und Bankiersgewerbes – vom 20.7.1938

[130] S. o. 4.1.2.1

[131] S. o. 4.1.2.3

[132] StAH Oberfinanzpräsident Sign.23, Blatt 10

[133] Rechtes Alsterufer, obwohl westlich der Außenalster belegen: Die Bezeichnung folgt der Flussrichtung, der Alsterfluss fließt von Nord nach Süd.

[134] Harvestehude liegt westlich der Außenalster, südlich von Harvestehude befindet sich der Stadtteil Rotherbaum, im Norden trennt der Isebekkanal Harvestehude vom Stadtteil Eppendorf (heute teilweise Hoheluft-Ost).

[135] Die Angaben betreffen die in der Stadt (ohne die ländlichen Gebiete des Stadtstaates) lebenden Juden im Jahre 1925, s. Lorenz, Ina, Die Juden in Hamburg zur Zeit der Weimarer Republik, Teil I, S.LXVI

[136]Lorenz, Ina, Die Juden in Hamburg zur Zeit der Weimarer Republik, Teil I, S.LXVI

[137] S. unten 4.3.1

[138] Zur Haushaltsbesteuerung s. unten 4.3.1

[139] Statistik des Deutschen Reiches, Band 519, Berlin 1938, S.150-151. Die Zahl der Haushalte ergibt sich aus der Zahl der Freibeträge von je 10.000 RM nach § 5 Abs.1 Ziff.1 VStG.  

[140] S. unten 4.3.1

[141] S. unten 4.3.1.2

[142] Lohalm, Uwe, Die nationale Judenverfolgung in Hamburg 1933 bis 1945, Hamburg 1999, S.14, Tabelle 2

[143] Ina Lorenz, Die jüdische Gemeinde Hamburg 1860-1943, in: Herzig, Arno (Hrsg.), Die Juden in Hamburg 1590 bis 1990, S.94  

[144] RStBl. 1938, S.223

[145] RGBl. I S.1333

[146] S.o. 4.2

[147] Ina Lorenz, Die jüdische Gemeinde Hamburg 1860-1943, in: Herzig, Arno (Hrsg.), Die Juden in Hamburg 1590 bis 1990, S.94  

[148] StAH Oberfinanzpräsident Sign.47 UA 6, Feststellung der Finanzämter über die Vermögen der von ihnen veranlagt gewesenen Juden, basierend auf der gezahlten Vermögensteuer, Reichsfluchtsteuer und Judenvermögensteuer mit Namensregister.

[149] Die Steuerveranlagung ist die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen und Festsetzung der Steuerschuld bei periodisch erhobenen Steuerarten (z. B. Einkommen-, Vermögensteuer).

[150] Teilbezirke sind Veranlagungsarbeitsgebiete, das Finanzamt Hamburg-Rechtes Alsterufer  war z.B. in  19 Teilbezirke gegliedert.

[151] „sind die Akten und Karteien betreffend Juden seinerzeit den Vorschriften gemäß vernichtet worden“, Schreiben des FA Altona vom 6.7.1945, StAH Oberfinanzpräsident Sign.47 UA 6

[152] Vermögensteuergesetz vom 16.10.1934, RGBl., I, S.1054

[153] Verordnung zur Änderung der Durchführungsbestimmungen zum Reichsbewertungsgesetz und zum Vermögensteuergesetz vom 31.10.1939, RGBl., I, S.2276

[154] S. o.4.3.1

[155] Plaut, Max, Die jüdischen Opfer des Nationalsozialismus in Hamburg, Neudruck des als Manuskript gedruckten Buches von 1965, Hamburg 1982

[156] StAH Oberfinanzpräsident Sign.47 UA 1-4

[157] In der Mitte der breiten, von hohen Kastanien gesäumten Isestraße läuft ein grauschwarzer Viadukt, über den die Hochbahn fährt. Vor dem Zweiten Weltkrieg war hier der Mittelpunkt bürgerlichen jüdischen Lebens in Hamburg. Der Volksmund nannte den Viadukt damals "Juden-Regenschirm". Kloth, Hans Michael, in: SPIEGEL-ONLINE ,veröffentlicht: 21.1.2008

[158] Ein Foto zeigt die 15 Stolpersteine vor diesem Haus. Schulkinder hatten sie im Februar 2008 liebevoll poliert. Die Stolpersteine sind Mahnmale, die an das Schicksal der Menschen erinnern, die von den Nationalsozialisten deportiert und ermordet oder in den Freitod getrieben wurden. In Hamburg wurde 2002 mit der Verlegung der Stolpersteine begonnen. Derzeit (Oktober 2007) gibt es 2.000 Stolpersteine.

[159] Die Ermittlung des Verbleibs der Vermögensteuerzahler erfolgte durch Vergleich der Daten zu den Hamburger Deportationstransporten in: Hamburger jüdische Opfer des Nationalsozialismus, Gedenkbuch, Bearbeiter Jürgen Sielemann, Hamburg 1995, S.XI-XXIII, mit den Namen aus der V-Liste für das Mehrfamilienhaus Isestraße 69. 

[160] S. o. 3.2

[161] S. o. 3.1

[162] S.o. 4.1.1 

[163] Ferk, Gabriele, Zur Geschichte des Hamburger Oberfinanzpräsidenten: eine Hamburger Behörde auf Raubzug, in: Ebbinghaus, Angelika, Linne, Karsten, (Hrsg.), Kein abgeschlossenes Kapitel: Hamburg im Dritten Reich   

[164] 75 Jahre Oberfinanzdirektion Hamburg, Hamburg 1994, S.24

[165] S. o. 4.1, Gesetz über Groß-Hamburg vom 26.1.1937, RGBl. S.91 ff.

[166] StAH Bestandeverzeichnis, 314,

[167] Hockerts, Hans Günter, in: Hockerts, Hans Günter, Kuller, Christiane, Drecoll, Axel, Winstel, Tobias (Hrsg.): Die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden in Bayern, S.18

[168] S.o.3.

[169] Hockerts, Hans Günter, Kuller, Christiane, Drecoll, Axel, Winstel, Tobias (Hrsg.): Die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden in Bayern, S.7

[170] Hockerts, Hans Günter, Kuller, Christiane, Drecoll, Axel, Winstel, Tobias (Hrsg.): Die Finanzverwaltung und die Verfolgung der Juden in Bayern, S.9

[171] Wikipedia, Oberfinanzdirektion, 13.12.2008

[172] Wikipedia, Oberfinanzdirektion, 13.12.2008

[173] Nach Artikel 108 Abs.2 und 3 GG werden außer den Zöllen die Steuern durch die Länder verwaltet.

[174] Hamburg Handbuch 2008/2009, S.240

[175] S. o 4.1.2.3

[176] Hamburg Handbuch 2008/2009, S.130-134